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Stefan Bachmor

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  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
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  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Stefan Bachmor

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Bachmor ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrechts bestens ausgebildet und hat in diesen Rechtsgebieten eine Vielzahl an Fällen bearbeitet. Konsequent und lösungsorientiert berät und vertritt er Sie bei allen rechtlichen Problemen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht ist Herr Rechtsanwalt Bachmor ein hervorragend qualifizierter Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geht. Sowohl bei Sach- und Personenschäden, Fragen zu Sachversicherungen oder Lebensversicherungen als auch bei allen arbeitsrechtlichen Problemen ist er Ihnen gerne behilflich. Neben seiner Anwaltstätigkeit ist er im Fachausschuss Verkehrsrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und veröffentlicht im Bereich des Verkehrszivilrechts regelmäßig Aufsätze und Entscheidungen in den einschlägigen Fachzeitschriften.

Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut Sie Herr Rechtsanwalt Bachmor in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Egal, ob Sie einen Verkehrsunfall hatten und Schadenersatzansprüche geltend machen möchten, Ärger mit dem Kauf eines Kraftfahrzeugs haben oder es Probleme mit Werkstätten gibt, er setzt sich konsequent für die Lösung Ihrer Probleme ein. Mitglieder des ADAC erhalten pro Jahr eine Beratung umsonst, diese wird nämlich durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt.

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Auch wenn Sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen, weil Sie eine rote Ampel überfahren haben oder zu schnell unterwegs waren, können Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Bachmor wenden. Er prüft Ihren Fall und wehrt den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis sowie Bußgelder ab. Wurde Ihnen der Führerschein bereits entzogen, informiert er Sie wie Sie diesen wieder zurückbekommen und klärt Fragen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Versicherungsrecht

Jeder Bürger hat eine Vielzahl an Versicherungen, entscheidend werden diese aber erst, wenn sie in Anspruch genommen werden müssen. Doch dabei kommt es oft vor, dass der Versicherer die Leistung verzögert oder sie nur teilweise oder gar nicht erbringt. Bei Sachversicherungen wie der Hausrat- und Einbruchdiebstahlversicherung und bei Personenversicherungen wie der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann es durch verweigerte Versicherungsleistungen schnell zum sozialen Abstieg des Versicherten kommen. In solchen Fällen sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt werden. Herr Rechtsanwalt Bachmor prüft Ihren Versicherungsvertrag und die Leistungen die Ihnen zustehen und setzt diese konsequent durch.

Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Bachmor betreut Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Personalräte in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er erstellt und überprüft Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse und hilft Ihnen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften und Fristen Kündigungen auszusprechen. Arbeitnehmer hilft er sich gegen Abmahnungen und Kündigungen zur wehren und Ansprüche auf Abfindung, Lohn, Gehalt und Urlaub durchzusetzen. Im kollektiven Arbeitsrecht geht er auf Fragen zu Betriebsübergang, Interessensausgleich, Sozialplan, Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge ein.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil. Bei Fragen zu den genannten Rechtsgebieten finden sich erste Antworten gegebenenfalls bereits in meinen Rechtstipps!

Stefan Bachmor ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • DAI-Fachinstitutsleiter Verkehrsrecht
  • DAI-Fachinstitutsleiter Versicherungsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Akademie für Verkehrswissenschaft
  • Fachausschuss Verkehrsrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, der Prüfungs- und Kontrollinstanz zur Führung eines Fachanwaltstitels

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