Kanzleilogo von der Ahe und Sander
Kanzlei

von der Ahe und Sander

  • Fachanwaltschaft Sozialrecht
  • Fachanwaltschaft Erbrecht
  • Fachanwaltschaft Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
von der Ahe und Sander bietet Online-Rechtsberatung an.
HV
von H. V. am 31.10.2024 um 08:31 Uhr
Rechtsstreit gegen die Rentenversicherung.
Sozialrecht

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Kompetente und zielorientierte Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen 

Umfassende Aufklärung über Chancen und Risiken, Erarbeitung individueller Lösungsansätze, Entwurf unterschiedlichster Verträge oder letztwilliger Verfügungen sowie außergerichtliche bzw. gerichtliche Interessenvertretung von Mandanten u.v.a.m. bietet Ihnen das erfahrene und hochqualifizierte Anwaltsteam der Kanzlei von der Ahe Gast und Sander.  


Stefan von der Ahe
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Erbrecht 

An der Universität Bremen schloss Herr Stefan von der Ahe das rechtswissenschaftliche Studium ab und leistete darauffolgend den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Ansbach ab. Im Jahr 1999 wurde er anschließend zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Aufgrund nachgewiesener fundierter praktischer und theoretischer Kenntnisse wurden ihm zudem die Fachanwaltstitel in den Bereichen Insolvenzrecht (2006) und Erbrecht (2016) verliehen. Im Jahr 2014 wurde Rechtsanwalt von der Ahe zum Notar bestellt. 

Tätigkeitsschwerpunkte: 
Insolvenzrecht, Erbrecht 


Niklas Sander
Fachanwalt für Sozialrecht 

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Niklas Sander an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und das juristische Referendariat beim Landgericht Bochum / OLG Hamm. Aufgrund nachgewiesener vertiefter praktischer Erfahrung und theoretischer Fachkenntnisse wurde ihm im Jahr 2016 der Fachanwaltstitel für Sozialrecht verliehen. 

Tätigkeitsschwerpunkte: 
Sozialrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Vertragsrecht 


Insolvenzrecht: Umfassende Beratung und engagierte Insolvenzverwaltung 

Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig und überschuldet? Sie stellen sich die Frage, ob eine Sanierung oder Umstrukturierung noch möglich ist oder wie eine Restschuldbefreiung erlangt werden kann? In allen diesen und auch weiteren insolvenzrechtlichen Fragen bietet Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan von der Ahe professionelle juristische Unterstützung. Er informiert Mandanten umfassend über die einzelnen Phasen des Insolvenzverfahrens, betreut sie bei der Stellung eines Insolvenzantrags, bei der Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungsplans sowie bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und vertritt sie gegebenenfalls in Insolvenz- und Steuerstraftaten vor dem zuständigen Gericht.

Erbrecht: Vorsorgliche Rechtsberatung und zielorientierte Interessenvertretung im Erbfall 

In allen erbrechtlichen Fragestellungen können Rechtsratsuchende auf die besondere Expertise von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stefan von der Ahe vertrauen. Unter anderem unterstützt er Mandanten bei der Erstellung maßgeschneiderter Testamente und informiert sie ebenso über die Gestaltungsmöglichkeiten von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus übernimmt er die effektive Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung) und beantwortet Fragen aus den Bereichen Schenkung und Enterbung.    

Familienrecht: Fachanwaltliche Beratung bei der Trennung und Scheidung 

Im Familienrecht bieten wir den Rechtsratsuchenden individuelle und zielorientierte Rechtsberatung in allen familienrechtlichen Bereichen. In der schwierigen Situation der Trennung bzw. Scheidung klärt er insbesondere Rechtsfragen in Bezug auf Kindesunterhalt, Umgang, Sorgerecht oder Vermögensauseinandersetzung und setzt sich gegebenenfalls für die Rechte seiner Mandantschaft vor dem zuständigen Familiengericht ein. Auch bei der richtigen Antragstellung in Gewaltschutzsachen können sich Rechtsratsuchende auf seine etablierte Fachkompetenz verlassen.

Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung von Unternehmen, Betriebsräten und Arbeitnehmern 

Sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht bietet Rechtsanwalt von Ahe Rechtsratsuchenden versierten juristischen Beistand. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er Mandanten vor allem bei der Gestaltung bzw. Prüfung von Arbeitsverträgen und einzelner arbeitsvertraglicher Klauseln behilflich. Darüber hinaus berät er Mandanten bei Problemen mit der Arbeitsagentur, insbesondere in Zusammenhang mit Sperrfristen, vertritt ferner ihre Interessen in Kündigungsschutzprozessen und betreut ebenso Unternehmen bei der Vorbereitung bzw. Durchführung von Betriebsänderungen und Sanierungen. 

Sozialrecht: Erwerbsunfähig und trotzdem kein Anspruch auf Leistungen? 

Rechtsanwalt Sander steht als Fachanwalt für Sozialrecht Mandanten in unterschiedlichsten sozialrechtlichen Rechtsthemen mit Rat und Tat zur Seite. Unter anderem beantwortet er Fragen zu Hartz IV, Erwerbsunfähigkeitsrente oder Grad der Behinderung (GdB) und übernimmt die effektive Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft). 

Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Anwaltliche Hilfe für Mieter, Vermieter, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften 

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwalt Sander umfasst die Betreuung mietrechtlicher und wohnungseigentumsrechtlicher Mandate. Auf diesem Gebiet begleitet er Mieter und Vermieter bei dem Abschluss von Wohn- und Gewerberaummietverträgen, der Geltendmachung von Mietminderungen und Mängelbeseitigung sowie bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen. Darüber hinaus übernimmt er auch die effektive Durchsetzung von Kündigungen wegen Eigenbedarf oder Zahlungsverzug, einschließlich der Geltendmachung des Räumungsanspruchs und der Durchführung der Zwangsräumung, sowie die erfolgreiche Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen. 

Verkehrsrecht: Zielorientierte Betreuung bei der Unfallregulierung 

Bei verkehrsrechtlichen Belangen können Verkehrsteilnehmer jederzeit den sachkundigen Rechtsrat von Rechtsanwalt Sander einholen. Mandanten, die in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, unterstützt er bei der Durchsetzung von Schadensersatzpositionen und/oder Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung. Auch im Rahmen des Bußgeld- und Strafverfahrens steht Rechtsanwalt Sander Mandanten fachkompetent und zielorientiert zur Seite und vertritt ihre Rechte gegenüber Behörden und vor Gerichten. 

Rechtsanwalt Sander berät und vertritt Mandanten auch auf weiteren Rechtsgebieten, unter anderem im Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und Vertragsrecht. Egal ob es sich um die Gestaltung von Kauf- oder Werkverträgen, um die außergerichtliche bzw. gerichtliche Beitreibung offener Forderungen oder um die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche handelt, können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen auf seine langjährige Erfahrung und weitreichendes Fachwissen vertrauen.


Auf der Kanzleihomepage finden Sie weiterführende Informationen zur Kanzlei:
www.ags-anwaelte.de 

von der Ahe und Sander ist gelistet in Rechtsanwälte Moormerland und Rechtsanwälte Deutschland.

Kollegen der Kanzlei 2

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Bewertungen 30

HV

von H. V. am 31.10.2024 um 08:31 Uhr für Rechtsanwalt Niklas Sander

Rechtsstreit gegen die Rentenversicherung.
Sozialrecht
Ist alles gut gelaufen. Durch die Unterstützung habe ich den Rechtsstreit gewonnen. 😊
Danke für das Feedback, Niklas Sander.
FM

von F. M. am 22.10.2024 um 08:46 Uhr für Rechtsanwalt Niklas Sander

Widerspruchsverfahren
Sozialrecht
Herr Sander hat mich in einem Widerspruchsverfahren vertreten. Erfolgreich. Nach persönlichen Termin mit Herrn Sander wurde der Widerspruch eingelegt. Nach einiger Zeit erhielt ich dann die Information dass der Widerspruch akzeptiert wurde. Alles verlief schnell und unkompliziert. Von mir gibt es eine klare Empfehlung.
Danke für die netten Worte, Grüße Niklas Sander
RF

