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Über mich
Herzlich willkommen bei Kanzlei 52 - Ihrer Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Bad Honnef und Altenkirchen.
Unsere Kanzlei ist aus der Sozietät von Buddenbrock & Partner aus Bonn hervorgegangen, in der wir viele Jahre tätig waren. Im Jahr 2011 verlegten wir unseren Hauptsitz nach Bad Honnef, der Kurstadt am Rhein. Dort finden Sie uns am Marktplatz unter der Anschrift Hauptstraße 52.
Gerne beraten wir Sie zu den folgenden Rechtsthemen und leiten Sie durch den Paragraphendschungel.
Verkehrsrecht
Bei einem Verkehrsunfall streiten Sie sich in der Regel nicht mit dem Unfallgegner, sondern mit dessen Versicherung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nicht nur vor Ort Fotos von der Unfallsituation und den beteiligten Fahrzeugen machen und die Daten etwaiger Zeugen aufnehmen. Wir raten Ihnen auch ganz dringend dazu, Ihr Recht auf freie Wahl eines eigenen Gutachters auszuüben und einen Rechtsanwalt für die Unfallabwicklung hinzuzuziehen. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, werden die Kosten für Gutachter und Rechtsanwalt von der generischen Versicherung getragen
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Jahr 2014 in einem Urteil ausgeführt, dass es aufgrund der immer unüberschaubareren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung geradezu fahrlässig ist, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.
Nur so können Sie all Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend machen. Seien es Reparaturkosten, Mietwagenkosten, eine Wertminderung oder ein Nutzungsausfall. Oder lassen Sie sich den Schaden auch ohne Reparatur einfach auszahlen!
Auch bei einem Personenschaden helfen wir Ihnen, Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Unfallrente oder eine Haushaltshilfe durchzusetzen.
Im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geht es nicht nur um Geschwindigkeitsverstöße, Fahrverbote und Punkte. Drogen oder Alkohol am Steuer führen genauso wie Verkehrsstraftaten wie eine Unfallflucht oft zur Entziehung der Fahrerlaubnis und zum Verlust des Führerscheins nebst Sperrzeit und MPU. Auch in diesen Fragen verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist vielfältig und so sind auch die Anliegen, mit denen sich unsere Mandanten an uns wenden. Sie reichen von der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen oder Abmahnungen bis zu Fragen zu Urlaub und Resturlaub, Arbeitszeit und Überstunden oder Krankheit und betrieblicher Altersvorsorge.
Wenn wir für Sie einen Arbeitsvertrag gestalten, achten wir auf für Sie vorteilige Regelungen wie Bonuszahlungen, Überstundenvergütung, Zusatzurlaub oder Dienstwagen.
Während Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden können, müssen Kündigungen zwingend schriftlich erfolgen. Haben Sie aber eine Kündigung erhalten, müssen Sie schnell reagieren! Wenn die Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht angefochten wird, erlangt auch eine eigentlich unwirksame Kündigung Wirksamkeit und beendet das Arbeitsverhältnis. Vergeuden Sie also keine wertvolle Zeit und handeln Sie rechtzeitig innerhalb dieser Klagefrist! Wir legen für Sie Kündigungsschutzklage ein und begleiten Sie durch das Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Mit professioneller Unterstützung können so nicht nur offene Fragen aus dem Arbeitsverhältnis geklärt werden. Oft erreichen wir eine Abfindung für unsere Mandanten oder gestalten das Ende des Arbeitsverhältnisses so, dass keine Lücken entstehen. So lassen sich Aufhebungsverträge schließen, die Ihre finanziellen und beruflichen Interessen berücksichtigen und Ihr weiteres Fortkommen nicht behindern.
Auch außerhalb einer Kündigung ist im Arbeitsrecht oft Eile geboten, da Arbeitgeber in ihren Arbeitsverträgen gerne Verfallklauseln verankern. So müssen etwa Lohnforderungen oder Überstundenvergütung und Resturlaub oft innerhalb weniger Monate geltend und ggf. gerichtlich eingefordert werden, sonst verfallen sie. Zögern Sie also nicht und sprechen Sie uns an!
Im Familienrecht beraten wir Sie bei der Prüfung und Erstellung von Eheverträgen und begleiten Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Denn gerade hier können durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung das Scheidungsverfahren deutlich vereinfacht und auch Kosten gespart werden.
Erbrecht – jeder kann selbst ein Testament erstellen, aber kaum jemand weiß, wie es richtig geht. Wie soll die Erbfolge sein und welche Pflichtteile sind zu berücksichtigen? Und was bedeuten Nachlassverzeichnis, gewillkürte Erbfolge und ungeteilte Erbengemeinschaft genau? Wir helfen Ihnen!
Gerne prüfen wir auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz sei es aus einem Vertrag, einem Unfall oder einer Verletzung.
Wir sind durch langjährige Tätigkeit im Jugendstrafrecht mit der Vielzahl der Sanktionsmöglichkeiten und den Besonderheiten des Jugendstrafrechts vertraut und wissen, welche psychische Belastung ein Strafverfahren für das Kind /den Heranwachsenden und die Familie darstellt. Wir stehen Ihnen und Ihrem Kind mit sachlicher Beratung und dem nötigen Einfühlungsvermögen zur Seite!
Im Immobilienrecht prüfen und erstellen wir Grundstückkaufverträge und beraten Sie rund um den Erwerb und die Veräußerung einer Immobilie.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei52.de
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Registergericht: Amtsgericht Essen, PR 1767
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Die Anwälte der Kanzlei sind als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50670 Köln.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Unsere Haftpflichtversicherung ist die HDI-Gerling Firmen- und Privatversicherung AG, 50464 Köln.
Haftungsausschluss.
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