3 Anwälte für Einstweiliger Rechtsschutz in der Nähe von Barßel (50 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Siefkes
Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht, Hauptstr. 50a, 26188 Edewecht 6624.2271465751 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung vor Ort im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Siefkes
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Dorn
sehr gut
Advokatur Nord, II. Hüllenweg 20 b, 26676 Barßel 6608.2917972775 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Recht rund ums Tier • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Einstweiliger Rechtsschutz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrike Dorn aus Barßel gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Die Beratung und der gute Schriftverkehr mit dem Land M-V führte zu einem positiven Ergebnis für mich. Jederzeit wieder. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bruns
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bruns
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bruns ist im Umkreis von Barßel Ihr Ansprechpartner zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz
aus 10 Bewertungen Ich bedanke mich für die Hilfe bei der Klärung in unserem Fall (14.02.2024)

Rechtstipps zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz von Anwälten aus Barßel (50 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Einstweiliger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Einstweiliger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Einstweiliger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Einstweiliger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Barßel?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Barßel. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Barßel zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Barßel!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.