Vertrauen ist der Anfang von allem! Wir lösen Ihre rechtlichen Probleme professionell als Team:
Zuverlässig und zielorientiert.
Ihre Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
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AC
von A. C. am 03.09.2024 um 16:16 Uhr
Sensibler Fall
Strafrecht

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Bei Herrn Rechtsanwalt Heimbürger erhalten seine Mandanten eine lösungs- und erfolgsorientierte Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

Die Fokussierung auf das Strafrecht und das Verkehrsstrafrecht ermöglicht es ihm, seine Fachkenntnisse effektiv zu erweitern und zu vertiefen und somit stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein.

Zudem legt die Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte größten Wert auf einen erstklassigen Service, welcher unter anderem durch innovative Arbeitsorganisation und die Nutzung der WebAkte gewährleistet wird. 

Unsere Mitarbeiter und Anwälte werden ständig fortgebildet und sind so immer auf dem aktuellen Stand

Herr Rechtsanwalt Heimbürger ist seit dem Jahr 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist Gründer und Seniorpartner der Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte.

Ihm wurde durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Berechtigung erteilt, die Bezeichnungen „Fachanwalt für Strafrecht" und „Fachanwalt für Verkehrsrecht" führen zu dürfen.

Herrn Rechtsanwalt Heimbürger ist von der Deutschen Anwalt Akademie (DAA) die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung "Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht" führen zu dürfen. Außerdem ist ihm die Befugnis verliehen worden, die Bezeichnung „Zertifizierte Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ führen zu dürfen.

Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.

Strafrecht – Die Kunst der Strafverteidigung

Werden Sie einer Straftat bezichtigt und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?

Vergessen Sie nicht: Niemand muss sich selbst belasten!

Herr Rechtsanwalt Heimbürger steht Ihnen als versierter Strafverteidiger in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite und setzt sich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein! Wir arbeiten in einem Team von derzeit drei Strafverteidigern.

Er ist aufgrund seiner Erfahrung und Spezialisierung in der Lage, Sie qualifiziert zu vertreten. Seine Schwerpunkte liegen hier in den Bereichen: 

  • Betäubungsmittelstrafrecht, hier die Verteidigung gegen die Vorwürfe des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, das unerlaubte Anbauen, Herstellen, Handel treiben mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 BtMG, Verteidigung gegen die Vorwürfe der Verbrechen gemäß den §§ 29a, 30 und 30a BtMG, also insbesondere das Anbauen, Herstellen, Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, als Mitglied einer Bande, bzw. bei gewerbsmäßigem Handeln, oder bei gleichzeitigem mit sich Führen einer Schußwaffe.
    Verteidigung in Verfahren, die durch Infiltration von EncroChat oder SkyECC eingeleitet worden sind.
  • Verkehrsstrafrecht, hier unter anderem Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, Verbotene Kraftfahrzeugrennen.
  • Sexualstrafrecht, hier Vorwürfe der Vergewaltigung, des sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung, des Mißbrauchs von Schutzbefohlenen, Kindern und Jugendlichen; Besitz/Verbreiten von Kinderpornographie, Jugendpornographie

Durch seine beiden Fachanwaltschaften im Strafrecht und Verkehrsrecht und über die mehr als 25-jährige Erfahrung als Strafverteidiger hat Herr Rechtsanwalt Heimbürger bei seiner Verteidigung immer auch die möglichen strafrechtlichen Nebenfolgen der Tat im Fokus. Unter anderem kann eine strafrechtliche Verurteilung zu gravierenden Nachteilen bei einem Beamten führen, zum Entzug des Jagdscheins, der Widerruf der Waffenbesitzkarte, zur Gewerbeuntersagung, Entzug der Fahrerlaubnis, fehlende Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 LuftVZÜV.

Kontakt:

Um die Wartezeiten in der Kanzlei möglichst kurz zu halten, wird um Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten.

Für unsere Kanzlei in Düsseldorf wählen Sie bitte die Rufnummer: 0211/8632-600.

Für unsere Zweigstelle in Viersen wählen Sie bitte die Rufnummer:  02162/81 79 987.

Selbstverständlich können Sie hierzu auch das Kontaktformular im Profil nutzen!

Anfahrtsinformationen / Parkmöglichkeiten:

Für Düsseldorf: Sie können auf der Cecilienallee in Düsseldorf-Golzheim gegenüber dem Rheinpark parken, oder unter der Theodor-Heuß-Brücke.

