5 Rechtstipps
Bezahlt heißt abgenommen!
Grundsatzurteil: Bauvertrag nach BGB: Keine Mängelrechte vor Abnahme!
Rechnung im BGB-Bauvertrag keine Fälligkeitsvoraussetzung
Bauherr, Bauunternehmer und Architekt haften für Standsicherheit des Nachbargrundstücks
Nachträgliche Bauträgerkäufer nicht an schon erfolgte Abnahme des Gemeinschaftseigentums gebunden
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