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Bewertungen

TF

von T. F. am 28.07.2022 um 20:39 Uhr

Probleme mit ex-Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch Kündigung. Ich kann Herr Schneider immer wieder empfehlen!
MM

von M. M. am 31.05.2021 um 21:57 Uhr

Eigenbedarfskündigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
In kurzen Worten: super Anwalt, der weiß was er tut. Unglaublich schnelle Antworten zu Fragen erhalten
MR

von M. R. am 27.10.2020 um 16:38 Uhr

Schnelle und gute Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Bekam schnelle und gute Auskunft, die mir direkt weitergeholfen hat.
HG

von H. G. am 28.09.2020 um 08:12 Uhr

schnelle Beantwortung - gerne wieder
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte Herrn Schneider kurz mein Sachverhalt geschildert und ich habe am selben Tag noch eine Rückinfo. TOP !
PR

von P. R. am 17.09.2020 um 12:15 Uhr

Erfolgreiche Erstattung der stornierten Flüge einer südamerikanischen Fluggesellschaft
Reiserecht
Durch sein Hartnäckigkeit und anwaltliches Wissen ist es H. Schneider gelungen, für uns die komplette Erstattung der wegen der Coronakrise durch die Fluggesellschaft gestrichenen Flüge zu erreichen. Kein leichtes Unterfangen, zumal auch noch ein Reisevermittler dazwischengeschaltet war und es zunächst unklar war, wie wir unsere Ansprüche bei einer südmarerikanischen Fluglinie durchsetzen können. Dies ist H. Schneider gelungen. Wir können H. Schneider wärmstens weiterempfehlen!
AK

von A. K. am 06.08.2020 um 19:17 Uhr

Miet- und Betriebskostenzahlung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Schneider hat mich als Vermieter im Rahmen einer unsachlichen Vorgehensweise durch einen Mieterbund sehr kompetent und zielführend vertreten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, sehr gerne werde ich bei Bedarf wieder auf Sie zukommen.
PK

von P. K. am 28.05.2020 um 08:46 Uhr

Kündigung wegen Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Schneider hat uns kompetent bei der Kündigung unserer Mieter wegen Eigenbedarf unterstützt! Nach einer Niederlage in erster Instanz hat das Landgericht dann vollumfänglich zu unseren Gunsten entschieden. Man hat gemerkt wie gut er die Rechtslage in diesem Gebiet beherrscht.
Vielen Dank !
JH

von J. H. am 26.03.2020 um 16:37 Uhr

Klärung bei Reiseausfall
Reiserecht
Corona sei Dank konnten wir unsere geplante Reise nicht antreten. Herr Schneider wurde uns empfohlen und hat uns dabei geholfen, unsere Ausgaben in voller Höhe erstattet zu bekommen. Wenn schon der Urlaub ins Wasser fällt, dann sollte bitte nicht auch noch das Geld Futsch sein. Danke, dass Sie uns dabei so gut geholfen, beraten und vertreten haben. Gerne wieder!
MP

von M. P. am 26.03.2020 um 16:26 Uhr

Top Anwalt - vielen Dank
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Schneider hat uns in einer schwierigen Angelegenheit vertreten und dank seiner Kompetenz und Ahnung zu unseren Gunsten abschließen können. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Wir können Herrn Schneider anstandslos weiterempfehlen.
SH

von S. H. am 03.11.2019 um 14:46 Uhr

Streit mit WEG um die Kostenverteilung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Hallo, ich kann leider die ganze positive Bewertung nicht mehr nachvollziehen auf die wir damals auch reingefallen sind.
Nach dem wir uns damals bei dem RA Schneider in unserer Sache beraten haben , hat er uns beraten vor Gericht zu ziehen da er sich , auch nach unserem nochmaligen Nachfragen 100% sicher war dass wir im Recht waren.Wir landeten dann vor Gericht und nach dem der gegnerische Anwalt seine Argumente vorgelegt hat, war er fast sprachlos und konnte keine 2 Sätze zusammen bekommen .Danach nur "Schei..." und "Tut mir Leid".
Sein Einsatz hat er sich natürlich ,wie üblich, bezahlen lassen und wir sind auf gesamten Kosten sitzen geblieben .
Für uns ein klarer Flop und nicht mal ein Stern wert.Wenn ein Handwerker oder andere Dienstleister so eine Leistung bringen würden ,würden sie nie im Leben dafür bezahlt sondern wahrscheinlich noch dafür büssen müssen.
Leider haben Sie vergessen zu erwähnen, dass Sie den Prozess zur Hälfte gewonnen haben. Sie haben zuvor einen anderen Anwalt beauftragt, der ebenfalls die gleiche Meinung vertreten hatte, wie ich - das Gericht hat dies dann freilich teilweise anders gesehen. Dass Sie auf den gesamten Kosten sitzen geblieben sind ist schlichtweg eine Lüge, die Gegenseite hat die Hälfte der Gerichtskosten und ihren Anwalt selbst bezahlen müssen. Wenn man schon Bewertungen abgibt, dann sollte man diese nicht auf Unwahrheiten und falsche Behauptungen stützen. Es liegt nun einmal in der Natur der Arbeit eines Rechtsanwaltes und der Auseinandersetzung vor Gericht, nicht immer alle Prozesse vollständig zu gewinnen und vollständig Recht zu bekommen - sonst wäre man als Rechtsanwalt unübertrefflich.