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Thomas Weissinger

Rechtsanwaltskanzlei Thomas Weissinger
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Weissinger
www.kanzlei-weissinger.com
  • Versicherungsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
MB
von M. B. am 29.03.2025 um 18:19 Uhr
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Unser Vermieter hat unsere Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, ist aber nie eingezogen. Herr Weissinger hat uns bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen vertreten und einen Betrag im fünfstelligen Bereich erstritten!

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In meinen Büroräumen in Aschaffenburg heiße ich Sie herzlich willkommen! Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie  mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Ich freue mich auf Ihren Besuch in meiner Kanzlei.

Versicherungsrecht

Ich vertrete Versicherungsnehmer und kümmere mich engagiert um die Überprüfung Ihrer Ansprüche, sollte ein Schadensfall entstanden sein, sich die Versicherung aber weigert, ihre Leistungen zu erbringen. Gleichzeitig ziele ich auf die konsequente und effektive Geltendmachung Ihrer Ansprüche – sei es außergerichtlich oder vor Gericht – ab. Insbesondere im Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Private Krankenversicherung) versuchen sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht oft nachträglich mit der Behauptung zu entziehen, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen der sog. vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 19 VVG) nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig über gefahrerhebliche Umstände (z.B. Gesundheitsfragen) aufgeklärt hat. Die Versicherung erklärt dann regelmäßig den Rücktritt vom Versicherungsvertrag, bzw. die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und kündigt den Versicherungsvertrag. Ob die Loslösung vom Vertrag aber tatsächlich rechtmäßig ist oder der Versicherungsnehmer sogar trotz unvollständiger oder unrichtiger Angaben bei Vertragsschluss trotzdem Anspruch auf Fortbestand des Versicherungsvertrags (ggf. zu anderen Bedingungen, § 19 Abs.4 VVG) hat, ist jeweils vom Einzelfall abhängig und bedarf einer genauen Analyse des jeweiligen Falls. 


Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer setze ich mich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein. Die Gestaltung des Mietvertrags, die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder die Abwehr einer Mietminderung bzw. Mieterhöhung ist nur eine Auswahl der Leistungen, die ich Ihnen anbiete. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses, etwa wegen verspäteter Mietzahlung oder Anmeldung von Eigenbedarf, überprüfe ich auf Formalitäten sowie den Kündigungsgrund und setze Ihre Rechte auch vor Gericht durch. Weiterhin fechte ich Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung an und bin in allen sonstigen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für Sie da.


Maklerrecht

Sie haben ein Rechtsproblem im Bereich der Immobilienvermittlung bzw. Wohnungsvermittlung? Stehen Sie als Vermieter oder Mietinteressent vor Streitigkeiten mit dem Makler? Streiten Sie sich über Provisionsansprüche oder sonstige Aspekte des Maklervertrags? Ich überprüfe Ihren individuellen Fall eingehend und verhelfe Ihnen schnell und sicher zu Ihrem Recht.
Wenn Sie sich als Makler über Ihre Kompetenzen informieren möchten oder Rechtsfragen zum Thema Maklerhaftung, Zulässigkeit einer Reservierungsgebühr oder Maklerprovision haben, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. In diesem Zusammenhang können Sie darauf vertrauen, dass ich Ihre Rechte engagiert verteidige und immer das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall verhandle.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht 

Mit dem Kauf eines Grundstücks, egal ob bebaut oder unbebaut, gehen erhebliche Pflichten einher. Als Eigentümer haften Sie für Störungen, die von Grundstück ausgehen, und auf Erfüllung möglicherweise bestehender Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grunddienstbarkeiten wie Wegerechte. Ich berate Sie aber nicht nur fundiert rund um das Thema Grundstück, sondern stehe Ihnen auch als qualifizierter Ansprechpartner zur Seite, wenn es um Immobilien geht.


Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

Thomas Weissinger ist gelistet in Rechtsanwälte Aschaffenburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV)
  • DAV Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien

Bewertungen 33

MB

von M. B. am 29.03.2025 um 18:19 Uhr

Vorgetäuschter Eigenbedarf
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Unser Vermieter hat unsere Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, ist aber nie eingezogen. Herr Weissinger hat uns bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen vertreten und einen Betrag im fünfstelligen Bereich erstritten!
HM

von H. M. am 01.12.2023 um 13:52 Uhr

Ausführliche Beratung
Erbrecht
Sehr ausführliche Beratung im Rahmen einer Immobilienauseinandersetzung mit Miterben.
KG

von K. G. am 25.04.2023 um 11:55 Uhr

Wasserschaden
Versicherungsrecht
Herr Weissinger hat mir schnell geholfen bei der Regulierung eines Wasserschadens mit der Wohngebäudeversicherung!

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Verantwortlich für den Inhalt:
Rechtsanwalt Thomas Weissinger

Umsatzsteuer-ID:
DE324816416

Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung

Berufsbezeichnung:
Thomas Weissinger führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Bamberg

Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten die für Anwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen:
  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  • die Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • die Fachanwaltsordnung (FAO)
  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Texte dieser Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik “Berufsrecht" einsehen: www.brak.de.

Online-Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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