

Verteidigung im Straf- und Jugendstrafverfahren
- Fachanwalt für Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
im Straf- und Jugendstrafverfahren
Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten.
Tätigkeitsspektrum
1. Strafverfahren
Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, kann jedes Zögern und jede unüberlegte Handlung gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Lage unwiederbringlich verschlechtern. Daher sollten Sie schnellstens einen qualifizierten Strafverteidiger beauftragen. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte entwickle ich die passende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall und vertrete Ihre Interessen effektiv gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Mit Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungsstärke wahre ich Ihre Rechte in allen Phasen eines Strafverfahrens. Zudem stehe ich auch Inhaftierten bei, wenn es um Themen wie eine Haftbeschwerde oder einen Hafturlaub geht.
2. Jugendstrafverfahren
Ein besonderer Schwerpunkt meiner strafrechtlichen Arbeit liegt im Jugendstrafrecht. Hier ist äußerst überlegtes Handeln gefragt. Unter keinen Umständen soll dem zukünftigen Lebensweg der Jugendlichen und Heranwachsenden durch das Strafverfahren geschadet werden. Eine Vorbelastung durch den Verdacht einer Straftat gilt es unbedingt zu vermeiden. Verschiedene Sanktionsmittel, wie etwa Erziehungsmaßregel oder Zuchtmittel, können im Rahmen einer Verurteilung zur Anwendung kommen. Eine für Jugendliche oft sehr belastende Hauptverhandlung lässt sich mit Hilfe eines Strafverteidigers oft auch durch vorherige Einstellungen erreichen, sofern eine überzeugende Stellungnahme seitens der Verteidigung erfolgt. Gerne stehe ich Ihnen für eine entsprechende Beratung zur Seite.
3. Bußgeldverfahren
Wird Ihnen hingegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, wie beispielsweise Abstandsverstoß, Parkverstoß, Vorfahrtsverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Last gelegt, vertrete ich Sie durchsetzungsstark gegen diesen Vorwurf und helfe Ihnen gleichzeitig, ein drohendes Fahrverbot oder Punkte in Flensburg abzuwehren. Das Bußgeldverfahren weist hohe Ähnlichkeiten zum Strafverfahren auf, weshalb die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger zu empfehlen ist.
Kontaktaufnahme
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für eine unverbindliche kostenlose Erstberatung. Ein Kanzleitermin in Köln kann hierüber auch gerne vereinbart werden
Sprachen
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- Englisch
Mitgliedschaften
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von M. S. am 21.02.2025 um 11:51 Uhr
von M. L. am 16.07.2024 um 13:11 Uhr
von H. O. am 11.04.2024 um 18:53 Uhr
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