

- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Reiserecht
- Zivilrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über mich
In meinen Büroräumen in Chemnitz heiße ich Sie herzlich willkommen! Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie auch in englischer Sprache persönlich, engagiert und effektiv. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem individuellen Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht zusammen. Bereits während des Bewerbungsprozesses ergeben sich für zukünftige Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Rechte und Pflichten, z. B., wenn bei der Ablehnung der Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen wurde.
Als Rechtsanwalt überprüfe ich auch den Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben auf unwirksame Inhalte und vertrete Sie, wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten. Weiterhin berate ich Sie zu Angelegenheiten des Betriebsrats, Tarifverträgen u. V. M.
Familienrecht
Konflikte im familiären Bereich sind für die Betroffenen besonders belastend. Damit Sie den Kopf freibekommen können und sich nicht auch noch um die rechtlichen Einzelheiten sorgen müssen, benötigen Sie einen Ansprechpartner. Gerne bin ich für Sie da und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Egal, ob es um Trennung und Scheidung, um Kinder und Sorgerecht oder um Hausrat und Unterhalt geht – ich helfe Ihnen, Ihre familienrechtlichen Sorgen zu lösen!
Verkehrsrecht
Sie wurden in einen Autounfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.
Versicherungsrecht
Durch verschiedenste Sach-, Personen- und Haftpflichtversicherungen haben Sie sich für alle Eventualitäten abgesichert – doch dann tritt der Versicherungsfall ein und Ihre Versicherung möchte nicht zahlen? Überlassen Sie mir in einem solchen Fall vertrauensvoll die Prüfung des Versicherungsvertrags und der Versicherungsbedingungen – als im Versicherungsrecht erfahrener Rechtsanwalt verhelfe ich Ihnen schnell und sicher zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Medizinrecht
Durch die anhaltende Regulierung im Gesundheitswesen müssen Sie sich als Arzt oder Krankenhaus mit viel Bürokratie sowie komplexen rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen. Ich unterstütze Sie als Anwalt dabei umfassend, damit Sie sich ganz auf die Medizin und Ihre Patienten konzentrieren können. Dabei kann es z. B. um das Vertragsarztrecht, Arzneimittelrecht oder Krankenhausrecht gehen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen mit meinem medizinischen Fachwissen gerne auch als Patient mit Rat und Tat zur Seite, wenn z. B. ein ärztliches Handeln im Zuge einer medizinischen Behandlung Haftungsfragen auslöst.
Arzthaftungsrecht
Bestehen Probleme, die sich aus Ihrem Behandlungsvertrag ergeben, bin ich Ihr Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht. Dies können Diagnosefehler, Fehler bei der Aufklärung oder Dokumentationsfehler sein. Ich berate Sie bzgl. Schadensersatz sowie Schmerzensgeldansprüchen.
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihr Recht sicher durchgesetzt werden.
Sprachen
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Bewertungen 7
von N. S. am 10.04.2025 um 09:11 Uhr
von S. L. am 04.04.2023 um 20:08 Uhr
von S. S. am 15.01.2021 um 13:14 Uhr
Rechtstipps 1

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer weit verbreiteten Unsitte Schluss gemacht (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, Az.: 2 BvR 1616/18) und entschieden, dass der Verteidigung Einsicht zu…
Kontaktdaten von Thomas Rehm
Adresse
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Kanzlei-Impressum
TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Dienstleistungsinformationen nach §2 DL-InfoV
Informationen unter www.srbc.de
DL-InfoV § 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen
(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,
6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen,
7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,
8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise
1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.

FAQ
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