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- Opferhilfe
Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Schwieren studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und absolvierte das Rechtsreferendariat am Landgericht Essen. Bevor er im Jahr 2000 die eigene Kanzlei gründete, war er zunächst in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Marl tätig.
Sozialrecht
Als Fachanwalt für Sozialrecht betreut Rechtsanwalt Schwieren Mandanten in allen Konfliktsituationen mit Behörden, Sozialleistungsträgern oder Sozialversicherungsträgern. Er übernimmt die effektive Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Pflegeversicherung. Darüber hinaus berät er Ratsuchende bei Fragestellungen rund ums Entschädigungsrecht, Arbeitsförderungsrecht oder Existenzsicherungsrecht und vertritt ihre Interessen bei Rechtsbelangen mit familienrechtlichem Bezug (z. B. Unterhaltsvorschussleistungen, Sozialleistungen bei Trennung u. a.).
Verkehrsrecht
Aufgrund der nachgewiesenen besonderen praktischen und theoretischen Kenntnisse erwarb Rechtsanwalt Schwieren ebenfalls den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht. In diesem Bereich steht er beispielsweise Mandanten nach einem Verkehrsunfall fachkompetent zur Seite, übernimmt die komplette Schadensabwicklung und die Korrespondenz mir der Haftpflichtversicherung. Des Weiteren macht er die Ansprüche der Geschädigten auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weitere Schadenspositionen außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend. Auch in allen Bußgeldsachen oder Verkehrsstrafsachen sowie bei einem drohenden Fahrverbot oder Führerscheinentzug können sich Mandanten auf die etablierte Fachkompetenz von Rechtsanwalt Schwieren verlassen.
Strafrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Schwieren stellt das Strafrecht dar. Aufgrund seiner 20-jährigen Erfahrung als Wahl- und Pflichtverteidiger verfügt Rechtsanwalt Schwieren über fundierte Fachkenntnisse in diesem Bereich und betreut Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Rechtsmittelverfahren stets fachkompetent und zuverlässig.
Als erfahrener Opferanwalt oder Zeugenbeistand steht er auch Opfern von Straftaten mit Rat und Tat zur Seite. Er vertritt die Interessen der Geschädigten zielgerichtet im Rahmen einer Nebenklage, Privatklage oder beim Täter-Opfer-Ausgleich.
Arzthaftungsrecht
Wenn Sie Opfer einer ärztlichen Falschbehandlung oder eines Medizinschadens wurden und Ihre Gesundheit dadurch auf lange Sicht in Mitleidenschaft gezogen ist, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich zeichne mich durch langjährige Berufserfahrung aus und bin bestens mit den möglichen Ursachen solcher Kunstfehler vertraut. Auf Patientenseite helfe ich Ihnen zu Ihrem Recht, wenn es zu Diagnosefehlern, Aufklärungsversäumnissen, Behandlungsfehlern oder anderen Pflichtversäumnissen gekommen ist und mache Ihre entstandenen Ansprüche auf Schadenersatz sowie Schmerzensgeld gegenüber dem jeweiligen Arzt, der zuständigen Klinik oder den beteiligten Versicherungen stets mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen geltend.
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Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwalt Verein
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
- Sozialrecht des DAV
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
- Verkehrsrecht des DAV
- Mitglied im Beirat Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK -
- Mitglied im Marler Anwaltsverein e.V.
Bewertungen 7
von M. H. am 16.08.2024 um 09:36 Uhr
von G. F. am 16.11.2022 um 11:21 Uhr
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von O. L. am 29.09.2020 um 15:19 Uhr
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Außergerichtlichen Online-Streitbeilegung
Im Falle des Abschluss es von Online-Dienstverträgen mit Verbrauchern muss seit dem 09.01.2016 in der EU auf einer Homepage ein Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) angegeben werden. Da der Begriff „Dienstleistungsvertrag“ im Sinne der Verordnung sehr weit gefasst ist und zur Definition des „Online-Dienstleistungsvertrag“ auch eine Beauftragung per E-Mail gezählt wird, kommen wir hiermit dieser Pflicht nach: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) besteht für den Fall von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern die Möglichkeit, ein Verfahren zur außergerichtlichen Vermittlung bzw. Streitschlichtung einzuleiten. Es besteht die Wahlfreiheit zwischen der Durchführung eines Verfahrens vor der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet ist,
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Internet: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist zugleich nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000,00 €.
Ihre Anschrift lautet:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstr. 17
10179 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 84 44 17-0
Telefax: 0 30 / 2 84 44 17-2
Als weitere Möglichkeit zur alternativen Streitbeilegung gibt es nach der EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung [Online Dispute Resolution]) die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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