3 Anwälte für Trennungsvereinbarung in Weilheim in Oberbayern

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Martens
Kanzlei Eva-Maria u. Ingo Martens, Am Anger 2, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.0927378203 km
Erbrecht • Betreuungsrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Trennungsvereinbarung bietet Herr Rechtsanwalt Ingo Martens
(19.03.2024) schnelle und unbürokratische Kommunikation!
Profil-Bild Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis
Kanzlei Gwendolyn Marquis, Münchener Str. 17c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1776299967 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Trennungsvereinbarung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gwendolyn Marquis aus Weilheim in Oberbayern gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt John-P. Teifel
Rechtsanwalt John-P. Teifel
Rechtsanwälte Wölke und Kollegen in Partnerschaft mbB, Ledererstr. 12, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.3075074424 km
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt John-P. Teifel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Trennungsvereinbarung

Fragen und Antworten

  • Trennungsvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Trennungsvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Trennungsvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Trennungsvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Trennungsvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Weilheim in Oberbayern?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Weilheim in Oberbayern. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Weilheim in Oberbayern zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Weilheim in Oberbayern!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.