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Bewertungen

FS

von F. S. am 11.07.2018 um 15:50 Uhr

Schadenersatz nach Körperverletzung
Opferhilfe
Nur ein Termin zur Abklärung im Vorfeld war erforderlich, um eine erfolgreiche Klage in die Wege zu leiten. Sehr kompetent und unkompliziert, neue Informationen zum Sachstand werden stets unverzüglich an den Mandanten weitergeleitet. Besser und einfacher geht's nicht !!!
FS

von F. S. am 11.07.2018 um 15:50 Uhr

Schadenersatz nach Körperverletzung
Opferhilfe
Nur ein Termin zur Abklärung im Vorfeld war erforderlich, um eine erfolgreiche Klage in die Wege zu leiten. Sehr kompetent und unkompliziert, neue Informationen zum Sachstand werden stets unverzüglich an den Mandanten weitergeleitet. Besser und einfacher geht's nicht !!!
OZ

von O. Z. am 09.05.2018 um 11:48 Uhr

Probleme mit Behörde
Verkehrsrecht
Hier werde ich ganz sicher nie wieder hingehen. Der Herr war im Urlaub oder sonst wo während die Sache voll anlief. Meine Anfragen wurden nicht beantwortet. Ich musste also selbst mit der Behörde kommunizieren, was dazu führte dass ich die Angelegenheit verloren habe. Danach wollte der Herr von mir noch mehr Geld, weil es angeblich eine sehr komplizierte Sache war. Das Gericht hatte aber selbst gesagt, das wäre nicht kompliziert (gibt dann wohl einen höheren Stundenlohn oder so). Haben uns dann auf einen Bruchteil dessen geeinigt. Noch nie habe ich mich sowas von im Stich gelassen und abgezockt gefühlt. Mehr Details verrate ich hier nicht aus Schutz meiner Privatsphäre sowie aus Angst vor Repressalien. Ich habe Angst dass ich mit einer Klage rechnen muss wenn ich hier mehr ins Detail gehe.

Leider wurde meine erste Bewertung auf diesem Portal über die Kanzlei anscheinend gelöscht oder nicht akzeptiert, weswegen ich verwundert war und direkt nochmals die Kanzlei bewertet habe. Das wurde von Herrn Hamm direkt aufgegriffen, dass ich nun nach 6 Jahren bewerte. Das ist falsch Herr Hamm, die Bewertung die ich vor Jahren abgegeben habe, wurde einfach nicht publiziert.

Ich habe Sie so oft versucht zu kontaktieren, während die Frist des Gerichts langsam zu Ende ging. Sie waren nicht in der Lage eine Rufumleitung einzurichten, und Sie waren nicht in der Lage eine automatische eMail resp. Weiterleitung einzurichten. In dem Dokument vom Gericht stand, nicht wortwörtlich aber inhaltlich: klagen sie weiter, verlieren sie. Also habe ich kurz vor Ablauf der Frist, wo Sie noch immer nicht erreichbar waren um mich aufzuklären was ich machen soll, dann gesagt ich klage nicht weiter. Das war letztlich auch der Grund weswegen ich Ihnen das Mandat entzogen habe. Ein Anwalt, der nicht erreichbar ist wenn es hart auf hart geht, bringt mir nichts. Der Kommentar bei der Bewertung über die Kanzlei, in welcher Sie arbeiten - Zitat: "Wir haben Ihnen einen entgegenkommenden Vorschlag bzgl. unserer Vergütung unterbreitet, den Sie angenommen haben." - ist schlicht falsch. Ich habe einen anderen Anwalt eingeschaltet, der mich dann beraten hatte und mir die Option nannte, Ihnen einen Bruchteil anzubieten oder gegen Sie vor Gericht zu ziehen. Da mir die Sache so auf den Nerv ging, habe ich Ihnen das Angebot unterbreitet. Das haben Sie angenommen.

Ich möchte noch etwas zitieren: "Vor diesem Hintergrund ist die nun nach sechs Jahren geäußerte Kritik weder begründet noch objektiv nachvollziehbar." - wenn das für Sie objektiv nicht nachvollziehbar ist, dann tut es mir wirklich sehr Leid für Sie. Bestätigt aber letztlich mein Gefühl, dass meine negative Bewertung hier, bei google und co. absolut richtig ist.

Leider kann man nicht auf eine abgegebene Bewertung antworten oder Geschriebenes editieren. Von daher war das meine letzte Möglichkeit meinen Unmut, der bei Ihnen objektiv nicht ankommt und nicht nachvollziehbar ist, via anwalt.de kund zu tun.
Ihre gestrige Bewertung der Kanzlei haben wir bereits beantwortet.

