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KJ
von K. J. am 22.01.2024 um 21:15 Uhr
Professionelle Beratung
Arbeitsrecht

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Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gern bei rechtlichen Fragen in den nachfolgenden arbeits- und sozialrechtlichen Bereichen zur Verfügung:

Arbeitsrecht

- Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge

- Kündigungen, Kündigungsschutzklagen

- Arbeitszeugnis

- Befristungen

- Versetzungen

- Abmahnungen

- Urlaubsansprüche

- Umsetzung von Arbeitnehmern

- betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen

- Betriebsübergang

- Statusfeststellungsverfahren

- Arbeitnehmerüberlassung

- Kurzarbeit

- Insolvenzgeld

- Arbeitslosengeld


Sozialrecht

- Rentenrecht, z. B. Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Rehabilitationsverfahren

- Krankenversicherungsrecht, z. B. Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Kuren, Behandlungsmethoden, Beitragsrecht, Familienversicherung

- Pflegeversicherungsrecht, z. B. Feststellung Pflegegrad

- Behindertenrecht, z. B. Feststellung Grad der Behinderung, Rehabilitation und Teilhaberechte

- Persönliches Budget, z. B. Hilfebedarfsfeststellung, Budgetkonferenz

- ALG I, z. B. Höhe Arbeitslosengeld, Anspruchsdauer, Sperrzeiten

- ALG II, z. B. Kosten der Unterkunft, Sanktionen, Mehrbedarfe, endgültige Leistungsbewilligung

- Unfallversicherungsrecht, z. B. Feststellung Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall, Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE), Rente, Zuständigkeit Berufsgenossenschaft

- Opferentschädigungsrecht

- Versorgungsrecht, z. B. Ansprüche nach dem BVG

- Künstlersozialversicherung

- Kindergeld

- Kinder- und Jugendhilfe

- Asylbewerberleistungsgesetz


Ziel

Für unsere Kanzlei steht Ihre Zufriedenheit mit unserer Arbeit an oberster Stelle. Dies beginnt bereits beim Erstkontakt. Neben dem Selbstverständnis einer hohen Qualität unserer Arbeit ist uns das Vertrauen unserer Mandanten sehr wichtig. Wir wünschen uns einen offenen und freundlichen Umgang. Wir behalten Ihre wirtschaftlichen  und persönlichen Interessen im Auge, denn nicht immer wird die gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll sein. In laufenden Mandatsverhältnissen stehen wir Ihnen gern für Fragen zur Verfügung und informieren Sie unaufgefordert über alle Schritte.


Zur Person

Frau Wagner studierte zwischen 1998 und 2004 Rechtswissenschaften in Dresden sowie Marburg. Seit 2006 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst in einer Marburger Kanzlei. Weitere Berufserfahrung sammelte sie bei der Familienkasse Bautzen in der Rechtsbehelfsabteilung. Von 2008 - 2015 arbeitete sie als Rechtsanwältin in Hoyerswerda in einer größeren Sozietät. Seit 2015 ist sie als Fachanwältin für Arbeitsrecht zugelassen und arbeitet seit diesem Jahr bei Schreiber Rechtsanwälte.

Die Kanzlei Schreiber Rechtsanwälte hat ihren Hauptsitz in Dresden und eine Zweigstelle in Hoyerswerda. Es werden hauptsächlich Mandate aus dem Bereich des Sozial-, Medizin- und Arbeitsrechts betreut.   

Frau Wagner ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind für sie eine Selbstverständlichkeit. Sie ist im Besitz des jährlichen Fortbildungszertifikats des Deutschen Anwaltvereins.

Aufgrund eines einjährigen USA-Aufenthaltes spricht Frau Rechtsanwältin Wagner fließend Englisch.


Gebühren

Transparenz ist uns wichtig. Wir klären Sie bereits im Erstgespräch individuell über die zu erwartenden Kosten auf. Berechnungsgrundlage unserer Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben bieten wir auch individuelle Vergütungsvereinbarungen und Beratungspauschalen an. Wir klären für Sie die Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Sollte ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen, übernehmen wir für Sie die Antragsbearbeitung.

Erstberatung

Die Kosten der Erstberatung liegen, je nach Schwierigkeitsgrad der Rechtssache, zwischen 180,00 und 210,00 Euro (einschließlich USt.). Diese Kosten werden bei unserem Tätigwerden in der gleichen Angelegenheit angerechnet. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins beträgt der Selbstkostenanteil 15,00 Euro.

