Bewertungen von Riverside Rechtsanwälte Mauritz Depken Vogelsang Scharninghausen Mäurer Bahnsen P

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Sehr gut
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Bewertungen

KR

von K. R. am 02.04.2023 um 12:59 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Christian Depken

Gesellschafterauseinandersetzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Als Jurist im Ruhestand habe ich die Arbeit von Dr. Depken im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern verfolgen dürfen, wobei ein Gesellschafter mit großer krimineller Energie Millionenbeträge zum Nachteil der Mitgesellschafter in mehreren Gesellschaften veruntreut hat. Mit juristischem Scharfsinn, gr0ßer Präzision in jeder Detailfrage und hervorragenden Schriftsätzen hat Dr. Depken nicht nur den Arrest über das Vermögen des Kriminellen rechtskräftig durchgesetzt, sondern auch die schwierigsten gesellschaftsrechtlichen Fragen perfekt gelöst. Mit seiner kommunikativen Art hat er zudem die kompliziertesten juristischen Probleme den Mandanten verständlich machen können. Die Fachkompetenz verbunden mit einer sehr sympathischen Ausstrahlung erstreckt sich im übrigen auch auf die Partner und Mitarbeiter der Kanzlei.



TW

von T. W. am 17.02.2023 um 09:57 Uhr für Rechtsanwalt Dirk Scharninghausen

Beendigung Arbeitsverhältnis, Forderung etc.
Arbeitsrecht
Herr Scharninghausen hat mich von Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens hervorragend beraten und unterstützt. Dabei schafft er es rechtlich komplizierte Sprache für den Laien verständlich und nachvollziehbar zu machen. Er setzt sich wirklich zu 100% für das persönliche Anliegen ein und steht auch außerhalb normaler Zeiten für Fragen zur Verfügung. Ich kann Herrn Scharninghausen uneingeschränkt jedermann empfehlen.
VL

von V. L. am 13.02.2023 um 10:23 Uhr für Rechtsanwalt Dirk Scharninghausen

Beendigung Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Ich bin sehr froh, dass mir Herr Scharninghausen und sein Team von einer Freundin empfohlen wurden. Von Anfang an habe ich mich sehr gut vertreten und beraten gefühlt. Herr Scharninghausen hat sich viel Zeit genommen um mit mir das Vorgehen und meine Interessen zu besprechen. Das Team arbeitet sehr schnell und zuverlässig.

Gerade, in beruflich schwierigen und belastenden Situationen ist es Gold wert, einen juristischen Experten a seiner Seite zu wissen.

Ich bin überaus zufrieden und empfehle Herrn Scharninghausen mit voller Überzeugung weiter.
BG

von B. G. am 01.02.2023 um 08:28 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Christian Depken

Gesellschafterauseinandersetzung wegen sittenwidriger Abfindungsklausel in GmbH-Satzung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ich bin absolut zufrieden. Mir würde perfekt geholfen. Dazu noch die sehr freundliche Art und kurze Antwortzeiten.
Ein sehr erfahrender Anwalt, immer wieder gerne!
Vielen Dank für das Lob! Die Mandantin hat ein sehr schweres Los. Ihr Mann, der Gesellschafter einer zweigliedrigen GmbH war, ist Ende 2021 verstorben. Sie und die zwei Kinder haben ihn beerbt. Der Gesellschaftsvertrag sah für das Ausscheiden eines Gesellschafters eine pauschale Abfindung von TEUR 50 vor, obwohl sie hohe Gewinne erwirtschaftete. Die Erbengemeinschaft konnte nicht Gesellschafterin bleiben, da es sich um eine Berufsausübungsgesellschaft handelt, an der nur Architekten beteiligt sein dürfen. Die Satzungsklausel, die eine pauschale Abfindung von TEUR 50 vorsieht, ist allein wegen des krassen Missverhältnisses zum tatsächlichen Verkehrswert des Geschäftsanteils nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Es ist uns deshalb im Verhandlungsweg gelungen, den geerbten Geschäftsanteil an den anderen Gesellschafter zu einem hohen sechsstelligen Betrag zu veräußern. Ein Rechtsstreit über die Wirksamkeit der o.g. Abfindungsregelung konnte so vermieden werden.
JB

von J. B. am 09.09.2022 um 08:36 Uhr für Rechtsanwalt Michael Vogelsang

Vielen Dank
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr netter und kompetenter Rechtsanwalt
der zuhören kann und hilft.
Vielen Dank
SS

von S. S. am 20.06.2022 um 06:54 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Christian Depken

Einvernehmliche Aufhebung eines Lizenzvertrages
Wirtschaftsrecht
Rasche Klärung, sehr gute Beratung, gutes Ergebnis
DANKE
ST

von S. T. am 10.02.2022 um 11:14 Uhr für Rechtsanwalt Dirk Scharninghausen

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Forderung etc.
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Scharninghausen ist ein freundlicher, erfahrener und vor allem sehr kompetenter Fachanwalt.
KP

von K. P. am 30.01.2022 um 15:05 Uhr für Rechtsanwalt Dirk Scharninghausen

Arbeitsverhältnis, arbeitsrechtliche Beratung etc.
Arbeitsrecht
Sehr kompetente und angenehme Beratung, wunderbares Ergebnis.
KK

von K. K. am 28.01.2022 um 08:15 Uhr für Rechtsanwalt Dirk Scharninghausen

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Scharninghausen ist hochgradig erfahren, professionell und dabei sehr menschlich und einfühlsam, insbesondere vor dem Hintergrund meiner, auf emotionaler Ebene, besonders schwierigen persönlichen Situation. Seine Arbeit führte zu einem exzellenten Ergebnis und die Zusammenarbeit mit ihm und seinem Team gestaltete sich durchweg als angenehm. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen.
MG

von M. G. am 19.12.2021 um 12:45 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Christian Depken

Unternehmensbewertung
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Alle Beratungen waren: fachlich sehr gut, sehr positiv und schnell, unkompliziert und sehr klar, immer relativ gut erreichbar, mit beratender WP ebenfalls sehr gut, wichtige Antworten kamen auch am Wochenende, insgesamt top !
Herzlichen Dank für die positive Bewertung! Der Mandant ist Minderheitsgesellschafter in einer Personengesellschaft und scheidet zum Jahresende altersbedingt aus. Im Gegenzug erhält er von der Gesellschaft eine Abfindung gem. den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die so berechnete Abfindung lag aber erheblich unter dem wahren Wert des Gesellschaftsanteils. Ein Wirtschaftsprüfer hat dies gutachterlich bestätigt und einen fast dreimal so hohen Abfindungsbetrag errechnet. Für die Gesellschaft bestand das Risiko, dass die Abfindungsregelung im Gesellschaftsvertrag wegen Sittenwidrig nichtig ist. Mit diesem Argument ist es uns gelungen, die Abfindung des Mandanten erheblich zu steigern und in einer Ausscheidensvereinbarung vertraglich festzuhalten.