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Rechtsanwalt

Tobias Klein-Endebrock

Kanzlei am Wallring -  Fachanwalt Verwaltungsrecht
Kanzlei am Wallring - Fachanwalt Verwaltungsrecht
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Ausländerrecht & Asylrecht
  • Strafrecht
  • Beamtenrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Medizinrecht
  • Schulrecht
EH
von E. H. am 27.11.2024 um 08:18 Uhr
Entlassung aus dem Beamtenverhätnis
Beamtenrecht

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Verwaltungsrecht

Für das Verwaltungsrecht sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock hat selbst in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet und führt die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist öffentliches Recht. Es geht um das Verhältnis Bürger und Staat. Entweder will der Staat durch seine Behörden etwas von dem Bürger oder der Bürger begehrt etwas von dem Staat und seinen Behörden. Zu dem Verwaltungsrecht gehören unter anderem die Bereiche Ausländerrecht und Asylrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht und das Schulrecht.


Ausländerrecht und Asylrecht

Ich bin ein Weltbürger. Überall zu Hause und fremd überall.

Erasmus von Rotterdam hat diesen Satz in einem Brief 1529 an den Reformator Ulrich Zwingli formuliert. Seither sind nahezu 500 Jahre vergangen. Er sollte jedoch in diesen Zeiten großer Flüchtlingsströme große Bedeutung haben.

Wir fühlen uns diesem Satz verpflichtet. Dieses Gefühl der Verantwortung erwächst aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte.

Wir sind Ihnen behilflich, wenn Sie in Deutschland Asyl begehren. Denn der Asylantrag ist nur ein Schritt. Es geht darum, dass Sie in Deutschland bestimmten Regionen zugewiesen werden. Sie haben vielleicht Familie und möchten dorthin kommen. Genauso kann es geschehen, dass Ihr Asylantrag abgelehnt wurde und Sie nur eine Duldung haben. Sie haben eine falsche Identität angegeben und möchten jetzt jemanden heiraten.

In Deutschland lebt bereits ein großer Teil Menschen mit Migrationshintergrund. Sie haben zum Beispiel jemanden mit einem deutschen Pass geheiratet, aber nicht lange genug, um einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten zu können. Jetzt wissen Sie nicht, was Sie tun sollen.

Oder Sie studieren in Deutschland, wollen in Deutschland studieren oder arbeiten. Hier spielt auch die Blaue Karte eine wichtige Rolle; insbesondere wenn Sie Arzt sind. Die EU-Bürger genießen besondere Rechte, die wir für Sie geltend machen können.

Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis bekommen und sich danach einbürgern lassen.

Sie haben in Deutschland Familie und möchten auch nach Deutschland kommen. Sie sind bereits in Deutschland aber nicht mit einem Visum zur Familienzusammenführung.

Wenn Sie bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen haben, können wir für Sie dagegen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht vorgehen. Hierbei müssen die Fristen eingehalten werden.

In diesen und anderen Fallgestaltungen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. In diesem Bereich ist es von Vorteil, dass Rechtsanwalt Tobias Klein-Endebrock Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist.


Baurecht

In der Kanzlei am Wallring werden Sie kompetent beraten und unterstützt in folgenden Bereichen des öffentlichen Baurechts:

  • Zulässigkeit von Vorhaben im Bebauungsplangebiet    
  • Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhanf bebauten Ortsteile    
  • Bauen im Außenbereich    
  • gerichtliche Überprüfung von Bebauungsplänen    
  • Bauordnungsrecht    
  • Werbeanlagen    
  • Grenzabstände/Abstandsregelungen    
  • Stellplätze und Garage    
  • Ausnahmen und Befreiungen    
  • Baulast    
  • Genehmigungsverfahren    
  • Abriss-/ Beseitigungsverfügungen    
  • Stilllegungsverfügung    
  • Nutzungsuntersagung    
  • öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz


Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist öffentliches Dienstrecht. Beamte sind Diener des Staates. So verstand sich bereits Friedrich II. von Preußen als erster Diener des Staates. Als Diener des Staates schuldet der Beamte nicht seine Arbeit, er schuldet dem Staat seine Person. Daraus ergeben sich ganz eigene Fallgestaltungen:

  • Versetzung/Abordnung/ Umsetzung    
  • Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen    
  • Dienstunfähigkeit    
  • Disziplinarecht    
  • Beförderungen/Konkurrentenstreitverfahren    
  • Besoldung    
  • Dienstliche Beurteilung    
  • Einstellung in das Beamtenverhältnis    
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis


Gaststättenrecht

Sie betreiben eine Gaststätte und möchten Ihre Räume anders nutzen. Sie haben Personal, von dem Sie erfahren haben, dass es mit Betäubungsmitteln in Ihrer Abwesenheit dealt und fragen sich, ob Ihnen Ihre Gaststättenerlaubnis genommen werden kann, wenn das raus kommt. Sie haben nicht alle Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Angestellten gezahlt. Was passiert, wenn das die Behörde erfährt.

Sie möchten eine Gaststätte betreiben, sind allerdings vor ein paar Jahren strafrechtlich verurteilt worden. Jetzt möchten Sie wissen, ob die Verurteilung ein Problem für die Gaststättenerlaubnis darstellt. Wenn Sie in diesen oder ähnlichen Fragen juristischen Rat suchen, können Sie sich an den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock wenden.


Gewerberecht

Die Gewerbeordnung gewährt grundsätzlich Gewerbefreiheit! Dennoch sieht sie vor, dass es Gewerbebetriebe gibt, die eine Genehmigung haben müssen, damit sie ausgeübt werden können.

Liegt die Genehmigung vor, kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen. Sie kann Ihnen gegenüber eine Schließungsverfügung erlassen oder Ihnen untersagen, dass Sie Ihr Gewerbe ausüben.

Eine zentrale Frage ist dabei, ob Sie im Sinne der Gewerbeordnung zuverlässig sind.


Schulrecht

Ihr Kind soll nicht versetzt werden, weil das Zeugnis nicht ausreicht. Sie möchten dagegen vorgehen. Sie oder Ihr Kind soll nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden. Die Aufnahme in eine bestimmte Schulform wird verweigert. Ihr Kind soll in eine Sonderschule eingewiesen werden. Bei diesen und ähnlichen Konstellationen, können Sie sich an den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock wenden.


Medizinrecht

Für das Medizinrecht ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock Ihr richtiger Ansprechpartner. Er hat  kann Ihnen insbesondere an der Schnittstelle des Medizinrechts zum Verwaltungsrecht rechtlich hilfreich zur Seite stehen.

Im Medizinrecht gibt es wie im Verwaltungsrecht Bereiche, in denen Ihnen als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker gegenüber hoheitlich gehandelt werden. Dazu gehören insbesondere das ärztliche Berufsrecht, das Vertragsarztrecht, die Rechtsstellung der Apotheker.  Darüber hinaus steht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Tobias Klein-Endebrock Ihnen beim Arzthaftungsrecht zur Seite.


Das ärztliche Berufsrecht


Das Vertragsarztrecht


Die Rechtsstellung der Apotheker


Prüfung zur Krankenschwester/ zum Krankenpfleger 


Strafrecht

1. Regel

Reden ist Silber. Schweigen ist Gold!

Sie müssen bei den Ermittlungen gegen sich selbst nicht behilflich sein.

2. Regel

Sie rufen uns an. Wir besorgen die Akte. Danach besprechen wir das weitere Vorgehen.

So können wir für Sie effektiv arbeiten.


