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Bewertungen

RT

von R. T. am 12.07.2024 um 18:35 Uhr

Sehr kompetener Anwalt
Familienrecht
Der Herr Haschka war von Anfang an kompetent und unterstützend in diesem Anliegen. Ich habe mich immer sicher an seiner Seite gefühlt, da er auch immer erreichbar war und wusste, dass mit ihm mein Anliegen gelöst werden konnte. Ich bedanke mich bei ihm ganz herzlich und werde ihn immer weiter empfehlen.
MK

von M. K. am 12.07.2024 um 16:35 Uhr

Freundlich, Geduldig, Kompetent
Familienrecht
Ich habe Herr Haschka kontaktiert wegen Umgangsrecht. Dieser war sehr freundlich, hilfsbereit und geduldig. Er hat auch ohne weiteres mich in anderen Bereich über Sachlagen und Gesetze aufgeklärt. Für mich eine klare Weiterempfehlung
SW

von S. W. am 21.06.2024 um 16:32 Uhr

Ehe-und Scheidungsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Durch sein freundliches,professionelles auftreten hat mich Hr. Haschka vom ersten Moment an überzeugt die Sache anzugehen und durchzuziehen. Nie hatte ich das Gefühl lästig zu sein,der Informationsaustausch wichtiger Daten,Anfragen oder Termine verlief reibungslos.Ich möchte mich herzlichst bei Ihnen bedanken bewahren Sie sich diese Ruhe die Sie ausstrahlen in der so viel Wärme liegt.
IL

von I. L. am 27.03.2024 um 12:53 Uhr

Inge
Familienrecht
Ich habe Herrn Haschka in Sache Umgangsrecht kennen gelernt. Herr Haschka ist ein sehr kompetenter,
professionell und freundlicher Anwalt. Leider konnte er mich wegen Intressenkonflikt gegenüber meines Sohnes nicht vertreten. Ich kann ich Herrn Haschka nur empfelen
UH

von U. H. am 26.03.2024 um 18:46 Uhr

Rundherum zufrieden!
Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Haschka hat mich in Sachen Kindesunterhalt sehr kompetent und absolut professionell vertreten. Ich habe mich zu jeder Zeit gut aufgehoben und vertreten gefühlt. Ich kann ihn und seine ganze Kanzlei nur dringend weiterempfehlen.
ES

von E. S. am 25.03.2024 um 12:39 Uhr

kompetent und gut erreichbar
Familienrecht
Herr Haschka, hat im Vorfeld und im laufenden Prozess gut beraten und war für Rückfragen immer gut erreichbar.
ST

von S. T. am 24.03.2024 um 09:17 Uhr

Anwalt für Familienrecht
Familienrecht
Sehr seriöser und fachkompetenter Anwalt. Angenehme Zusammenarbeit in einer schwierigen Lebenssituation.
MK

von M. K. am 11.02.2024 um 11:10 Uhr

Die perfekte Unterstützung bei meiner Scheidung
Familienrecht
Vielen Danke für die SUPER Unterstützung während meiner Scheidung. Herr Haschka Rechtsanwalt für Familienrecht, war für mich immer ansprechbereit ob telefonisch oder per Mail. Ich hatte zu jeder Zeit der Kommunikation, immer ein gut aufgehobenes Gefühl. Vielen lieben Dank
MS

von M. S. am 11.02.2024 um 10:50 Uhr

Kompetente Rechtsanwaltskanzlei!
Familienrecht
Von einer Freundin wurde mir die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Haschka als kompetent und engagiert empfohlen! Nachdem ich nun ebenfalls in der Kanzlei war, kann ich dies nur bestätigen. Herr Haschka ist äußerst freundlich, sehr kompetent, erklärt verständlich und hat sich viel Zeit genommen. Ich kann deshalb die Kanzlei Haschka ebenfalls nur weiterempfehlen!
GL

von G. L. am 31.01.2024 um 16:00 Uhr

Sehr schlechte Erfahrungen
Allgemeine Rechtsberatung
Mit Herr Haschka haben wir leider sehr schlechte Erfahrungen. Unsere E-Mails bleiben unbeantwortet, telefonische Anrufe werden nicht entgegengenommen. Der gerichtliche Urteil wurde zwar getroffen, der Vollzug verzögert sich aber seit mehr als einem Jahr. Obwohl wir alle Rechnungen rechtzeitig beglichen haben, haben wir von Herr Haschka gar keine Information bekommen, wie wir jetzt weitergehen sollen. Mit dem vorgesehenen Prozess gegen Versicherung wurde gar nicht angefangen. Herr Haschka hat uns einfach vergessen. Uns ist nichts anderes übrig geblieben, die Rechtsanwaltkammer über seine Untätigkeit zu informieren. Es fällt uns schwer, so eine schlechte Bewertung abgeben zu müssen, das ist aber die reine Wahrheit.
Sehr geehrter Herr,

Ihre Bewertung ist unbegründet. Auftragsgemäß habe ich einen Titel vor dem Landgericht erwirkt. Dass der Schuldner sich ins Ausland abgesetzt hat ist ein Umstand, für den keiner verantwortlich ist. Ihre E-Mail vom 16.05.2023 habe ich nie erhalten. Erst am 23.11.2023 haben Sie mir die E-Mail nochmals zugleitet. Die Verzögerung liegt bis dahin also nicht bei mir. Zudem habe ich Ihnen mit E-Mail vom 12.05.2023 bereits mitgeteilt, dass ich bei der Vollstreckung im Ausland nicht weiterhelfen kann und versuchen könnte an einen Kollegen zu vermitteln. Zudem haben Sie kommuniziert, dass Sie keine Kosten mehr tragen möchten.

Dass Sie keine Informationen erhalten hätten ist somit nicht wahr, ebenso wenig, dass Anrufe nicht entgegengenommen werden.

Bei Ihrem weiteren Vorhaben wünsche ich Ihnen dennoch viel Erfolg.