RVG-Abrechnung

Die RVG-Abrechnung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Anwaltsvergütung und richtet sich größtenteils nach dem Gegenstandswert. Wird beispielsweise eine Forderung in Höhe von 3.000,00 Euro geltend gemacht, so stellt dieser Betrag den Gegenstandswert dar. Die bei einem erstinstanzlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltskosten betragen in diesem Fall 621,78 Euro (einschließlich USt.). Diese Kosten hat die unterlegene Partei zu tragen.

In Prozessen vor dem Arbeitsgericht trägt erstinstanzlich jede Partei unabhängig vom Prozessausgang ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Der Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklagen beträgt grundsätzlich das dreifache Monatsgehalt (brutto).

Im Sozialrecht wird in der Regel nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet. Das RVG sieht insofern Rahmengebühren vor, z. B. im Erwerbsminderungsrecht. Ein durchschnittliches Widerspruchsverfahren wird danach mit 451,01 Euro (einschließlich USt.), ein durchschnittliches Klageverfahren mit 837,76 Euro (einschließlich USt.) abgerechnet.  

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarungen werden individuell abgeschlossen. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Umfang und der Dauer der rechtlichen Tätigkeit, wobei auch monatliche Beratungspauschalen vereinbart werden können.


Haben Sie Interesse an einer Beratung bei Frau Rechtsanwältin Claudia Wagner und möchten einen Termin vereinbaren? Gern können Sie dies telefonisch tun, oder Sie nutzen hierzu das Kontaktformular.

Claudia Wagner ist gelistet in Rechtsanwälte Dresden und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Bautzener Anwaltsverein e.V.

Bewertungen 5

KJ

von K. J. am 22.01.2024 um 21:15 Uhr

Professionelle Beratung
Arbeitsrecht
Die Beratung und anwaltliche Vertretung durch Frau Wagner war erstklassig. Mir wurde schnell und erfolgreich weitergeholfen. Ich kann sie als kompetente, super freundliche und zuverlässige Anwältin wärmstens empfehlen. Gerne wieder, vielen Dank!
TS

von T. S. am 25.02.2020 um 16:17 Uhr

Arbeitsrecht, Kündigung
Arbeitsrecht
David gegen Goliath , im Arbeitsrecht kein Einzelfall . Also suchte ich mir diese schöne Kanzlei in Mitten des Regierungsviertels der Landeshauptstadt Dresden . Ich wurde kurzfristig und liebevoll empfangen . Nach nur wenigen Minuten mit RA Claudia Wagner war klar , rechtlich bin ich auf der sicheren Seiten . Ich wurde ausführlich auf Vor und Nachteile eines möglichen Prozesses vorbereitet . Dazu kam es nicht . Bereits vor der Güteverhandlung verstand es Frau Wagner mit scharfen rechtlichen Verstand und mit menschlicher Sozialkompetenz messerscharfe Pfeile gegen den Gegner zu spitzen . Diese Rechtsanwältin ist einmalig und wenn ich ein Anwalt wäre , würde ich mich nicht mit Ihr anlegen , den wie heißt es in ein indischen Sprichwort ... reize nie die Panterin den sie schlägt blitzschnell zurück . Frau Wagner , und allgemein die gesamte Kanzlei Schreiber sind sehr zu empfehlen. Die kümmern sich Stress und Sorgenfrei . Die perfekten Anwälte !
RS

von R. S. am 08.04.2019 um 14:58 Uhr

Fristlose kündigung
Arbeitsrecht
Schnelle kompetente rechtshilfe sehr zielstrebig und hartnäckig beim verhandeln! Habe bis jetzt mit 4 Anwälten zu tun gehabt wobei frau wagner für mich die angenehmste erfahrung war was für mein ex abertgeber nicht zutrifft zu bemängeln gibt es nichts daher die 5 sterne bestens weiterzuempfehlen !

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 USt-IdNr.: DE292759443
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstrasse 6, 01099 Dresden
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in Sachsen / Deutschland
Berufshaftpflichtversicherung für Geltungsbereich Europäische Union: ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf

Es gelten für Rechtsanwälte folgende Gebühren- und Berufsordnungen, einzusehen bei der Bundesrechtsanwaltskammer sowie bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen:
  • BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
  • BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
  • RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • Berufsregeln für Rechtsanwälte der Europäischen Union
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen,  www.rak-sachsen.de, info@rak-sachsen.de (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin,  www.s-d-r.org. Wir erklären uns grundsätzlich zu einer Teilnahme an diesen Schlichtungsverfahren bereit.
Die Vervielfältigung oder Verbreitung aller oder einzelner Seiten oder ihrer Inhalte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von RA Hans-Christian Schreiber zulässig. Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit verlinkter Inhalte ohne Gewähr.
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