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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

FW

von F. W. am 15.03.2018 um 13:01 Uhr

Rente, GKV und Schwerbehinderung
Sozialrecht
Herr Seltmann hat bei unseren sozialrechtlichen Anliegen einen super Job gemacht. Er hat uns sehr geholfen. Danke!
BS

von B. S. am 01.03.2018 um 14:43 Uhr

Schwerbehindertenrechtliches Widerspruchsverfahren / Grad der Behinderung / GdB
Sozialrecht
Herr Seltmann ist ein exzellenter Anwalt, der mich sehr engagiert und erfolgreich vertreten hat. Schnelle Bearbeitung und sehr gute Erreichbarkeit. Ich kann Herrn Seltmann uneingeschränkt weiterempfehlen.
Vom ersten Gespräch, über die Widerspruchsverfahren bis hin zur erfolgreichen Klage bin ich vom Rechtsanwalt stets aktuell über das Geschehen automatisch informiert worden und war immer in alle Entscheidungen eingebunden. Klare Gespräche und immer erreichbar war Herr Seltmann für mich somit war ich sehr zufrieden.
B.S
NP

von N. P. am 28.02.2018 um 19:04 Uhr

Verwaltungsrecht: Lärm Gaststätte
Verwaltungsrecht
Sehr verlässlich und fachlich fundiert.
DS

von D. S. am 21.12.2017 um 10:32 Uhr

Rente wegen voller Erwerbsminderung
Sozialversicherungsrecht
Sehr freundlicher und kompetenter Anwalt, sowie auch die Mitarbeiterinnen!
RT

von R. T. am 20.11.2017 um 10:33 Uhr

Schwerbehinderung/ Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB)/ Entzug Merkzeichen
Sozialrecht
Ich wurde von Herr Seltmann im Widerspruchsverfahren gegen die Herabsetzung und Wegfall von Merkkennzeichen gegen das Landratsamt vertreten. Mit der Einreichung der Klage und Vorlage von Gutachten wurde vom Landratsamt wieder der alte Zustand anerkannt. Ich hatte erst mit der Hilfe von Herrn Seltmann Erfolg. Ich kann Herrn Seltmann empfehlen und war mit seinen Leistungen sehr zufrieden. Vielen Dank.
HF

von H. F. am 24.10.2017 um 22:54 Uhr

Widerspruch GdB und Merkzeichen AG
Schwerbehindertenrecht
Herr Alexander Seltmann hat mich im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Landratsamt vertreten. Nach einer sehr informativen Erstbratung hat Herr Seltmann meine Angelegenheit absolut kompetent vertreten. Die Ausarbeitung des Widerspruchs war so ausführlich und die aufgeführten Fakten so überzeugend, dass das Landratsamt dem Widerspruch im vollen Umfang folgte. Ich würde Herr Seltmann jederzeit wieder beauftragen.
UN

von U. N. am 24.08.2017 um 15:50 Uhr

Lärm Gaststätte
Öffentliches Baurecht
In einem sehr langen, fast zweijährigen Rechtsstreit hat uns Herr Seltmann über die gesamte
Zeit hervorragend vertreten. Mit viel Kompetenz, Sachlichkeit und Ruhe hat er uns über den
gesamten Zeitraum begleitet. Meine Frau und ich können deshalb eine eindeutige Empfehlung aussprechen!
ST

von S. T. am 13.05.2017 um 09:31 Uhr

Krankenversicherungsrecht
Sozialversicherungsrecht
Herr Seltmann ist für uns ein sehr kompetenter Anwalt. Auch in dem für uns aussichtslosen Fall konte uns schnell geholfen werden. Über alle Schritte wurden wir laufend informiert. Vielen Dank.
AS

von A. S. am 24.04.2017 um 09:40 Uhr

Schwerbehindertenrecht / Widerspruchsverfahren / Grad der Behinderung (GdB)
Schwerbehindertenrecht
Herr Alexander Seltmann hat mich im Widerspruchsverfahren gegen das Versorgungsamt vertreten. Bereits während der Beratung beim Ersttermin, war mir klar, dass ich hier mit Sicherheit sehr gut vertreten bin, Herr Seltmann ist sehr kompetent, und erklärte mir in sehr ruhiger Art seine Vorgehensweise.
Der von ihm verfasste Widerspruch war sehr ausführlich ausgearbeitet und hatte Hand und Fuß. Das war mit Sicherheit der Grund dafür, dass es sehr flott ging.
Herr Seltmann ist uneingeschränkt zu empfehlen, ein Top-Anwalt, so wie man es sich wünscht. Ich bin froh, den BESTEN gewählt zu haben.
TF

von T. F. am 21.04.2017 um 16:27 Uhr

Scheinselbständigkeit / Statusfeststellungsverfahren / Hard- und Softwareentwickler
Sozialversicherungsrecht
Hervorzuheben sind bei Herrn Alexander Seltmann:
- gründliche Analyse meiner 19-monatigen Projektarbeit als Freiberufler im direkten Vertragsverhältnis zum Auftraggeber ohne Vermittler
- komplexe und nachvollziehbare Darstellung in allen Punkten des Schriftverkehrs gegenüber der Anstalt Deutsche Rentenversicherung
- Verfahren wurde in erster Instanz gewonnen und ist rechtskräftig