291 Anwälte für TVG in der Nähe von Weilheim in Oberbayern (50 km Umkreis) | Seite 13

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Tirel-Ökten
Rechtsanwältin Ebru Tirel-Ökten
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Widenmayerstr. 18, 80538 München 7120.2022643731 km
Fachanwältin Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung vor Ort im Bereich TVG bietet Frau Rechtsanwältin Ebru Tirel-Ökten
(28.02.2023) Eine sehr geschätzte Unterstützung, um zu verstehen, wann und warum eine Entscheidung in einer Verhandlung getroffen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilona Dudek
Rechtsanwältin Ilona Dudek
Kanzlei Ilona Dudek, Oskar-von-Miller-Ring 31, 80333 München 7118.8065318283 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Ilona Dudek bietet im Bereich TVG Rechtsberatung und Vertretung im Umkreis von Weilheim in Oberbayern
(26.05.2024) Sehr freundlich, sehr kompetent, schnelle und positive Abwicklung. Dankeschön
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Bartsch
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Bartsch
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich TVG unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Bartsch im Umkreis von Weilheim in Oberbayern
aus 32 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Bartsch hat mich bei meinem Anliegen sehr erfolgreich begleitet: klare Kommunikation, strategisches … (02.06.2024)

Rechtstipps zum Thema TVG von Anwälten aus Weilheim in Oberbayern (50 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • TVG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema TVG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema TVG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • TVG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit TVG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Weilheim in Oberbayern?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Weilheim in Oberbayern. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Weilheim in Oberbayern zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Weilheim in Oberbayern!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.