Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Seehofer
Rechtsanwalt

Stefan Seehofer

Fachanwaltskanzlei Seehofer
Fachanwaltskanzlei Seehofer
kanzlei-seehofer.de
  • Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Unser Anwaltsteam berät Sie gerne bundesweit und steht Ihnen sowohl telefonisch als auch via Skype, Teams, Zoom etc. zur Verfügung.
HS
von H. S. am 13.06.2024 um 09:46 Uhr
Widerruf Basisrente
Allgemeine Rechtsberatung
Allein schon beim Ersten Telefonat war mir klar, dass ich vollstes Vertrauen in die Arbeit von Herrn RA Seehofer habe. Es war ein sehr sympathisches Erstgespräch und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.

Alle Bewertungen anzeigen (10)

Ich heiße Sie herzlich willkommen aus und im schönen Allgäu! 

Meine Kanzlei ist im Bereich des Verbraucherschutzes seit fast 30 Jahren tätig und hat hier verschiedenste Themenbereiche bearbeitet und mittlerweile Tausenden von Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen.

Derzeitiger Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist neben dem Bank-und Kapitalmarktrecht (in diesem Bereich führe ich den Fachanwaltstitel) die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit

 Riester- und Rürup-Verträgen.
                                                                                                                           

Basisrentenverträge bzw. Rürup-Verträge sowie Riester-Verträge wurden seit dem Jahr 2005 bzw. 2002 (bei Riester-Verträgen) angeboten als angeblich gute Ergänzung der privaten Altersvorsorge. Es wurde mit Steuervorteilen geworben, in den allermeisten Fällen -so die Erfahrung unserer Kanzlei- jedoch nicht auf die Nachteile  hingewiesen, wie z.B. bei Basisrenten- bzw. Rürup-Verträgen

  • die nicht mögliche Kündigung eines Basisrentenvertrages
  • die nicht mögliche Vererbbarkeit eines Basisrentenvertrages
  • die nicht mögliche Beleihbarkeit eines Basisrentenvertrages
  • der regelmäßige Verlust des eingesetzten Kapitals bei Tod vor Rentenbeginn bzw. auch danach

Bislang war es äußerst schwierig, in vielen Fällen sogar unmöglich, einen vorzeitigen Ausstieg aus diesen regelmäßig unrentablen Verträgen zu erreichen.

Dies hat sich nun geändert:

Der Bundesgerichtshof hat am 11. Oktober 2023, Az.: IV ZR 41 / 22 die Allianz Lebensversicherung zur Rückabwicklung eines Basisrentenvertrags verurteilt aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die bei Vertragsschluss im Jahr 2009 verwendet worden war. Somit konnte ein im Jahr 2020 erklärte Widerruf noch zum Erfolg führen, also etwa 11 Jahre nach Vertragsschluss.

Die hier verwendete fehlerhafte Belehrung wurde nach bisherigen Erfahrungen unserer Kanzlei von vielen anderen Versicherungsgesellschaften verwendet, insbesondere in den Jahren 2008, 2009 sowie bis etwa Mitte 2010. Aber auch in den Jahren ab 2005 sowie nach 2010 wurden oftmals fehlerhafte Belehrungen von vielen Versicherern verwendet.

Unsere Kanzlei hat selbst im November 2023 vor dem Bundesgerichtshof gewonnen, ebenfalls einen Basisrentenvertrag betreffend und zwar gegen die Alte Leipziger Lebensversicherung aG: Hier handelte es sich sogar um einen Vertrag aus dem Jahr 2005; unser Mandant erhielt nach erfolgreicher Durchsetzung seines Widerspruchsrechtes einen Betrag von knapp 23.800,00 € zuzüglich Zinsen bei insgesamt einbezahlten Beträgen von etwa 18.000,00 €.

Kurz zusammengefasst: Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung waren ihre Chancen noch nie so gut, aus unrentablen Basisrentenverträgen sowie Riester-Verträgen auszusteigen und Ihr Geld zurückzuerhalten nebst einem regelmäßig erfreulichen Aufschlag.

Nutzen Sie gerne das Angebot unserer Kanzlei zur kostenfreien Vorprüfung!

Und das Beste zum Schluss: Wenn Sie es wünschen, werden wir nur bei Erfolg bezahlt! Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht eingeschaltet werden und ist im Übrigen auch vielfach in diesen Fällen nicht eintrittspflichtig !

                                                                                                     

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

Stefan Seehofer ist gelistet in Rechtsanwälte Kempten (Allgäu) und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 10

HS

von H. S. am 13.06.2024 um 09:46 Uhr

Widerruf Basisrente
Allgemeine Rechtsberatung
Allein schon beim Ersten Telefonat war mir klar, dass ich vollstes Vertrauen in die Arbeit von Herrn RA Seehofer habe. Es war ein sehr sympathisches Erstgespräch und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
RS

von R. S. am 11.06.2024 um 16:12 Uhr

Basisrenten-/Rürupvertrag Widerruf
Allgemeine Rechtsberatung
Endlich habe ich einen Anwalt gefunden, der sich mit dem Thema Basisrente bzw. Rürup auseinandersetzt. Und man benötigt keine Rechtsschutzversicherung. Das war mir sehr wichtig, da ich keine habe. Zum Glück arbeitet die Kanzlei mit einem Prozessfinanzierer zusammen bzgl. diesem Thema. Werde die Kanzlei definitiv weiterempfehlen.
SD

von S. D. am 03.03.2023 um 09:09 Uhr

Twitter Datenleak
Datenschutzrecht
Mir ist persönlich meine Datensicherheit sehr wichtig. Daher bin ich froh bei einem absoluten Experten gelandet zu sein. Dadurch werden meine Erfolgsaussichten auf einen positiven Ausgang meines Rechtsstreits maximiert.

Absolute Experten auf dem Gebiet zu finden, ist sehr schwer. Daher klare Weiterempfehlung!

Rechtstipps 1

Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet im März 2025 vor dem Landgericht Stuttgart ein Urteil gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG im Zusammenhang mit einem Rürup- bzw. Basisrenten-VertragGute

Kontaktdaten von Stefan Seehofer

  • Adresse

    Bahnhofstraße 51
    87435 Kempten (Allgäu)

    7.067,06 km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Seehofer

Rechtsanwalt

Stefan Seehofer
5,010 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Stefan Seehofer möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Stefan Seehofer über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Stefan Seehofer eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Stefan Seehofer stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Stefan Seehofer variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Stefan Seehofer aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Stefan Seehofer stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Stefan Seehofer weitere Kontaktwege.