- Arbeitsrecht
Über mich
Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist für mich ausschlaggebend, denn sie bildet die Basis für gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Egal, ob Sie vor beruflichen oder privaten Schwierigkeiten stehen: Ich bin Ihr starker Rechtspartner!
Dank meiner Fachkompetenz und meines umfassenden Beratungsspektrums im Bereich Arbeitsrecht biete ich meinen Mandanten eine versierte Betreuung in zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragen an. Auch in Ihrem speziellen Fall erarbeiten wir eine optimale Lösung.
Ich biete Ihnen eine kompetente Rechtsberatung, bei der ich nicht nur mögliche Optionen mit Ihnen bespreche, sondern auch Ihre rechtlichen Fragen und Bedenken adressiere.
Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil tun. Die anschließende Beratung kann dann nach Ihren Wünschen telefonisch oder auch via Teams erfolgen.
Gern können Sie mich auch auf Türkisch oder Kurdisch kontaktieren.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Arbeitsrecht:
Recht und Rechtsprechung befinden sich in ständiger Entwicklung – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitfällen kann es beispielsweise kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das zugestellte Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Als Rechtsanwältin bin ich Ihnen bei der Prüfung Ihres individuellen Sachverhaltes und bei der Suche nach einer passenden Lösung gerne behilflich. Bedenken Sie jedoch, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zumeist Eile geboten ist. So ist ein Vorgehen gegen eine Kündigung grundsätzlich lediglich innerhalb der Klagefrist von drei Wochen ab Zustellung der Kündigung möglich. Des Weiteren können für etwaige Ansprüche arbeitsrechtliche Verfall- und Ausschlussklauseln greifen, die einer erfolgreichen Durchsetzung entgegenstehen. Gerne überprüfe ich für Sie vorab, die Erfolgsaussichten eines Vorgehens und kläre Sie transparent über das Kostenrisiko auf. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung unterhalten, kontaktiere ich diese zwecks Übernahme etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten, sodass Sie unter Umständen keinerlei Kosten scheuen müssen.
Sprachen
- Deutsch
- Türkisch
- Kurdisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Düsseldorfer Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Bewertungen 9
von J. L. am 04.02.2025 um 20:51 Uhr

von R. R. am 18.10.2024 um 16:06 Uhr

von M. D. am 01.06.2024 um 19:18 Uhr

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Adresse
Königsallee 63-65
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