1.734 Anwälte für Hauskauf | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
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Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht - Kanzlei Gutes Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
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Herr Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck - Ihr juristischer Beistand im Bereich Hauskauf
aus 16 Bewertungen Wir haben eine Wohnung gekauft und haben einen Rechtsanwalt gebraucht, der uns bei dem Kauf berät. Herr Fell-Bosenbeck … (02.05.2024)
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Rechtsanwalt Dominik Seitz
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
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Juristische Fragen im Bereich Hauskauf beantwortet Herr Rechtsanwalt Dominik Seitz
aus 5 Bewertungen Enorm kompetent, freundlich und effektiv. Eine gute Wahl, sehr zu empfehlen. (25.05.2023)
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Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle
KANZLEI KÜHLE, Fehrenböteler Dorfstr. 36, 24635 Rickling 6707.8178556799 km
"In der Welt von morgen gewinnt nicht der Große gegen den Kleinen, sondern der Schnelle gegen den Langsamen!"
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Hauskauf bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle
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Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
Kanzlei Lesueur & Herrmann, Wormser Str. 25, 67346 Speyer 6853.7901476087 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hauskauf
aus 36 Bewertungen Ich bedanke mich für die kompetente und freundliche, stets zuverlässige Zusammenarbeit. Fragen wurden sofort … (10.04.2024)
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Rechtsanwalt Arne Rheingans
Rheingans & Hansmeyer Rechtsanwälte in Partnerschaft, Siekerwall 10, 33602 Bielefeld 6714.7167001091 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Arne Rheingans - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hauskauf
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Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle
Rechtsanwälte Dr. Grund & Grund, Räuchle, Besazza-Sulser, Goethestr. 61, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9211580586 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Hauskauf
aus 18 Bewertungen Der Vorgang wurde mir bestätigt und meine Beunruhigung beruhigt (15.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hauskauf

Fragen und Antworten

  • Hauskauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hauskauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hauskauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hauskauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hauskauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Bei einem Hauskauf hat sowohl der Erwerber als auch der Verkäufer von Immobilien einige Regeln zu beachten, damit der Kaufvorgang reibungslos verläuft. So ist etwa die notarielle Beurkundung vom Kaufvertrag über das Hausgrundstück nötig. Fehlt sie - oder wird etwa ein niedrigerer Kaufpreis aus steuerlichen Gründen beurkundet - liegt ein Formmangel vor, der zur Nichtigkeit vom Rechtsgeschäft nach § 125 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) führt.

Der Notar übernimmt im Rahmen des Hauskaufs außer der Beurkundung noch weitere Aufgaben. So schaut er etwa in das Grundbuch, um z. B. klären zu können, ob auf dem betreffenden Hausgrundstück eine Grundschuld oder eine Hypothek lastet bzw. zulasten des Grundstücks eine Dienstbarkeit - wie etwa ein Wegerecht - eingetragen wurde. Außerdem beantragt der Notar beim Immobilienkauf in der Regel die Eintragung einer Vormerkung, die sog. Auflassungsvormerkung. Damit wird für die Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumswechsel sichergestellt, dass der Erwerber das Eigentum am Hausgrundstück tatsächlich wie vereinbart übertragen bekommt. Denn hat der Verkäufer z. B. nachträglich Eintragungen vornehmen lassen, kann der Vormerkungsberechtigte deren Löschung verlangen. Häufig wirft der Notar bei der Baubehörde auch einen Blick ins Baulastenverzeichnis, um zu erfahren, ob eine Baulast zulasten des Grundstücks eingetragen wurde. Des Weiteren informiert er das Finanzamt - das vom Erwerber des Objekts die Zahlung der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer verlangen wird - sowie jede andere relevante Behörde vom Hauskauf und über den Eigentumswechsel. Der Notar wird im Rahmen eines Hauskaufs auch schon tätig, bevor der Vertrag beurkundet wird. Er übersendet den Parteien rechtzeitig vor dem Unterzeichnungstermin einen Vertragsentwurf. So kann z. B. der Käufer unklare oder unliebsame Passagen anstreichen und während des Notartermins Fragen stellen und über das Streichen einzelner Formulierungen diskutieren. Letztendlich überprüft der Notar beim Hauskauf auch, ob ein Vorkaufsrecht von der Gemeinde oder einem Dritten ausgeübt wurde.

Hat der Notar nach der Beurkundung sichergestellt, dass der Käufer lastenfreies Eigentum erwerben kann, wird er von diesem die Zahlung des Kaufpreises verlangen. Davor wird das Eigentum am Hausgrundstück nicht übertragen - es wird also weder die Auflassung erklärt noch der Erwerber ins Grundbuch eingetragen. Da aber der Hauskauf zumeist nicht allein aus eigenen finanziellen Mitteln möglich ist, muss der Käufer in der Regel bei einer Bank einen Kredit aufnehmen. Die Bank wird aber wiederum nur ein Darlehen vergeben, wenn es ausreichend Sicherheiten hat. Neben einer Bürgschaft kommt vorwiegend eine Grundschuld in Betracht, die aber nur der Eigentümer des Grundstücks bewilligen kann - und das ist immer noch der Verkäufer. Die Lösung ist, dass sich der Verkäufer im Kaufvertrag dazu verpflichtet, an der Eintragung einer Grundschuld mitzuwirken, indem er z. B. die nötigen Unterschriften leistet. Da es des Öfteren vorkommt, dass ein Erwerber den Kaufpreis nicht zahlt, wird für diesen Fall regelmäßig vertraglich vereinbart, dass sich der Käufer der Zwangsvollstreckung unterwirft. Auf diese Art und Weise muss der Gläubiger nicht erst Klage einreichen und Zahlung des Kaufpreises verlangen, sondern kann nach Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde sofort in das Vermögen des Erwerbers zwangsvollstrecken.

Stellen sich nach dem Hauskauf und eventuell nach dem Umzug des Käufers in das Objekt ein Mangel oder sonstige Baumängel heraus, kann er - sofern keine Verjährung eingetreten ist - seine Rechte auf Gewährleistung geltend machen. So kann er z. B. Nachbesserung verlangen und sogar den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn der Verkäufer dem Nachbesserungsverlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt. Hat der Verkäufer den Mangel schuldhaft verursacht - also ist ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen -, kann der Erwerber sogar Schadenersatz verlangen.

Bei einem Hauskauf stellt sich häufig auch die Frage, wer welche Kosten zu tragen hat. Meistens wird die Pflicht zur Kostentragung im Vertrag geregelt: So muss z. B. häufig der Verkäufer die Kosten der Erschließung tragen, wenn der betreffende Bescheid vor der Beurkundung an ihn geschickt wurde. Erhält er den Bescheid allerdings nach der Beurkundung des Vertrages, so muss der Käufer die Erschließungskosten tragen. Ferner trägt der Veräußerer grundsätzlich die Kosten für Löschungen diverser Belastungen, die er vornehmen lassen musste, um dem Erwerber ein lastenfreies Hausgrundstück übertragen zu können. Die übrigen Kosten - wie z. B. Gerichtskosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Gebühren für behördliche Genehmigungen - trägt dagegen in der Regel der Käufer.

(VOI)

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