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Stefan von der Ahe
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtsanwalt und Notar Stefan von der Ahe
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Erbrecht
An der Universität Bremen schloss Herr Stefan von der Ahe das rechtswissenschaftliche Studium ab und leistete darauffolgend den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Ansbach ab. Im Jahr 1999 wurde er anschließend zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Aufgrund nachgewiesener fundierter praktischer und theoretischer Kenntnisse wurden ihm zudem die Fachanwaltstitel in den Bereichen Insolvenzrecht (2006) und Erbrecht (2016) verliehen. Im Jahr 2014 wurde Rechtsanwalt von der Ahe zum Notar bestellt.
Insolvenzrecht: Umfassende Beratung und engagierte Insolvenzverwaltung
Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig und überschuldet? Sie stellen sich die Frage, ob eine Sanierung oder Umstrukturierung noch möglich ist oder wie eine Restschuldbefreiung erlangt werden kann? In allen diesen und auch weiteren insolvenzrechtlichen Fragen bietet Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan von der Ahe professionelle juristische Unterstützung. Er informiert Mandanten umfassend über die einzelnen Phasen des Insolvenzverfahrens, betreut sie bei der Stellung eines Insolvenzantrags, bei der Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungsplans sowie bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und vertritt sie gegebenenfalls in Insolvenz- und Steuerstraftaten vor dem zuständigen Gericht.
Erbrecht: Vorsorgliche Rechtsberatung und zielorientierte Interessenvertretung im Erbfall
In allen erbrechtlichen Fragestellungen können Rechtsratsuchende auf die besondere Expertise von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stefan von der Ahe vertrauen. Unter anderem unterstützt er Mandanten bei der Erstellung maßgeschneiderter Testamente und informiert sie ebenso über die Gestaltungsmöglichkeiten von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus übernimmt er die effektive Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung) und beantwortet Fragen aus den Bereichen Schenkung und Enterbung.
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Die gesetzliche Bezeichnung der Berufsträger lautet „Rechtsanwalt" (RA) bzw. Notar. Die jeweilige Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwalts bzw. Notarkammer (für Notar von der Ahe) für den Bezirk des OLG Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 / 925430
Telefax: 0441 / 9254329
E-Mail: info@rak-oldenburg.de / info@notk-oldenburg.de
Internet: www.rak-oldenburg.de / www.notk-oldenburg.de
Aufsichtsbehörde für den Notar von der Ahe ist zudem der Präsident des Landgerichts Aurich
Schlossplatz 3
26603 Aurich
Telefon: 04941 / 13-0
Telefax: 04941 / 13-1769
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft
Einen Abdruck der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter „Berufsrecht" auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Für die Notare zudem:
Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Richtlinien der NotKn
Dienstordnung der Notarinnen und Notare (DONot)
Kostenordnung (KostO)
Europäische Standesrichtlinien
Einen Abdruck der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter „Der Notar", dort unter „Berufsrecht" auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer unter www.bundesnotarkammer.de
Angaben nach § 36 VSBG und ODR-Verordnung:
An einem Streitbeilegungsverfahren für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, nehmen wir nicht teil.Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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Bei der Mandatserteilung gelten laut unserer Vollmacht allgemeine Mandatsbedingungen. Diese können Sie aus dem Text unserer Vollmacht ersehen, die Sie auf dieser Webseite unter „Kontakt", dort unter „Vollmacht" herunterladen / einsehen können.Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Unsere Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherungs AG, Weddingenerstr. 1a, 26603 Aurich und deckt den räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ab.
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