Gaßmann & Seidel - kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
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von I. M. am 03.04.2025 um 12:43 Uhr
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Herzlich willkommen auf dem Profil von Herrn Rechtsanwalt Alexander Seltmann!

Herr Rechtsanwalt Alexander Seltmann aus Stuttgart ist als Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit langjähriger Erfahrung in diesen Rechtsgebieten tätig und macht Ihr Recht sowohl prozessual als auch außergerichtlich in allen Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren geltend. Mandanten profitieren dabei von der hohen fachlichen Spezialisierung.


Herr Rechtsanwalt Alexander Seltmann

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Herr Seltmann wurde 2010 zur Anwaltschaft zugelassen. Im selben Jahr begann er seine Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel. Er führt die Fachanwaltstitel für Sozialrecht und für Verwaltungsrecht.


Sozialversicherungsrecht

Im Krankenversicherungsrecht unterstützt Herr Rechtsanwalt Seltmann seine Mandanten, wenn es um Fragen der Versicherungspflicht bzw. Mitgliedschaft geht. Häufig stehen hier auch Themen wie Krankengeld, Kostenerstattung und Kostenübernahme im Mittelpunkt.

Im Rentenversicherungsrecht steht Herr Rechtsanwalt Seltmann seinen Mandanten vor allem in allen Rentenangelegenheiten (Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Witwenrente) mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus unterstützt Herr Rechtsanwalt Seltmann seine Mandanten auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn es um Fragen der Versicherungspflicht und der Befreiung hiervon geht. Herr Rechtsanwalt Seltmann berät regelmäßig auch Selbständige und Freiberufler im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht selbständig Tätiger (z.B. Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Gewerbetreibende sowie arbeitnehmerähnliche Selbständige, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind).

Auch im Unfallversicherungsrecht geht es häufig um Fragen der Versicherungspflicht. Herr Rechtsanwalt Seltmann vertritt Ihre Rechte ebenso, wenn es um Verletztengeld und Verletztenrente nach einem Versicherungsfall ( Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) geht.

Scheinselbständigkeit / Sozialversicherungsplicht von Mitarbeitern

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler begleitet Herr Rechtsanwalt Seltmann vor allem im Rahmen von Betriebsprüfungen und in Statusfeststellungsverfahren. Fragen zur Versicherungspflicht von Mitarbeitern können Sie ihm ebenfalls anvertrauen. Hierbei geht es regelmäßig um die im Einzelfall sehr schwierige Abgrenzung der abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit und die erheblichen Folgen (u.a. Beitragsnachforderungen, Säumniszuschläge, usw.) bei falscher Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbständigkeit). Insoweit gehört auch die Beratung von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs zum Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Seltmann, vor allem, wenn die beabsichtigte selbständige Tätigkeit mangels hinreichender Rechtsmacht bzw. Sperrminoritäten problematisch ist.

Schwerbehindertenrecht

Sie können auf Herrn Rechtsanwalt Seltmann zählen, wenn es um den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis) bzw. dessen Ablehnung geht, der Grad der Behinderung (GdB) nicht oder nicht in der gewünschten Höhe anerkannt wird oder Sie Nachteilsausgleiche und Merkzeichen geltend machen wollen.

Beamtenrecht / Öffentliches Dienstrecht

Haben Sie als Beamter Fragen bezüglich Ernennung, Umsetzung, Versetzung, Entlassung, Rücknahme der Ernennung oder Beurteilungs- und Beförderungsangelegenheiten? Möchten Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Disziplinarverfahren, im Konkurrentenverfahren oder im Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit informieren? Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Seltmann auch hier Ihr hoch qualifizierter Ansprechpartner.

Gaststättenrecht / Gewerberecht

Herr Rechtsanwalt Seltmann hilft Ihnen im Gaststätten- und Gewerberecht gerne weiter, vor allem bei Rücknahme und Widerruf einer Gaststättenerlaubnis oder bei Gewerbeuntersagung, zum Beispiel wegen Unzuverlässigkeit. Auch bei der Geltendmachung von Abwehransprüchen bei Gaststättenlärm ist er behilflich.

