

Wer den Hafen nicht kennt, dem weht kein Wind günstig.
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Online-Rechtsberatung
Über mich
Herr Rechtsanwalt Matthias Wehner – Ihr erfahrener, fachkundiger und zuverlässiger Ansprechpartner im Arbeits-, Beamten- und Mietrecht!
Ich wurde bereits 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und verfüge in den genannten Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Mietrecht und Personalvertretungsrecht) über eine mehr als 25-jährige Berufserfahrung. Ich bin verheiratet, habe drei erwachsene Kinder und arbeite seit 1998 als Justiziar bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Gleichzeitig bin ich freier Rechtsanwalt und berate sowohl meinen Arbeitgeber als auch meine Mandanten in den Bereichen Tarifrecht, öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Dienstordnungs- und Disziplinarrecht. Beamtenrecht: Beamte stehen in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Wird Ihnen als Beamter eine dienstliche oder außerdienstliche Pflichtverletzung vorgeworfen? Dann kontaktieren Sie mich; ich stehe Ihnen in sämtlichen Phasen des Disziplinarverfahrens fachkundig zur Seite. Auch bei Fragen zum Vorruhestand, zur Abordnung und zur Besoldung können Sie sich auf meinen Rechtsrat verlassen. In allen beamtenrechtlichen Fragestellungen bin ich Ihr richtiger und verlässlicher (Ansprech-)Partner. Darüber hinaus berate ich Sie umfassend bei allen Anliegen zum Dienstordnungsrecht (Recht der Dienstordnungsangestellten).
Arbeitsrecht: Haben Sie als Angestellter des öffentlichen Dienstes ein schlechtes Zwischen- oder Endzeugnis erhalten? Oder möchten Sie überprüfen, ob Sie in die richtige Tarifgruppe eingruppiert wurden? Dann stehe ich Ihnen mit Rat und Tat kompetent zur Seite. Sie können sich jederzeit an mich wenden, wenn Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben. Ich bin über das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes bestens informiert und beantworte auch alle Fragen zum Personalvertretungsrecht.
In den letzten Jahren hat das Thema Zur-Ruhesetzung, amtsärztliche Begutachtung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren) in der anwaltlichen Beratung erheblich zugenommen. Hier ist eine anwaltliche Beratung bereits zu Beginn dringend zu empfehlen. Hier liegt ebenfalls ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Insbesondere Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte bedürfen hier einer frühzeitigen, raschen Beratung und anwaltlicher Begleitung.
Überdies bin ich Ihnen gerne dabei behilflich, einen Beihilfeantrag zu stellen oder überprüfte Ihre Versorgungsauskunft und deren Berechnung nach dem BeamtVG oder LBeamtVG.
Ich verfüge daneben über tiefe und breite Kenntnisse des LPVG NRW (Landespersonalvertretungsrecht) und des BPersVG (Bundespersonalvertretungsrecht). Hier berate ich insbesondere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts regelmäßig auf diesem Gebiet, gerade wenn es um die unterschiedlichen Beteiligungsrechte des Personalrates geht. Auch die inhaltliche und strategische Vorbereitung auf Einigungsstellenverfahren gehören zu meiner regelmäßigen Beratungstätigkeit.
Betriebsverfassungsrecht: Sie sind Arbeitgeber und suchen nach einem Anwalt, der sich im Betriebsverfassungsrecht, dem Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) bestens auskennt. Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich berate Arbeitgeber rund um das Betriebsverfassungsrecht, bei individuellen Einzelfragen, aber auch bei der Ausarbeitung von strategischen Ansätzen und Vorgehensweisen. Ich begleite, berate oder übernehme die Kommunikation mit dem Betriebsrat und vertrete Sie bzw. Ihr Unternehmen vor den Arbeitsgerichten (alle Instanzen) und als Beisitzer in der Einigungsstelle.
Mietrecht: Darüber hinaus biete ich vornehmlich Vermietern meine Kenntnisse und Erfahrung im Mietrecht an. Ein Dschungel an Paragraphen und Fallstricken, die es zu Kennen gilt; gerade im Wohnmietrecht. Die unterschiedlichsten Vorschriften z. B. aus der BetrKV erfordern nicht nur deren Kenntnisse, sondern auch die Rechtssprechung der einzelnen Amts- und Landgerichte, die von Standort zu Standort und damit von Zuständigkeit zu Zuständigkeit variieren. Hier bedarf es eines erfahrenen Anwalts, um Sie sicher durch diesen Dschungel zu führen.
Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen vor den unterschiedlichsten Gerichten und Instanzen, insbesondere vor den Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten und von meinen profunden Kenntnissen hinsichtlich interner Verwaltungs- und Entscheidungsfindungsprozessen einer Behörde. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeiten auf höchsten Führungsebenen, bin ich Ihr perfekter Ansprechpartner; gerade auch im Hinblick auf die außergerichtliche Vertretung und Kommunikation mit Entscheidungsträgern und Vorgesetzten.
Ich verfüge über langjährige Erfahrungen bei den unterschiedlichen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie beim Bundesarbeitsgericht (2024). Ich trete bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgericht ebenso auf, wie beim Verwaltungsgericht oder Oberverwaltungsgericht NRW, in Münster. Ich bin seit 2021 beim EuGH zugelassener Anwalt und vertrete auch dort meine Mandantschaft erfolgreich. Ich bin also berechtigt, Sie durch alle Instanzen zu begleiten; wenn es nötig wird. Damit bin ich Ihr verlässlicher Partner und Berater.
Erstkontakt:
Bitte vereinbaren Sie unbedingt beim Erstkontakt einen Beratungstermin per E-Mail, auch um Wartezeiten zu vermeiden. Am besten nutzen Sie als Erstkontakt das Mandantenformular oder senden mir eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse (RechtsanwaltWehner@t-online.de) zu. Bitte sehen Sie von telefonischen Terminanfragen beim Erstkontakt zurzeit ab.
Selbstverständlich können Sie auch über das Profil bei anwalt.de eine Terminanfrage schicken.
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Qualifikationen und Auszeichnungen
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Bewertungen 141
von D. W. am 21.03.2025 um 11:22 Uhr

von M. L. am 20.03.2025 um 09:29 Uhr

von M. M. am 14.03.2025 um 08:52 Uhr

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