Rechtstipps von Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister 4

Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
(1)13.02.2025 von Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Baurecht & Architektenrecht

Zunächst wichtig: Verschweigt ein Handwerker oder Bauunternhemr oder Verkäufer einer Immobilie einen Mangel arglistig, verjähren die Mängelansprüche des Auftraggebers / Käufers erst drei Jahre ab dem

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(41)27.07.2021 von Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Baurecht & Architektenrecht

Haftung für Schäden trotz Verjährung der Mängelansprüche? Ja, sagt der BGH im Urteil vom 23.02.2021 (AZ: VI ZR 21/20)! In der dem Urteil zugrundeliegenden Fallkonstellation war eine Haftung des

Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
(8)13.03.2018 (aktualisiert am 14.03.2018) von Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Allgemeines Vertragsrecht
Baurecht & Architektenrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kaufrecht

Was war passiert?Im vorliegenden Fall gingen von einer Photovoltaikanlage auf dem Nachbardach erhebliche Blendwirkungen aus. Das Sonnenlicht wurde durch die Solarmodule derart reflektiert, dass der

Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
(29)26.10.2009 von Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Baurecht & Architektenrecht
Werkvertragsrecht

Der Sachverhalt: Ein  Käufer erwarb von einem Händler Parkettstäbe und ließ diese dann von einem gesondert beauftragten Schreiner verlegen. Aufgrund von Produktionsfehlern des Herstellers waren die