Öffentliches Baurecht

Des Weiteren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Seltmann sowohl im Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, Normenkontrolle) als auch im Bauordnungsrecht (Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Nachbarwiderspruch, Angrenzerbenachrichtigung, Abbruchsanordnung, Nutzungsuntersagung) zur Seite.  Auch bei Problemen im Zusammenhang mit Sport-, Freizeit- und Kinderlärm können Sie sich wegen Abwehransprüchen an Herrn Rechtsanwalt Seltmann wenden.

Prüfungsrecht / Schulrecht

Haben Sie eine Prüfung nicht bestanden und wollen deshalb eine Wiederholungsprüfung oder Neubewertung? Oder wollen Sie einen Härtefallantrag stellen? Herr Rechtsanwalt Seltmann steht Ihnen auch im Prüfungsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Dies vor allem bei Prüfungsanfechtungen aufgrund von Verfahrensfehlern und Bewertungsfehlern.

In schulrechtlichen Angelegenheiten berät Sie Herr Rechtsanwalt Seltmann bei Problemen im Zusammenhang mit der Abiturprüfung, Einschulung (z.B. bei Umschulungsanträgen/Wechsel des Schulbezirks) und bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (z. B. Unterrichtsausschluss, Ausschluss aus der Schule, etc.).

Recht der freien Berufe

Insoweit unterstützt Herr Rechtsanwalt Seltmann Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, usw. insbesondere bei der Geltendmachung von Renten wegen Berufsunfähigkeit  sowie bei berufsrechtlichen Fragestellungen.


Besuchen Sie gerne auch unser Kanzleiprofil bei anwalt.de.

Bürozeiten:

Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter der Rufnummer 0711/2229110. Alternativ können Sie zur Terminvereinbarung auch die Funktion „Nachricht senden" auf dem Profil nutzen.

Ihr Weg zu uns:

Die Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel
befindet sich in der Marienstr. 17 (GERBER) in Stuttgart und ist aufgrund der
zentralen Lage optimal an die öffentlichen Verkehrsmittel angeschlossen. Auch
stehen ausreichend kostenpflichtige Parkplätze im Parkhaus des GERBER zu
Verfügung.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.gassmann-seidel.de

Alexander Seltmann ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

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IM

von I. M. am 03.04.2025 um 12:43 Uhr

Grad der Behinderung (GdB)
Schwerbehindertenrecht
Herr Seltmann ist ein besonders kämpferischer und bemühter Anwalt zudem äußerst kompetent und fachlich spitzemäßig.Von der Einschätzung der rechtlichen Lage bis zum Endergebnis ein voller Erfolg gewesen,Ihn zu engagieren und mit ihm arbeiten zu dürfen. Klare Weiterempfehlung!Ein Anwalt,der on point ist und immer den Fokus hält,im Sinne des Mandanten.
JW

von J. W. am 27.03.2025 um 12:45 Uhr

Freundlich und kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Seltmann hörte sich in Ruhe mein Anliegen an, gab mir wertvolle Tipps und gab mir das Gefühl, dass ich gut und kompetent beraten bin.
JS

von J. S. am 01.03.2025 um 17:59 Uhr

zuverlässig und freundlich
Sozialrecht
Herr Seltmann hat unseren Fall gewonnen, obwohl die Aussicht auf einen Sieg sehr gering war. Über den Bearbeitungsstand wurden wir zuverlässig auf dem Laufenden gehalten und Fragen beantwortete er stets kompetent und schnell, dabei nahm er sich immer ausreichend Zeit und wirkte zu keiner Zeit gehetzt. Wir können Herrn Seltmann guten Gewissens weiterempfehlen.

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Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO), zu finden über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder per E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
EU-Verbraucherschlichtung
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