Bewertungen von Schreiber Rechtsanwälte
Bewertungen
von S. E. am 02.06.2020 um 21:32 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
von T. J. am 05.03.2020 um 17:27 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
von T. S. am 25.02.2020 um 16:17 Uhr für Rechtsanwältin Claudia Wagner
von C. T. am 18.02.2020 um 22:30 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
von T. K. am 09.01.2020 um 17:07 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
von E. P. am 13.12.2019 um 08:05 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
von K. S. am 06.12.2019 um 13:02 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
Es war eine sehr schlimme Zeit für mich, aber Herr Schreiber hat sich Zeit für meine Probleme genommen und mir engagiert geholfen.
Herr Schreiber und seine Mitarbeiter sind Stets freundlich, menschlich und kompetent. Anfragen per Telefon oder E-Mail werden zuverlässig und schnell bearbeitet und beantwortet.
Sehr empfehlenswert!
von M. K. am 16.11.2019 um 13:44 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
Durch meine Schwerstbehinderung bin ich auf staatliche Unterstützungen angewiesen, die mir vom Gesetz her zustehen, teilweise jedoch immer wieder mit juristischen Beistand durchgesetzt werden müssen.
Die Zusammenarbeit mit Herrn Schreiber und den Mitarbeitern seiner Kanzlei gestaltet sich immer sehr freundlich, menschlich und kompetent.
Die Kommunikation ist schnell und unkompliziert. Anfragen, ob per Email oder Telefon werden zuverlässig und sehr gut verständlich bearbeitet und beantwortet.
Herr Schreiber ist für mich der Top – Anwalt, der mich mit seiner menschlichen, engagierten Art immer wieder überzeugt und sehr erfolgreich meine Interessen durchsetzt.
Monika Krätzchmar
von V. G. am 15.10.2019 um 01:36 Uhr für Rechtsanwältin Claudia Wagner
Für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II muss unter anderem die gesetzliche Anspruchsvoraussetzung der Hilfebedürftigkeit erfüllt sein. Zugrunde zu legen sind die bei dem Antragsteller bestehenden tatsächlichen Verhältnisse, diese sind seitens des Anwaltes nicht beeinflussbar.
von A. V. am 13.07.2019 um 10:48 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
zeitnahe Benachrichtigung per Post oder E-Mail über den Stand meines Verfahrens
und über das Ergebnis der Verhandlung,
immer gerne wieder