3 Anwälte für Widerspruch in Osnabrück

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
Engemann & Wölke - Rechtsanwälte, Kollegienwall 17, 49074 Osnabrück 6672.6187778348 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Widerspruch beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M. aus Osnabrück
aus 11 Bewertungen Schnelle kompetente Hilfe (01.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Tornow
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Tornow
Anwaltskanzlei Tornow, Am Natruper Holz 5, 49076 Osnabrück 6669.1918423816 km
Ihr Problem ist meine Herausforderung.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Tornow ist Ihr kompetenter Partner in Osnabrück für Fragen rund um Widerspruch
aus 32 Bewertungen Frau Britta Tornow aus Osnabrück hat mich in einer komplexen strafrechtlichen Angelegenheit beraten und dabei meine … (27.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Westbunk
Anwaltskanzlei Westbunk, Hermann-Ehlers-Str. 3, 49082 Osnabrück 6672.8144262277 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Westbunk hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Widerspruch

Rechtstipps zum Thema Widerspruch von Anwälten aus Osnabrück

Fragen und Antworten

  • Widerspruch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Widerspruch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Widerspruch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Widerspruch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Widerspruch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Osnabrück?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Osnabrück. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Osnabrück zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Osnabrück!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.