Welche Besonderheiten gelten im Jugendstrafverfahren?

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Als Verteidiger im Jugendstrafrecht muss man im Gegensatz zum üblichen Strafverfahren einige Besonderheiten beachten und die Mandantschaft hierüber aufklären. Oft stehen zu Beginn ganz grundsätzliche Fragen im Raum. Vor allem zu nennen sind hier unter anderem, welche möglichen Richtungen das Verfahren einschlagen kann, welchen Grundsätzen es folgt und welche Sanktionen als Rechtsfolge in Betracht kommen.

Erziehungsgedanke im Jugendverfahren

Das normale Strafrecht soll unter anderem dem Schuldausgleich und der Sühne dienen. Diese Grundsätze treten im Jugendstrafverfahren nach hinten und werden weitestgehend durch den Erziehungsgedanken verdrängt. Der Hintergrund ist, dass sich Jugendkriminalität oft als ein episodenhaftes Verhalten darstellt, das aus einer eher typischen Entwicklungsphase folgt. Es wird daher davon ausgegangen, dass etwaige Kriminalität mit zunehmender Persönlichkeitsentwicklung abnimmt.

Grundsatz der sogenannten Diversion

Der Staat liefert aufgrund dieses Erziehungsgedankens Möglichkeiten zu intervenieren, ohne die Jugendlichen in ihrer weiteren Entwicklung zu sehr zu brandmarken. Das Mittel der Wahl ist die Diversion, welche eine Einstellung des Verfahrens zum Gegenstand hat. Demnach muss ein Gerichtsverfahren nicht mit einer Verurteilung abschließen, sondern kann bereits früher eingestellt werden, wenn beispielsweise schon außerhalb des Jugendverfahrens genügend erzieherisch auf die Jugendlichen eingewirkt worden ist. 

Sonstige Rechtsfolgen im Jugendstrafverfahren

Im üblichen Strafrecht gegenüber Erwachsenen gibt es in der Regel zwei mögliche Rechtsfolgen. Zum einen gibt es die Geldstrafe und zum anderen die Freiheitsstrafe. Beide Rechtsfolgen greifen für die Verwirklichung des Erziehungsgedankens jedoch zu kurz. Im Jugendstrafrecht gibt es daher ein breiteres Spektrum an Rechtsfolgen, um dem Erziehungsgedanken gerecht zu werden. Neben der klassischen Freiheitsstrafe, welche als Jugendstrafe bezeichnet wird, stehen dem Gericht auch sogenannte Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln zur Verfügung. Mit diesen kann das Gericht beispielsweise eine Verwarnung aussprechen oder dem Jugendlichen soziale Arbeitsstunden auferlegen.

Zusammenfassung

Zu Beginn eines jeden Jugendstrafverfahrens gilt es, Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt zu nehmen und sodann eine ausführliche Besprechung abzuhalten. Hierzu können bei Jugendlichen auch die Eltern hinzugezogen werden, um eine gemeinsame Verteidigungslinie zu finden. In diesem Rahmen können die verschiedenen Verteidigungsmöglichkeiten im Detail besprochen werden und vor einem Gerichtstermin realistisch eingeschätzt werden. Gerne stehe ich Ihnen für eine entsprechende Vorgehensweise und Begleitung zur Verfügung.


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