3 Anwälte für Bedarfsgemeinschaft in der Nähe von Vechta (30 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Bröring
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Bröring
Jakobsmeier & Bröring Rechtsanwälte, Jahnstraße 16, 49413 Dinklage 6656.9508176583 km
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Bröring hilft Ihnen im Umkreis von Vechta anwaltlich kompetent im Bereich Bedarfsgemeinschaft
aus 212 Bewertungen Ich hatte einen durchgehend freundlichen Kontakt, sowohl telefonisch als auch via email - egal mit wem ich aktuell in … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Pieschel
Kanzlei Sabine Pieschel, Barlager Weg , 52B, 49356 Diepholz 6675.0025895323 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Pieschel ist im Umkreis von Vechta Ihr kompetenter Partner vor Ort im Bereich Bedarfsgemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Marcella Bohlke
Kanzlei Marcella Bohlke, Füchteler Str. 28, 49377 Vechta 6663.1419419059 km
Sozialrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Marcella Bohlke ist Ihr kompetenter Partner in Vechta für Fragen rund um Bedarfsgemeinschaft
(11.04.2021) Schnelle Terminvergabe, kompetente und ausführliche Beratung, sehr freundlich, erfolgreich Ich werde sie auf jeden …

Fragen und Antworten

  • Bedarfsgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bedarfsgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bedarfsgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bedarfsgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bedarfsgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Vechta?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Vechta. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Vechta zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Vechta!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.