3 Anwälte für Werklohnforderung in der Nähe von Oberkirch (20 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Fischer
Rechtsanwalt Norbert Fischer
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Umkreis von Oberkirch für Rechtsfragen rund um das Thema Werklohnforderung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Walther
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Walther
Rechtsanwaltskanzlei Görhardt & Kohlmorgen, Hermannstraße 8, 77654 Offenburg 6869.4519292964 km
"In der Ruhe liegt die Kraft!" "Was man gerne macht, macht man gut und ich bin sehr gerne Rechtsanwalt :-)"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Walther - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Werklohnforderung
aus 129 Bewertungen Mein großer Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Michael Walther, mit dessen Unterstützung ich heute eine für mich höchst … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Stapf
Rechtsanwalt Achim Stapf
Kanzlei Stapf, Weierweg 2, 77704 Oberkirch 6874.832172432 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Werklohnforderung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Achim Stapf aus Oberkirch
aus 7 Bewertungen Aller aller bester Anwalt, hat mich und meinen Mann in einigen Fällen beraten und vertreten. Mit Herrn Anwalt Achim … (24.01.2023)

Fragen und Antworten

  • Werklohnforderung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werklohnforderung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werklohnforderung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Werklohnforderung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werklohnforderung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Oberkirch?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Oberkirch. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Oberkirch zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Oberkirch!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.