Für Viersen: Sie können direkt vor unserer Zweigstelle auf dem Donker Weg 7 in Viersen parken.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hp-verteidigung.de

 

Thomas Heimbürger ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Düsseldorfer Anwaltverein, Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Strafverteidigerinitiative NRW e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV
  • Deutscher Verkehrsgerichtstag

Bewertungen 97

AC

von A. C. am 03.09.2024 um 16:16 Uhr

Sensibler Fall
Strafrecht
Sehr guter Anwalt , der meinen Sohn wirklich gut verteidigt hat . Es sind einfach 5 von 5 Sterne zu vergeben . Von Gesprächen bis zur Beratung bis zum Prozess einfach alles top . Vielen lieben Dank für Ihre Arbeit
Herzlichen Dank für Ihre Bewertung! Wir wünschen Ihnen und Ihrem Sohn für die Zukunft alles Gute! Ihre Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte in Düsseldorf und Viersen
MS

von M. S. am 10.08.2024 um 11:46 Uhr

Auskunft
Strafrecht
Kompetente Auskunft
MG

von M. G. am 06.10.2023 um 16:06 Uhr

Bußgeldbescheid
Verkehrsrecht
Schnelle Abwicklung, hohes Engagement.
Danke für Ihre kurze und knackige Bewertung! Genau das ist unsere Arbeitsweise. Und das Ergebnis war ebenfalls perfekt. Gern sind wir auch zukünftig in unseren Kernkompetenzen des Strafrechts, Verkehrsrechts und Arbeitsrechts für Sie zur Stelle! Ihre Kanzlei Heimbürger HP Rechtsanwälte Fachanwälte in Düsseldorf und Viersen.

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Rechtsanwalt Thomas Heimbürger
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Kanzlei-Impressum

Impressum Anbieter der Dienste: Heimbürger & Partner Heimbürger & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte, Marienstraße 14, 40212 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 86 32 60-0 Telefax: +49 (211) 86 32 60-29 E-Mail: post@hp-verteidigung.de Registergericht AG Essen Registernummer PR 3046 Steuernummer 5133/5716/1612 Die für die Rechtsanwälte der Heimbürger & Partner zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Das für die Rechtsanwälte der Heimbürger & Partner geltende Berufsrecht ergibt sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Sie unter www.brak.de nachlesen können. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Rechtsanwälten der Heimbürger & Partner die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” verliehen. Die Partnerschaft wird vertreten durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Thomas Heimbürger. Die Partnerschaftsgesellschaft Heimbürger & Partner, Rechtsanwälte, Fachanwälte ist bei dem Amtsgericht Essen – Registergericht- unter der PR-Nr. 3046 eingetragen. Die für den Rechtsanwalt Thomas Heimbürger, Rechtsanwalt Stefan Loske, sowie Rechtsanwältin Zoryana Koman und zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf. Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsanwaltskammern üben die Berufsaufsicht aus. Die Rechtsanwälte Heimbürger, Loske, Koman und sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (www.rechtsanwaltskamer-duesseldorf.de). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unseres Informationsangebotes! Jegliche Haftung aus der Nutzung der vermittelten Inhalte wird ausgeschlossen. Die Gestaltung unserer Homepage sowie die darin verwendeten Bilder, Texte und Grafiken sowie sonstige Gestaltungselemente sind urheberrechtlich geschützt. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Haftungshinweise Alle Texte, die Sie auf dieser Homepage nachlesen können sind allgemeine Hinweise, die wir ohne konkreten Bezug auf ein Einzelfallmandat geben. Sollten Sie der Meinung sein, Rechtsrat zu benötigen, so sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Wenn Sie uns eine E-Mail schicken, werden wir diese im Rahmen unserer Möglichkeiten allgemeingültig beantworten. Wir weisen darauf hin, daß dadurch noch kein Mandatsverhältnis entsteht und daher auch keine Gebühren anfallen. Hierzu müßten wir von Ihnen bevollmächtigt werden und würden dann auch konkrete Informationen über Ihren speziellen Fall von Ihnen benötigen. apraxa_logo Das für Rechtsanwälte geltende Berufsrecht ergibt sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwalts (FAO) und der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) die in der jeweils geltenden Fassung unter www.brak.de in der Rubrik Berufsrecht abrufbar sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Rechtsanwälten Heimbürger, Loske, Koman die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” bzw. “Rechtsanwältin” verliehen. Rechtsanwalt Thomas Heimbürger wurde durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Berechtigung verliehen, die weitere Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” und “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Rechtsanwalt Stefan Loske wurde durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Berechtigung verliehen, die weitere Berufsbezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” und “Fachanwalt für Strafrecht” zu führen. Rechtsanwältin Zoryana Koman wurde durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Berechtigung verliehen, die weitere Berufsbezeichnung “Fachanwältin für Arbeitsrecht” zu führen.
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