Unstreitig ist Ihre Angelegenheit hier seit Anfang 2012 beendet, durch Ihre Kündigung.

Sie bestreiten auch nicht, dass wir vor dem Verwaltungsgericht und gegenüber der Behörde in der Sache Erfolg hatten.

Im Laufe des Verfahrens haben wir Sie stets über die rechtliche Bewertung der Vorgänge und die Folgen informiert, damit Sie sich entscheiden konnten. Ihre Rücknahme des Rechtsmittels erfolgte - entgegen Ihrer Darstellung - nach der Mandatskündigung.

Die Abrechnung haben wir Ihnen auf mehreren Seiten erläutert, teils sogar auf Honorar verzichtet. Anfangs sind wir erheblich in Vorleistung getreten. Die Umstände machten es erforderlich von der Möglichkeit des § 9 RVG Gebrauch zu machen.

Ob und wenn ja, wann Sie bei einem weiteren Anwalt waren, wissen wir nicht.

Auf die Veröffentlichung von Bewertungen durch anwalt.de haben wir keinen Einfluss.
PH

von P. H. am 08.05.2018 um 18:37 Uhr

Bußgeldverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachliche Kompetenz und Sachkenntnis führt am Ende zu einer hervorragenden Beratung und Betreuung. Gerne empfehle ich Herrn Hamm weiter vertrauenswürdigen Sachwalter in Rechtsfragen
P.H. 08.05.2018
JS

von J. S. am 25.04.2018 um 14:10 Uhr

Verteidigung wegen des Vorwurfs der Beleidigung - Verfahren eingestellt
Strafrecht
Herr RA Hamm ist ein exzellenter Anwalt, sehr engagiert und fachlich höchst kompetent Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt. Herr Hamm hat mich erstklassig beraten. Ich würde ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich, dass wir Ihr Verfahren zur Einstellung bringen konnten.
CS

von C. S. am 02.03.2018 um 20:33 Uhr

Strafverteidigung: Vorwurf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Verfahren eingestellt
Strafrecht
Bei Herrn Hamm habe ich mich sehr gut aufgehoben gefüllt.
Alles super gelaufen.
Vielen Dank noch mal an dieser Stelle !!!
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Gut, dass Sie sich bereits frühzeitig gemeldet haben. So konnten wir bereits im Ermittlungsverfahren die Sache erledigen und vermeiden, dass es zu einem Gerichtstermin kommt.
NS

von N. S. am 28.01.2018 um 11:20 Uhr

Bußgeldverfahren - rote Ampel überfahren - Fahrverbot abgewendet
Allgemeine Rechtsberatung
Ich möchte mich auf diesem Wege für die super geleistete Arbeit recht herzlich bedanken. Herrn Rechtsanwalt Werner Hamm ist es gelungen das das Fahrverbot abgewendet wurde und das Bußgeld nicht erhöht worden ist.
Vielen Dank für die hervorragende Arbeit.
Ich werde die Kanzlei mit bestem Gewissen weiter empfehlen.
vielen Dank
BU

von B. U. am 22.01.2018 um 12:17 Uhr

Verteidigung gg. einen Strafvorwurf - Ermittlungsverfahren eingestellt
Strafrecht
Seit dem ersten Telefonat fühlte ich mich bei Herr Hamm bestens aufgehoben! Man hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert. Meine Angst, keine guten Chancen in dem Fall zu haben, wurde sofort beseitigt und das Verfahren gegen mich wurde dank Herr Hamms kompetenter und zuverlässiger Arbeit eingestellt. Zu meiner Freude hat Herr Hamm sich zusätzlich im Arbeitsrecht für mich eingesetzt. Auch als Laie muss man überhaupt keine Scheu haben, es wird einem alles verständlich erklärt. Ich empfehle Herr Hamm und seine Kanzlei definitiv weiter und auch in Zukunft wird das meine erste Anlaufstelle sein.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Gerne haben wir Ihre Angelegenheit(en) zu Ihrer Zufriedenheit gelöst.
JS

von J. S. am 06.12.2017 um 16:48 Uhr

Verteidigung wegen eines Straßenverkehrsdelikts; Entziehung Fahrerlaubnis abgewendet
Strafrecht
Sehr angenehmer Kontakt und hervorragende fachliche Beratung
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und dass Sie von der Bewertungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Durch die richtige Tätigkeit zum richtigen Zeitpunkt haben wir Ihre Chancen für ein gutes Ergebnis deutlich erhöht. Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Fahrt.
KM

von K. M. am 04.08.2017 um 06:46 Uhr

Bußgeld mit Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Hamm hat sich sehr gut eingesetzt und mit professioneller Vorgehensweise den Fall sehr gut gelöst.