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Strafbarkeit des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen – LG Augsburg vom 15.01.2014
Strafbarkeit des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen – LG Augsburg vom 15.01.2014
| 07.04.2020 von Rechtsanwalt Christian Steffgen
Die vorsätzliche Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist eine Straftat. Das Gesetz sieht gem. § 266a StGB als Rechtsfolge für den Arbeitgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen, in …
Rechtsschutzversicherung muss bei Rückabwicklung einer Lebensversicherung zahlen!
Rechtsschutzversicherung muss bei Rückabwicklung einer Lebensversicherung zahlen!
| 27.01.2014 von anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Über die Möglichkeit, Lebensversicherungen aus der Zeit 1995 bis 2007 noch heute zu widerrufen statt eine Kündigung auszusprechen, haben wir bereits in unserem vorhergehenden Rechtstipp berichtet. Unbeantwortet war allerdings bislang die …