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CS

von C. S. am 12.10.2018 um 16:51 Uhr

Schadensabwicklung Verkehrsunfall
Allgemeine Rechtsberatung
...überaus kompetente Bearbeitung
Vielen Dank!

Bezeichnend ist in diesem Fall gewesen, dass ein nagelneuer Motorroller auf der Heimfahrt vom Händler massiv beschädigt wurde und weder die "normalen" Sachbearbeiter, noch der Gruppenleiter der Schadenabteilung etwas mit den Besonderheiten einer sogenannten Neufahrzeugentschädigung anzufangen wussten. Erst nach einer deutlichen Beschwerde und Klageankündigung konnte am Ende erreicht werden, dass alle Schadensersatzforderungen inklusive Zinsen beglichen wurden.

Dies zeigt einmal mehr, dass sich Geschädigte nicht darauf verlassen können, von der Versicherung das zu bekommen, was ihnen zusteht. Das Gegenteil ist der Fall: Zum Teil werden bewusst und entgegen der einschlägigen Rechtsprechung Regulierungsentscheidungen getroffen. In anderen Fällen wie dem vorliegenden Fall führt schlicht und einfach Unkenntnis der zuständigen Sachbearbeiter dafür, dass Geschädigte zu wenig Geld erhalten. Ohne anwaltliche Hilfe ist man da verloren ...
RP

von R. P. am 30.08.2018 um 22:01 Uhr

Sehr zufrieden!
Verkehrsrecht
Meine Frau & ich sind sehr zufrieden mit Herrn Dr. Sven Hufnagel. Er hat sich viel Zeit genommen und hat uns viele Punkte aus einem anderen Blickwinkel aufgezeigt. Uneingeschränkt zu empfehlen!
HK

von H. K. am 27.03.2018 um 12:57 Uhr

Kölner Blitzer-Skandal (A3, Heumar)
Verkehrsrecht
Da man meiner Frau meines Erachtens nach aktuell zu Unrecht die Rückführung der Kosten/Gebühren, sowie die Löschung des Punkts im Verkehrsregister in Bezug auf den sog. Kölner Blitzer-Skandal (A3, Heumar) verweigert, wurde ich auf der Suche nach Antworten, Informationen und Möglichkeiten auf die Kanzlei Dr. Hufnagel aufmerksam. Im Rahmen einer telefonischen Vorabberatung wurde mir wurde sofort und ohne Wartezeit, sehr freundlich und kompetent erläutert, wie in Bezug auf das Antwortschreiben der Stadt Köln hinsichtlich des Ablaufs des FREIWILLIGEN Ausgleichsprogramms unsere Chancen stehen. Ich möchte die Kanzlei Dr. Hufnagel daher gerne bewerten und weiterempfehlen.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung!

Wir haben im Jahr 2017 für sämtliche von hier vertretene Betroffene des "Kölner Blitzer-Skandals" am Heumarer Dreieck Punktetilgungen in Flensburg durchsetzen und auch eine Erstattung der gezahlten Geldbußen und Verwaltungskosten bewirken können.

Zwar ist die finanzielle Erstattung zum Jahreswechsel 2017/2018 schwieriger geworden und möglicherweise nur noch in Fällen mit Fahrverbot und/oder Geldbußen von mehr als 250 € möglich. Die Punktetilgung ist nach unserer Auffassung aber unverändert durchsetzbar und wir haben auch im Jahr 2018 bereits entsprechende Verfahren am Laufen.

Berücksichtigt man, dass ein nachweislich falscher Eintrag im Falle einer neuerlichen Verkehrsüberschreitung für die Frage nach einem Fahrverbot entscheidend sein kann und dass nach dem aktuellen Punktesystem schon bei 8 Punkten (früher: bei 18 Punkten) die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, sollte jede(r) Betroffene wenigstens gegen den Punkteeintrag vorgehen.
SJ

von S. J. am 08.10.2017 um 13:05 Uhr

Forderung an eine Versicherung
Verkehrsrecht
Erneut bin ich mit der Vertretung durch Herrn Dr. Sven Hufnagel in einem Rechtsstreit mit einer Versicherung
sehr zufrieden.
Man fühlt sich gut aufgehoben, die Erreichbarkeit ist vorbildlich.
DE

von D. E. am 23.04.2017 um 18:20 Uhr

KFZ Vollkaskoversicherung: Quote SB bei grober Fahrlässigkeit
Versicherungsrecht
Ich habe die Kanzlei Dr. Hufnagel als kompetenten Partner kennen gelernt. Die Beratung war zu jederzeit umfassend und ausführlich, die Vorgehensweise transparent und sehr zielgerichtet.

Insbesondere die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Sven Hufnagel kann ich jederzeit empfehlen.
TM

von T. M. am 06.10.2016 um 11:47 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Ein vorbildliche Bearbeitung meines Falles. Professionelle Kommunikation. Sehr verständlich und auf das wesentliche besonnen. Sehr gute Erreichbarkeit bei Fragen. Gutes Ergebniss.
JD

von J. D. am 23.08.2016 um 09:51 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Als Kläger sowie als Beklagte hatten wir gleichzeitig 4 Fälle mit 3 Fahrzeugen parallel bei Herrn Dr. Sven Hufnagel laufen. In Summe über die letzten Jahre waren es dann 6 Fälle, welche Herr Dr. Sven Hufnagel mit seiner sehr hohen Fachkompetenz, seiner Freundlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgreich für uns abgeschlossen hat. Zu jedem Zeitpunkt hatten wir das Gefühl, unsere Fälle sind bei ihm 'in besten Händen'. Auch in anderen Fragen würden wir uns jederzeit vertrauensvoll wieder an die Kanzlei Hufnagel wenden. Ganz herzlichen Dank für diese hervorragende Arbeit!!
CB

von C. B. am 14.01.2016 um 10:56 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Als Kläger sowie als Beklagte sind Sie in dieser Kanzlei in sicheren Händen ... ein Urteil, das auf eigenen Erfahrungen basiert.
Hohe Fachkompetenz, Freundlichkeit, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Service, Zuspruch und Zeit ... nur um einige von vielen Merkmalen dieser Kanzlei zu nennen.
Wir haben uns stets sehr gut "aufgehoben" gefühlt und würden uns jederzeit vertrauensvoll wieder an diese Kanzlei und dessen Team wenden.
Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit !!
JP

von J. P. am 13.01.2016 um 09:03 Uhr

Geschwindigkeitsüberschreitung, Unfallflucht
Verkehrsrecht
Herr Dr. Sven Hufnagel hat mich bereits zum zweiten Mal nach 2007 erfolgreich in einer Verkehrsrechtssache vertreten. Ich habe mich bei ihm durch seine ruhige, sachliche und kompetente Art sehr gut aufgehoben gefühlt.
FJ

von F. J. am 19.12.2015 um 11:39 Uhr

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Wir haben unseren Wohnsitz nicht in Deutschland und haben uns auch aus der Ferne von Herrn Dr. Hufnagel stets kompetent vertreten gefühlt. Er hat ausführlich beraten und alle laufenden Verfahren und Geschehnisse im Fall stets ausführlichst dokumentiert und mitgeteilt. Er ist äußerst zuverlässig und überzeugt mit Engangement und Professionalität. Ich kann ich ihn deshalb sehr weiterempfehlen!