

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Privatpersonen und Unternehmen erhalten eine persönliche und individuelle Betreuung. Herr Rechtsanwalt Berkemeier legt großen Wert auf eine effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Sachbearbeitung sowie auf eine zielgerichtete Vertretung.
Sie können sich telefonisch unter der im Profil genannten Rufnummer oder über die Option „Nachricht senden" an die Kanzlei wenden. Selbstverständlich können Sie Herrn Rechtsanwalt Berkemeier auch per E-Mail kontaktieren.
Rechtsanwalt Stefan Berkemeier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Berkemeier ist seit vielen Jahren als Anwalt tätig und bringt die seitdem erworbenen Fachkenntnisse umfassend in die juristische Betreuung seiner Mandanten ein.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Berkemeier über langjährige praktische Erfahrung sowie über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse, die er durch den Abschluss des Fachanwaltslehrganges sowie durch die Bearbeitung einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fällen erlangte. Sein Fachwissen erweitert er zudem durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.
Schadensersatzrecht – Durchsetzung & Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Als Anwalt berät Sie Herr Berkemeier umfassend, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich Verletzungen an Leben, Körper, Freiheit oder Eigentum erleiden mussten. Er setzt Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüche eines materiellen oder immateriellen Schadens durch, dazu gehören u. a. Schäden durch Unfälle und Schadensersatz bei Mängeln, aber auch Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle.
Verkehrsrecht – Beratung rund um den Straßenverkehr
Egal, ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, heutzutage kann es jederzeit zu einem Verkehrsunfall kommen. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt worden sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an Herr Rechtsanwalt Berkemeier, dieser übernimmt die Schadensregulierung einschließlich der Korrespondenz mit der Gegenseite und den Versicherungen. In außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren setzt er für Sie Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch, wehrt diese ggf. auch ab und vertritt Sie ebenfalls in einem Strafverfahren (z. B. bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige Körperverletzung etc.).
Arbeitsrecht – Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht können Mandanten bereits bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen, z. B. wenn geklärt werden soll, welche Fragen in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden dürfen. Darüber hinaus übernimmt Herr Rechtsanwalt Berkemeier selbstverständlich auch die Ausarbeitung, Prüfung und Überarbeitung arbeitsrechtlicher Dokumente, insbesondere ist hier natürlich der Arbeitsvertrag zu nennen, aber auch Arbeitszeugnisse, Aufhebungsverträge oder Abmahnungen werden von ihm erstellt oder geprüft. Ebenso können Sie sich an ihn wenden, wenn Ansprüche wie Urlaub, Entgeltfortzahlung oder die Vergütung von Überstunden durchgesetzt oder abgewehrt werden sollen.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf der Beratung vor Aussprache oder nach Erhalt einer Kündigung. Als Fachanwalt berät er Unternehmen zu den verschiedenen Kündigungsarten und begleitet auch bei Kündigungsgesprächen mit dem Betriebsrat. Arbeitnehmern steht er ebenfalls fachkundig zur Seite, prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und legt in deren Namen Kündigungsschutzklage ein. Ebenfalls übernimmt er die Verhandlung von Abfindungen.
Mietrecht – Konfliktfrei mieten und vermieten
Bei Problemen oder Streitigkeiten zwischen den Mietparteien (Mieter, Vermieter), z. B. wegen einer Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängel an der Wohnung, können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Berkemeier wenden. Um Probleme aber bereits vorab zu vermeiden, erstellt er rechtssichere Mietverträge und prüft auch Betriebskostenabrechnungen oder Nebenkostenabrechnung. Weiterhin informiert er zur Instandhaltungspflicht und berät Sie, wenn eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen soll. Gerne können Sie sich auch ihn wenden, wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarf durchgesetzt oder Mietrückstände eingeklagt werden sollen.
Wohnungseigentumsrecht – Zielgerichtete Beratung rund um das Wohnungseigentum
Im Wohnungseigentumsrecht betreut Herr Rechtsanwalt Berkemeier bspw. beim Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen oder wenn Gemeinschaftsordnungen und Teilungserklärungen geprüft werden sollen. Zu seinen Mandanten gehören auch Verwalter, die eine umfassende Beratung bezüglich ihrer Rechte und Pflichten, aber auch bei Bestellung und Abberufung erhalten. Weiterhin wird auch die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Prüfung von Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie die Ausarbeitung von Mietverträgen übernommen.
Versicherungsrecht – Qualifizierte Rechtsberatung statt Machtlosigkeit
In keinem Land gibt es so viele Versicherungen wie in Deutschland, deshalb ist es ratsam, sich vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Als solcher übernimmt Herr Berkemeier für Sie die Überprüfung der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrages sowie die Durchsetzung der darin festgelegten Leistungen, insbesondere, wenn deren Übernahme beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder wegen Berufsunfähigkeit von der Versicherung abgelehnt wird. Ebenfalls berät er zu den verschiedenen Versicherungsarten, z. B. Gebäudeversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung oder zur privaten oder beruflichen Haftpflichtversicherung.
Ordnungswidrigkeitenrecht – Sind Sie zu schnell gefahren?
Daneben ist Herr Rechtsanwalt Berkemeier auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig, z. B. wenn Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder ein Bußgeldbescheid überprüft werden soll. Weiterhin berät er seine Mandanten auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Fahruntüchtigkeit.
Anfahrtsinformationen
Zentral in Hannover gelegen, erreichen Mandanten die Kanzlei z. B. mit der Stadtbahnlinie 10 oder den Buslinien 128, 134 und 200 über die Haltestelle „Thielenplatz/Schauspielhaus" oder mit den U-Bahnlinien 3, 7, 9 und 10 über die Haltestelle „Kröpcke".
Sollten Sie mit dem Pkw anreisen, finden Sie kostenpflichtige Parkplätze in den Tiefgaragen „Oper/Kröpcke" oder „Galerie Luise".
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Bewertungen 5
von K. R. am 23.01.2025 um 17:30 Uhr
von K. M. am 12.07.2023 um 19:53 Uhr
von M. E. am 24.11.2021 um 12:28 Uhr
An dieser Stelle möchte ich noch einmal das Feingefühl und die Empathie von Herr Berkemeier ganz besonders hervorheben.
Kontaktdaten von Stefan Berkemeier
Adresse
Theaterstr. 3
30159 HannoverNaN km (von Ihrem Standort)
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+49 511 33...
kanzlei@stefanberkemeier.de
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+49 511 33631629

FAQ
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