3 Anwälte für Sofortige Vollziehung in der Nähe von Hagen im Bremischen (30 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Kanzlei Veit-Koop, Schifferstraße 7, 27568 Bremerhaven 6637.5911157058 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop ist Ihr kompetenter Partner im Umkreis von Hagen im Bremischen für Rechtsfragen rund um das Thema Sofortige Vollziehung
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Piotter
Rechtsanwältin Mareike Piotter
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Pferderecht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung vor Ort im Bereich Sofortige Vollziehung bietet Frau Rechtsanwältin Mareike Piotter
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wessels
Anwaltskanzlei Wessels, Lindenstraße 67, 28755 Bremen 6658.2827720349 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Sofortige Vollziehung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Wessels im Umkreis von Hagen im Bremischen
aus 175 Bewertungen Klasse Job gemacht 👍 (05.03.2024)

Fragen und Antworten

  • Sofortige Vollziehung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sofortige Vollziehung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sofortige Vollziehung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sofortige Vollziehung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sofortige Vollziehung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Hagen im Bremischen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Hagen im Bremischen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Hagen im Bremischen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Hagen im Bremischen!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.