Kanzleilogo Schäfer & Bremer
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Schäfer & Bremer

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von S. E. am 12.08.2024 um 13:36 Uhr
Verkehrsunfall
Verkehrsrecht

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Schäfer & Bremer

Wir, die Rechtsanwälte Alexander Schäfer und Paul Michael Bremer, führen eine überörtliche Sozietät mit Kanzleien in Mainz und Rheinböllen (Hunsrück). Wir übernehmen Ihre Interessenvertretung überregional, was via Fax, Post und Internet leicht möglich ist. Bei früher überwiegender Beschäftigung mit dem allgemeinen Zivilrecht sind wir jetzt außer für Stammkunden ausschließlich auf den angegeben Rechtsgebieten tätig. 

Wir verstehen uns als ausgesprochene Dienstleister und sehen die Interessen des Kunden als das Maß der Dinge. Da Ihre Empfehlung unser Kapital darstellt, arbeiten wir von Beginn an auf ein größtmögliches Maß an Kundenzufriedenheit hin. Service ist unsere Devise.

Dies äußert sich wie folgt:

  • Wir rufen zurück
  • Sie erhalten kurzfristig Besprechungstermine
  • Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer  bzw. die Beantragung der Prozesskostenhilfe
  • Wir klären umfassend und detailliert über Chancen und Risiken Ihrer Rechtsverfolgung auf, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.

Alexander Schäfer beschäftigt sich seit Beginn seiner selbständigen Tätigkeit im Jahre 1997 schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht, dazu gehören insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz aus Verkehrsunfällen (Sachschaden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Minderwert, entgangener Gewinn) je nach Haftungsquote und die Verteidigung in Verkehrsbußgeld- u. Strafverfahren. Hinzugekommen sind jedoch zahlreiche Mandate mit dem Problemkreis Führerschein/MPU/Punkte/Drogen. Schließlich spielt noch die Vertretung gegenüber Kasko- bzw. Haftpflichtversicherern immer wieder eine Rolle. 

Den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Schäfer im Jahr 2006 erworben.

Den zweiten bedeutenden Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht und hier insbesondere die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei drohender oder ausgesprochener Kündigung mit und ohne (Sonder-)Kündigungsschutz (Betriebsrat, Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsübergang), und aus einer ggfs. unwirksamen Befristung, im Zusammenhang damit das Aushandeln von Abfindungen, die Geltendmachung von ausstehenden Ansprüchen auf Lohn, Gehalt, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Weihnachtsgeld, Arbeitszeugnis, etc. und die Abwehr von Ansprüchen auf Rückzahlung von Fortbildungskosten, überzahltem Lohn und Schadensersatz (insbesondere bei „gefahrgeneigter“ Arbeit).

Der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht wurde Rechtsanwalt Schäfer im Jahr 2005 verliehen.

Die Kanzlei Mainz befindet sich in der Mainzer Altstadt, im markanten 'Weinhaus zum Spiegel. Sie finden uns am Anfang der Augustinerstraße in der Altstadt, in ca. 70 Meter Luftlinie zum Dom. Zu erreichen sind wir mit dem Bus (Haltestelle gegenüber Polizeirevier Weißliliengasse) oder mit dem Auto (Parkhaus Karstadt - früher Hertie). Von der Haltsstelle bzw. dem Parkhaus aus geht es ca. 100 Meter - über den Bischofsplatz - durch die Heiliggrabgasse in Richtung Augustinerstraße. Das Fachwerkhaus links am Ende der Heiliggrabgasse ist das Weinhaus 'Zum Spiegel', an dessen Seite sich auch der Eingang zur Kanzlei befindet. Unsere Räumlichkeiten liegen im ersten Obergeschoß.

Paul Michael Bremer beschäftigt sich seit jeher intensiv mit dem Familienrecht und allen damit direkt oder mittelbar zusammenhängenden Fragen. Der erste Schwerpunkt liegt naturgemäß bei der Klärung der im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung auftretenden finanziellen Fragen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Hausrat. Den weiteren Schwerpunkt im Familienrecht bilden die mit gemeinsamen Kindern auftretenden Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht. 

Den Titel Fachanwalt für Familienrecht führt Rechtsanwalt Bremer seit 2006.

Außerdem betreut er das Mietrecht einschließlich der Geschäftsraummiete und das komplette Recht der Immobilien. Hierbei sind neben den bekannten Problemkreisen Kündigung, Räumung und Räumungsschutz, Minderung bzw. Schadensersatz wegen Mängeln, Nebenkosten, zunehmend von Bedeutung die Rechte einzelner Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die Möglichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern. Herr Bremer prüft und entwirft außerdem Immobilienkaufverträge und berät hierbei zu Fallstricken und Risiken, und vertritt Mandanten bei Mängelansprüchen.

Rechtsanwalt Bremer ist seit 2008 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Herr Bremer bringt außerdem große Erfahrung im Erbrecht mit, hier insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen aber auch bei der Geltendmachung von Erbschafts- und Pflichtteilsansprüchen, sowie den hiermit auftretenden Fragen zu Auskunft, Bewertung, Auseinandersetzung etc.

Einen bedeutenden Schwerpunkt, der uns von den meisten anderen Anwaltskanzleien unterscheidet, liegt auf dem Gebiet der Schuldnerberatung und der Vorbereitung der seit 01.10.2020 auf 3 Jahre verkürzten Verbraucher- und Regelinsolvenzen, eine Materie, die in der staatlichen Juristenausbildung nicht vorkommt. Deshalb verfügen wir über weit überdurchschnittliche Kenntnisse im Aushandeln von Teilzahlungsvergleichen, über die Einleitung und Gang des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens, die Pflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren, die Pfändungsfreigrenzen, die Unpfändbarkeit von Lohn (-bestandteilen) und Kontoguthaben, in die Insolvenzmasse fallendes Vermögen, strafrechtliche Risiken, Insolvenzanfechtung, Nachlassinsolvenz etc. Dementsprechend groß ist der Erfahrungsschatz aus weit über 1000 Insolvenzmandaten. Als Serviceleistung bieten wir natürlich auch die Ausstellung von P-Kontobescheinigungen an.

Sie erreichen uns über die angebotenen Rechtsprodukte sowie telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil. Erste Informationen können Sie sich – kostenfrei und unverbindlich – über unsere Rechtstipps einholen. Von unserer Erfahrung und Kompetenz können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

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