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Bewertungen

KW

von K. W. am 27.01.2015 um 13:11 Uhr

Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten nach Arbeitgeberkündigung
Arbeitsrecht
Wir haben eine schöne Abfindung gegen meinen alten Arbeitgeber durchgesetzt. So kann ich mit der Kündigung gut leben. Der Anwalt hat meine Interessen sehr gut vertreten. Kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
ST

von S. T. am 26.01.2015 um 20:50 Uhr

Fehlbehandlung
Arzthaftungsrecht
Ich habe Herrn Timpf wegen eines Behandlungsfehlers konsultiert. Er hat für mich bei der Versicherung der Klinik verhandelt und ohne Gerichtsprozess (den ich mir ohne Rechtsschutz-Versicherung auch gar nicht hätte leisten können) ein Schmerzensgeld durchgesetzt. Ich bin sehr zufrieden. Gefallen hat mir besonders, das Hr. Timpf meine Fragen immer verständlich beantwortet hat.
NH

von N. H. am 26.01.2015 um 18:59 Uhr

Kündigungsschutzklage gegen Arbeitgeberkündigung
Arbeitsrecht
Nachdem mir mein Arbeitgeber gekündigt hat hat Herr Timpf für mich Klage beim Arbeitsgericht erhoben. Er hat eine Abfindung für mich durchgesetzt und damit meine Erwartungen sogar noch übertroffen hat. Ich bin sehr zufrieden. Herr Timpf hat mir sehr geholfen und war dabei ruhig und freundlich. Danke.
CA

von C. A. am 26.01.2015 um 14:42 Uhr

Schmerzensgeld gegen Ärzte und Klinikum
Arzthaftungsrecht
Medizinrecht
Dieser Anwalt beeindruckt vor allem durch träge Behäbigkeit, Standesdünkel und betonte Distanziertheit, sodass eine vertrauliche, emotionale Ebene von Beginn an abwegig erscheint. Gegen drei Kontrahenten war nach einem Jahr noch keine Klage eingereicht. Die Schriftsätze sind unsorgfältig ausgearbeitet, weil ihn die Komplexität der Sache überfordert. Er verplempert Wochen mit Untätigkeit, Termine werden nicht eingehalten. Rückmeldung zum Stand der Dinge muss immer wieder eingefordert werden. Wenn man sich erdreistet, mal etwas forscher nachzufragen, bekommt man maßregelnde oder dümmliche Antworten: „…halten Sie Ihren Ton für angemessen, …ich kann Ihnen auch was schreiben für die Galerie, …darauf komme ich gesondert zurück…“. Der Entwurf einer Klageschrift, dem ich zugestimmt hatte, war nach drei Monaten immer noch nicht bei Gericht und ist es bis heute nicht. Nach einem Jahr habe ich dieser Litanei ein Ende gesetzt und das Mandat in allen drei Fällen gekündigt. Da wurde der Anwalt plötzlich geschäftig und arbeitsam. In seinem Wirken um das eigene finanzielle Wohlergehen hat er nur wenige Tage gebraucht, um seine abschließende Kostennote bei der Rechtsschutzversicherung vorzulegen.
Arzthaftungsangelegenheiten sind langwierig und erfordern Ausdauer und Geduld - bei allen Beteiligten. Es sind Behandlungsunterlagen beizuziehen und auszuwerten. Vielfach ist neben der rechtlichen auch eine medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens erforderlich, wozu fachkundiger medizinischer Rat einzuholen ist. Bestätigen sich danach Behandlungsfehlervorwürfe, so sind nachfolgend Ansprüche zu formulieren und immer zunächst außergerichtlich gegenüber der Haftpflichtversicherung der Behandlerseite anzumelden. Dies und die sich anschließenden vorgerichtlichen Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung der Behandlerseite nehmen in aller Regel nicht weniger als 12 bis 15 Monate Zeit in Anspruch, worüber ich jeden Mandanten vorab informiere.
NW

von N. W. am 18.01.2015 um 10:04 Uhr

Gerichtliche Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen
Arzthaftungsrecht
Allgemein zufriedenstellend , musste allerdings öfters nachfragen ob sich etwas getan hat. Bekam dann aber umgehend Antwort. Dauerte 5 1/2 Jahre.
Verfahrensdauern von mehr als 5 Jahren sind in Arzthaftungsangelegenheiten nicht ganz unüblich. In diesem Fall waren allein im gerichtlichen Verfahren mehrere Sachverständigengutachten unterschiedlicher medizinischer Fachrichtungen durch das Gericht eingeholt worden, was naturgemäß erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Um so erfreulicher, dass sich langer Atem und Geduld ausgezahlt haben. Das beklagte Krankenhaus hat ein erhebliches Schmerzensgeld an den Mandanten leisten müssen.
SB

von S. B. am 08.01.2015 um 21:53 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Wirklich sehr zu empfehlen
SE

von S. E. am 19.12.2014 um 20:21 Uhr

Außergerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler
Arzthaftungsrecht
ich war mit unsere arbeit sehr zufriden,und werde sie gerne weiter empfellen.vielen dank
AK

von A. K. am 17.12.2014 um 11:52 Uhr

Einholung einer Deckung bei der Rechtsschutzversicherung.
Anwaltshaftung
Kann diesen Rechtsanwalt nicht weiter empfehlen. Er hat es in ganzen 3 Monaten nicht geschafft, eine Deckungszu- sage bzw. -absage von der Rechtsschutzversicherung zu erhalten.
Ich bedauere, den Mandanten nicht zufrieden gestellt zu haben. Allerdings sind nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen - verständlicherweise - nur solche Rechtsangelegenheiten versichert, die sich während des bestehenden Versicherungsvertrages ereignet haben. Angelegenheiten aus der Zeit vor Abschluss der Versicherung sind - wie bei allen anderen Versicherungen auch - nicht versichert (die heute abgeschlossene Feuerversicherung zahlt nicht für das im letzten Jahr abgebrannte Haus). Eine solche "Vorvertraglichkeit" lag der ablehnenden Entscheidung der Rechtsschutzversicherung zu Grunde. Das alles weiß der Mandant. Der Mandant ist selbst Jurist. Auch hat ihm die Rechtsschutzversicherung ihre ablehnende Entscheidung in einem gut verständlichen Schreiben noch einmal persönlich erläutert. Wenn der Mandant den Vorgang gleichwohl zum Anlass für Kritik an meiner Arbeit macht, dann muss dies durch Umstände motiviert sein, die leider außerhalb meiner anwaltlichen Möglichkeiten liegen.
VB

von V. B. am 07.10.2014 um 13:27 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Sehr zu empfehlen! Herr Timpf hat mich ausgesprochen kompetent und erfolgreich vertreten. Seine immer sachliche Einschätzung und schnelle und gute Erreichbarkeit haben mir immer das Gefühl gegeben, in guten Händen zu sein.
RG

von R. G. am 03.09.2014 um 00:06 Uhr

Durchsetzung offener Vergütungsansprüche
Arbeitsrecht
Sehr gut.