von R. F. am 18.10.2024 um 20:20 Uhr für Rechtsanwalt Niklas Sander

Ein Rechtsanwalt der seinesgleichen sucht.
Sozialrecht
Von Anfang bis Ende souverän das Ding durchgezogen. Von 10 einen versemmelt, nein nicht versemmelt, denn für ne Pappnase von Richter kann der beste Anwalt nix.
Ich bedanke mich für die Bewertung und werde versuchen diese "Scharte noch auszuwetzen".
Mit freundlichen Grüßen
Niklas Sander

Rechtstipps 12

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(4)08.05.2025 von Rechtsanwalt Niklas Sander
Schwerbehindertenrecht
Sozialrecht

Es liegt ein neueres Urteil des Sozialgericht Aurich vor, welches nochmals auf die Frage eingeht, wann Leistungsberechtigte individuelle und objektiv erkennbare Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt

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(4)25.10.2024 (aktualisiert am 08.05.2025) von Rechtsanwalt Niklas Sander
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Wir werden uns heute mit den Mitwirkungspflichten innerhalb der Bewillung vorläufiger Leistungen nach dem § 41 a SGB II beschäftigen.Das Bundessozialgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden.Die

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02.08.2024 von Rechtsanwalt Niklas Sander
Schwerbehindertenrecht
Sozialrecht
Sozialversicherungsrecht

Über die Notwendigkeit, gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vorzugehen .....Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sind Verwaltungsakte, die von Behörden und Körperschaften des öffentlichen

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Kanzlei-Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

 von der Ahe und Sander GbR
 Dr.-Warsing Str. 205
 268020 Moormerland


Vertreten durch:

 Stefan von der Ahe und Niklas Sander
 

Kontakt:

Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare:

                      von der Ahe und Sander
                      Koloniestr. 84
                      26802 Moormerland
                      Telefon: (04954) 9570-0
                      Telefax: (04954) 9570-60
                      E-Mail:    info@vdas-anwaelte.de
                      Steuer-ID: DE278814160

Die gesetzliche Bezeichnung der Berufsträger lautet „Rechtsanwalt" (RA) bzw. Notar. Die jeweilige Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwalts bzw. Notarkammer (für Notar von der Ahe) für den Bezirk des OLG Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 / 925430
Telefax: 0441 / 9254329
E-Mail:        info@rak-oldenburg.de               /        info@notk-oldenburg.de
Internet:        www.rak-oldenburg.de               /        www.notk-oldenburg.de

Aufsichtsbehörde für den Notar von der Ahe ist zudem der Präsident des Landgerichts Aurich
Schlossplatz 3
26603 Aurich
Telefon: 04941 / 13-0
Telefax: 04941 / 13-1769

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft
Einen Abdruck der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter „Berufsrecht" auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Für die Notare zudem:
Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Richtlinien der NotKn
Dienstordnung der Notarinnen und Notare (DONot)
Kostenordnung (KostO)
Europäische Standesrichtlinien
Einen Abdruck der jeweils aktuellen Fassung finden Sie unter „Der Notar", dort unter „Berufsrecht" auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer unter www.bundesnotarkammer.de


Angaben nach § 36 VSBG und ODR-Verordnung:

An einem Streitbeilegungsverfahren für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, nehmen wir nicht teil.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


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Weitere Angaben nach § 2 DL-InfoV:

Bei der Mandatserteilung gelten laut unserer Vollmacht allgemeine Mandatsbedingungen. Diese können Sie aus dem Text unserer Vollmacht ersehen, die Sie auf dieser Webseite unter „Kontakt", dort unter „Vollmacht" herunterladen / einsehen können.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Unsere Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherungs AG, Weddingenerstr. 1a, 26603 Aurich und deckt den räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ab.
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