Tobias Klein-Endebrock ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 42

EH

von E. H. am 27.11.2024 um 08:18 Uhr

Entlassung aus dem Beamtenverhätnis
Beamtenrecht
Ich kann Herrn Klein-Endebrock uneingeschränkt empfehlen! Er hat mir in einer schwierigen Situation schnell und unkompliziert geholfen. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme hat er mir umgehend einen Termin angeboten und war während des gesamten Verfahrens sowohl telefonisch als auch per E-Mail immer erreichbar. Die Beratung war äußerst kompetent, präzise und sachlich. Es ging um eine sehr spezielle Angelegenheit im Beamtenrecht, bei der mein Beamtenstatus auf der Kippe stand. Ich hatte kaum noch Hoffnung, dass sich die Situation positiv entwickeln würde, doch Herr Klein-Endebrock hat es mit einem schnellen und zielgerichteten Vorgehen geschafft, mein Anliegen erfolgreich zu klären. Dank ihm darf ich weiterhin im Beamtenverhältnis bleiben. Ich war noch nie so zufrieden mit einem Anwalt wie mit Herrn Klein-Endebrock. Im Bereich Beamtenrecht ist er jetzt mein Anwalt des Vertrauens, und ich werde mich auch in Zukunft bei rechtlichen Fragen an ihn wenden. Vielen Dank für Ihre hervorragende Unterstützung!
SA

von S. A. am 25.11.2024 um 17:51 Uhr

Praktische Gesellenprüfung nicht fair bewertet
Allgemeine Rechtsberatung
Dank der guten Arbeit von Tobias Klein-Endebrock darf ich meine praktische Gesellenprüfung wiederholen. Sehr zu empfehlen !
AA

von A. A. am 12.11.2024 um 10:17 Uhr

Handwerkskammer. Hervorragender Anwalt !
Verwaltungsrecht
Was soll ich sagen, nach 20 Jahren Leid mit der Handwerkskammer hat Herr Tobias Klein-Endebrock nur nach 4 Monaten dem Leid endlich ein Ende gesetzt. Wir können es kaum glauben bzw. realisieren, dass wir diesen Prozess gewonnen haben. Durch meine Erfahrungen mit den anderen Anwälten habe ich gemerkt, dass Herr Tobias Klein-Endebrock nicht viel redet, sondern TUT ! Er redet nicht um den heißen Brei, sondern beratet einen sehr fachlich kompetent, fundiert und unkompliziert. Ich fühlte mich in den Gesprächen stets verstanden und wirklich extrem gut informiert über die Vorgehensweise. Vor allem überraschte mich seine wirklich sehr extrem schnelle Reaktionszeit. Seine Arbeit lässt er definitiv nicht warten er handelt zuverlässig und reagiert sehr zügig ( direkt am selben Tag, nach dem Empfang einer Nachricht der Gegenseite) !!! Selbst bei einem einstündigen Telefonat zeigte sich Herr Tobias Klein-Endebrock sehr geduldig und vermittelte mir in keinster Weise irgendeine nervige Reaktion. Ein Verleugnen am Telefon, gab es bei Herrn Tobias Klein-Endebrock nicht und er hat auch nie auf die Uhr geschaut. Seine ruhige und freundliche Art beeindruckten mich echt sehr und rundeten die Dinge ab. Ein sehr großes Lob für die tolle Leistung. Der beste Anwalt, den ich bis jetzt kennengelernt habe !!! Ich habe mich bei Herr Tobias Klein-Endebrock sehr gut aufgehoben gefühlt. DANKE für die Herausragende Vertretung und die sehr ZUVERLÄSSIGE Abwicklung in dieser schwierigen Zeit. Würde keinen anderen mehr wählen. Absolute Weiterempfehlung ! Immer wieder gerne. Man kann nicht oft genug DANKE sagen 🙏🏼. Definitiv mehr als 5 Sterne , denn 5 Sterne sind eigentlich zu wenig. PERFEKT! DANKESCHÖN…! 🌟🌟🌟🌟🌟🌟🌟🌟🌟🌟💫

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