
Wir helfen Verbrauchern seit vielen Jahren, existentiell notwendige Ansprüche aus Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen durchzusetzen.
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Zivilrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über mich
Bereits seit der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1997 und noch vor dem Erwerb meiner Fachanwaltsqualifikationen war ich schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts tätig.
Beide Bereiche erfordern eine sorgfältige Klärung des Sachverhalts. Auch wenn wir uns selbstverständlich moderner Kommunikationsmittel bedienen, ist es häufig doch wichtig, persönliche Besprechungen zu führen, um individuell festzustellen, wie eine Interessenwahrnehmung möglichst erfolgversprechend, zügig und kostengünstig erfolgen kann. Letzteres beinhaltet auch, zu klären, inwieweit eine Rechtsschutzversicherung Kosten trägt.
Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch oder per E-Mail tun.
Erfahren Sie, bei welchen Anliegen wir Ihnen vor allem in den Bereichen des Versicherungsrechts sowie des Banken- und Kapitalmarktrechts helfen können.
Versicherungsrecht
Gerade das Versicherungsrecht ist von einem strukturellen Übergewicht des finanzkräftigen Versicherers geprägt, der mit seiner Interessenwahrnehmung, sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, regelmäßig versierte Fachanwälte betraut. Daher ist es wichtig, selbst einen erfahrenen Fachanwalt zu beauftragen. Wir bearbeiten Fälle aus dem gesamten Privatversicherungsrecht, haben uns allerdings auf die Bereiche der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung spezialisiert.
Wie wir immer wieder feststellen müssen, spielen Versicherer bei der Leistungsprüfung gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung außergerichtlich gerne auf Zeit. Dies wohl nicht selten in der Hoffnung, der gesundheitlich angeschlagene Versicherungsnehmer verfüge nicht über die Kraft und das Durchhaltevermögen, seine Ansprüche letztlich, notfalls auch vor Gericht, zu verfolgen und durchzusetzen. Dieses Problem zeigt sich umso mehr, wenn psychische Erkrankungen zur Berufsunfähigkeit führen. In einem solchen Fall ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch wichtig, sich von Anfang an (fach-) anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um dem Versicherer sogleich zu signalisieren, dass sich die Sache nicht „aussitzen“ lässt.
Die anwaltliche Tätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt gewisse medizinische Kenntnisse voraus. Denn regelmäßig stellt sich die Frage, wann eine zugrunde liegende körperliche oder psychische Erkrankung einen Schweregrad erreicht hat, der unter Berücksichtigung der vereinbarten Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit bedingt.
Für unsere Mandanten sind wir auf diesem Rechtsgebiet bundesweit sowohl außergerichtlich, wie auch vor Gericht, tätig.
Bankenrecht
Der Verbraucher hat in vielfältiger Weise mit Kreditinstituten zu tun, sei es etwa im Zusammenhang mit einem Girokonto, der Benutzung von Bank- oder Kreditkarten, der Aufnahme von Darlehen für private Anschaffungen oder auch Geldanlagen. Dementsprechend vielgestaltig sind auch denkbare Streitigkeiten in diesen Bereichen.
Wir haben daher unsere Mandanten in den vergangenen Jahren unterstützt, wenn es etwa um die Kündigung und Neuberechnung von Sparkassen-Prämiensparverträgen ging, bei der Frage, ob und in welcher Höhe eine Bank Entgelte für ihre Tätigkeit verlangen darf oder auch dann, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden, weil Dritte unberechtigt auf online geführte Konten Zugriff genommen haben. Die zunehmende Verbreitung des online-Banking und auch von Kreditkarten führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Missbrauchsmöglichkeiten. Wie unsere Erfahrung zeigt, bestehen aber häufig gute Erfolgsaussichten, Schadensersatzansprüche gegen die eigene Bank durchzusetzen.
Auch hier sind wir bundesweit tätig.
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht
Abgesehen von den besonderen Problemen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien, Investmentfondsanteilen und Optionen über die Börse geht es hier häufig um den „grauen“, d. h. unregulierten, Kapitalmarkt. Aufgrund weniger strikter oder gänzlich fehlender Kontrolle, etwa durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), werden Verbrauchern zum Teil nicht nur ungeeignete, sondern hochriskante und auch betrügerische Kapitalanlagemodelle angeboten.
Scheitert eine solche Kapitalanlage, erhebt sich häufig die Frage, ob Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler, Initiatoren oder sonst verantwortliche Personen geltend gemacht und mit Aussicht auf Erfolg durchgesetzt werden können. In den vergangenen Jahren waren wir insbesondere damit befasst, Schadenersatz- bzw. Rückzahlungsansprüche gegen einen Aufkäufer von Versicherungspolicen geltend zu machen bzw. durchzusetzen.
Auf diesem Rechtsgebiet sind nicht selten Ansprüche unserer Mandanten zur Insolvenztabelle anzumelden, wenn ein solcher Anbieter zahlungsunfähig wird. In diesen Verfahren geht es regelmäßig darum, zumindest einen Teil des eingesetzten Kapitals im Rahmen eines solchen Insolvenzverfahrens zurückzuerhalten.
Zivilrecht
Außer auf den vorgenannten Rechtsgebieten sind wir auch ansonsten auf zivilrechtlichem Gebiet tätig, wenn es etwa um die Durchsetzung von Ansprüchen aus Kaufverträgen, bei der Realisierung von Zahlungsforderungen oder etwa auch der Verkehrsunfallregulierung bzw. allgemein der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen geht.
Wir nehmen allerdings keine Mandate im Bereich des Strafrechts an. Gleiches gilt für das öffentliche Recht, also etwa Verwaltungs- oder Bauplanungsrecht. Für diese genannten Rechtsgebiete, ebenso wie das Sozialrecht, bestehen eigene Fachanwaltschaften, so dass wir Sie auf Nachfrage gerne an geeignete Kollegen verweisen.
Bilder
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Anwaltsvereins Bamberg e. V. seit 18.08.2015
Bewertungen 2
von P. S. am 10.09.2024 um 11:32 Uhr

von S. B. am 02.09.2024 um 19:18 Uhr

Rechtstipps 2

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Rechtsanwälte unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland folgenden berufsrechtlichen Regelungen, die auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden können:
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
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Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.
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