Rechtstipps von Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister 4

Zunächst wichtig: Verschweigt ein Handwerker oder Bauunternhemr oder Verkäufer einer Immobilie einen Mangel arglistig, verjähren die Mängelansprüche des Auftraggebers / Käufers erst drei Jahre ab dem…

Haftung für Schäden trotz Verjährung der Mängelansprüche? Ja, sagt der BGH im Urteil vom 23.02.2021 (AZ: VI ZR 21/20)! In der dem Urteil zugrundeliegenden Fallkonstellation war eine Haftung des…

Was war passiert?Im vorliegenden Fall gingen von einer Photovoltaikanlage auf dem Nachbardach erhebliche Blendwirkungen aus. Das Sonnenlicht wurde durch die Solarmodule derart reflektiert, dass der…

Der Sachverhalt: Ein Käufer erwarb von einem Händler Parkettstäbe und ließ diese dann von einem gesondert beauftragten Schreiner verlegen. Aufgrund von Produktionsfehlern des Herstellers waren die…