
Ich klage nicht an. Ich urteile nicht. Ich verteidige.
- Fachanwalt für Strafrecht
Über mich
Ich klage nicht an. Ich urteile nicht. Ich verteidige.
Ihr Fachanwalt für Strafrecht im Herzen Berlins
"Ich betrachte immer den gesamten Prozess mit seinen Folgen. Verteidigungsstrategien müssen auch Lösungsstrategien sein!"
Ausschließlich Strafrecht
Ich berate und verteidige Sie mit Leidenschaft und Kompetenz bundesweit in Strafverfahren.
Um Ihnen hierbei stets verlässliche Beratung bieten zu können, übernehme ich ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Strafrechts, sei es, um Sie als Angeklagte(n) engagiert gegenüber erhobenen Vorwürfen zu verteidigen, sei es, um Ihre Rechte als Geschädigte(r) in einem Strafprozess aktiv durchzusetzen.
Neben meinen umfangreichen und fortlaufenden Fortbildungen auf dem Gebiet des Strafrechts, sehe ich in meiner beruflichen Spezialisierung einen wesentlichen Unterschied zur Tätigkeit von Kollegen, die sich mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten beschäftigen.
Strafrichter und Staatsanwälte sind hochspezialisierte Experten, die sich in der Regel ausschließlich mit Fragen des Strafrechts auseinandersetzen und denen Sie im Strafprozess fachlich unbedingt auf Augenhöhe gegenübertreten sollten, um Ihre rechtlichen Interessen effektiv durchsetzen zu können. Die genaue Kenntnis der Strafprozessordnung, der spezifischen Rechtsprechung und der Gepflogenheiten in Strafverfahren kann von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit sein.
Auch Pflichtverteidigungen
In Strafverfahren stehe ich Ihnen - nach vorheriger Absprache - auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung.
Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
Schildern Sie mir in einem unverbindlichen Erstgespräch kurz Ihren Fall. Auf Grundlage Ihrer Informationen teile ich Ihnen mit, ob ich Ihr Mandat übernehmen kann und welche Kosten im Falle meiner Beauftragung voraussichtlich auf Sie zukommen. Sie können sich einen Eindruck von meiner Person machen. Dieses Gespräch ist für Sie kostenlos; ich werde Ihnen hierfür kein Honorar in Rechnung stellen. Sie können ohne Zwang entscheiden, ob Sie mich z.B. nur für eine Erstberatung, mit Ihrer Verteidigung in einen gegen Sie geführten Strafverfahren, der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Geschädigter einer Straftat oder auch überhaupt nicht beauftragen. Eine entgeltfreie Rechtsberatung kann ich hingegen leider nicht anbieten.
Faire Preise
Ich gestalte meine Honorare für Sie möglichst fair und transparent. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Falls biete ich Ihnen in der Regel eine Bezahlung auf Basis einer Pauschale an, die sich auf das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte beziehen kann. Auch Stundenhonorare oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind möglich. In jedem Fall bekommen Sie von mir vor Mandatserteilung eine möglichst genaue Auskunft über die voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit.
Qualität durch Fortbildung
Ich bin seit 2016 Fachanwalt für Strafrecht. Als solcher bin ich gesetzlich bereits zu jährlicher Fortbildung in meinem Tätigkeitsbereich verpflichtet.
2017 und 2021 zeichnete die Bundesrechtsanwaltskammer mich zudem aufgrund konstanter, intensiver Fortbildungsmaßnahmen auch mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung" aus. Dieses Zertifikat vergibt die Bundesrechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte, die ihrer Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkamen. Von ca. 165.900 zugelassenen Rechtsanwälten in Deutschland wurde das Zertifikat an ca. 1800 Rechtsanwälte vergeben.
In der Zeit von 2011 bis 2021 habe ich als Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Studierende im Fach "Strafprozessrecht" unterrichtet.
Öffentliche Verkehrsmittel
Meine Büroräume befinden sich im Herzen Berlins unweit des Naturkundemuseums (ca. 150 m) und des Campus Charité Mitte. Vom Hauptbahnhof und vom S-Nordbahnhof aus erreichen Sie die Kanzlei in wenigen Minuten fußläufig.
Tätigkeitsbereiche
Fachanwalt Strafrecht | Strafverteidiger Berlin | Pflichtverteidigung | Anwaltskanzlei Strafrecht | Vorladung | Akteneinsicht | Ermittlungsverfahren | Bewährung | Strafbefehl | Freiheitsstrafe | Ladung | Vernehmung | Ersatzfreiheitsstrafe | Hausdurchsuchung | Blutprobe |Untersuchungshaft (U-Haft | Haftbeschwerde | Haftprüfung | Haftauflagen | Kaution) Rechtsmittel (Berufung | Revision | Beschwerde)Rechtsbehelfe (Einspruch | Wiedereinsetzung bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs | Wiedereinsetzung bei Fristversäumung) | Berufungsanwalt | Revisionsanwalt | Amtsgericht | Landgericht | Pflichtverteidigung | Gnadengesuch | Fahrerlaubnisrecht | Fahrerflucht | Fahrverbot
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
- Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zwischen 2011 und 2021
Bewertungen 85
von N. P. am 04.11.2024 um 10:50 Uhr
Ich kann jedem nur empfehlen sich von Herrn Rintorf beraten und vertreten zu lassen.
von I. F. am 10.10.2024 um 10:42 Uhr
Herr Rechtsanwalt Rintorf gab mir nach einem Telefonat einen sehr zeitnahen Termin für eine Erstberatung. Vielen Dank, dass Sie mir die gesetzlichen Konsequenzen und Möglichkeiten für meine spezielle Situation verstänlich erklärt haben.
Ich werde von meinem Schweigerecht Gebrauch machen und mich von Ihnen verteidigen lassen. Das gibt mir Sicherheit und Hoffnung im Falle einer Anklage.
Frau F.
von T. F. am 16.08.2024 um 08:56 Uhr
Kontaktdaten von Stefan Rintorf
Adresse
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Kanzlei-Impressum
Rechtsanwalt
Stefan Rintorf
Hessische Str. 11
10115 Berlin
Stefan Rintorf ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen
und gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an, die auch gleichzeitig Aufsichtsbehörde ist:
Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO – Fachanwaltsordnung
RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Die berufsrechtlichen Regelungen sowie Hinweise hierzu können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.deeingesehen und abgerufen werden.
Haftpflichtversicherungshinweis:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Rechtsanwalt Rintorf kommt dieser Pflicht nach und ist versichert bei:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (www.ruv.de)
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit
europäischem Recht;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme
für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers
vor außereuropäischen Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus
Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien
oder Büros.
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Mitte/ Tiergarten
Neue Jakobstr. 6/7 10179 Berlin
Tel.: +49 30 90 24 22 - 0
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
RA Rintorf: DE271968600
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
Online-Streitbeilegung | Europäische Kommission (europa.eu)
Zu der Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder verpflichtet noch bereit.
FAQ
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Zögern Sie nicht, bei rechtlichen Anliegen direkt Stefan Rintorf zu kontaktieren. Oder möchten einfach mehr über Ihr kostenfreies anwalt.de-Konto erfahren? In unseren FAQs finden Sie das Wichtigste im Überblick.