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07.04.2020
von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Die vorsätzliche Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist eine Straftat. Das Gesetz sieht gem. § 266a StGB als Rechtsfolge für den Arbeitgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen, in …
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27.01.2014
von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Über die Möglichkeit, Lebensversicherungen aus der Zeit 1995 bis 2007 noch heute zu widerrufen statt eine Kündigung auszusprechen, haben wir bereits in unserem vorhergehenden Rechtstipp berichtet. Unbeantwortet war allerdings bislang die …