78 Anwälte für Hunderecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Weber
sehr gut
Kanzlei Britta Weber, Glashüttener Weg 1, 63128 Dietzenbach 6837.5129962917 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Hunderecht bietet Frau Rechtsanwältin Britta Weber
aus 70 Bewertungen Hat in meinem Fall rasch und kompetent meine Belange vertreten. Ich bin froh, Frau Weber kontaktiert zu haben. (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
sehr gut
Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
Kunz & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 89-91, 66111 Saarbrücken 6767.0290859196 km
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hunderecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
aus 10 Bewertungen Unglücklicherweise hatte sich ein Hund aus der Nachbarschaft an unserem Hund „vergriffen“ was dazu führte, dass wir … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Trebs
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Trebs
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9397183519 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Trebs – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Hunderecht
aus 61 Bewertungen Sehr gute Beratung und Vertretung. Gerne wieder. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Hunderecht
(29.01.2024) Nach mehreren Zwischenfällen mit dem Nachbarshund wurden meine Frau und ich von Frau Gebauer kompetent beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Karsch
Rechtsanwältin Friederike Karsch
Pferderechtskanzlei Friederike Karsch, Greinerberg 14, 81371 München 7119.1502414595 km
Ihre Spezialisten für Pferderecht
Pferderecht • Kaufrecht • Recht rund ums Tier • Zivilrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Hunderecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Friederike Karsch
(16.03.2024) Frau Karsch hat uns bestens in unserem Pferdekauffall vertreten und es geschafft, dass wir die Klage komplett gewonnen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Rechtsanwaltskanzlei Chiappa, Am Kümmerling 37 A, 55294 Bodenheim 6813.8305896704 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gianna Chiappa ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Hunderecht
aus 6 Bewertungen Frau Chiappa und ihr Team zeigen - neben ihrer hervorragenden juristischen Kompetenz - eine hervorragende rundum … (24.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Kanzlei Dr. Wilfried Gunia, Kaiserstr. 64, 44135 Dortmund 6677.2308546648 km
Maklerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hunderecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
sehr gut
Rechtsanwältin Kornelia Klinkert
Schlosspark Kanzlei, Am Schlosspark 3, 36129 Gersfeld (Rhön) 6883.6960214839 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Kornelia Klinkert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Hunderecht
aus 10 Bewertungen Professionelle Beratung, kompetente Aufklärung über den Sachverhalt. Sehr zu Empfehlen! (03.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Thalwitzer
sehr gut
Rechtsanwalt René Thalwitzer
Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer, Alt-Preungesheim 16, 60435 Frankfurt am Main 6824.1852032633 km
Verwaltungsrecht • Recht rund ums Tier • Öffentliches Baurecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Hunderecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt René Thalwitzer gerne zur Verfügung
aus 52 Bewertungen Veröffentlichte Haftungsfragen beim Hüten fremder Hunde - Die Tierhüterhaftung Diese haben in unseren Anliegen … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kersten Wolf
Kanzlei Kersten Wolf, Fahrmannstraße 4, 97299 Zell am Main 6916.4584973756 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Kersten Wolf hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hunderecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorrit Franze
sehr gut
Anwaltskanzlei Dorrit Franze, Königswarterstr. 60, 90762 Fürth 7005.790009657 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Dorrit Franze - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Hunderecht
aus 41 Bewertungen Ich kann Frau Franze zu 100% weiter empfehlen, sie verfügt über viel Erfahrung und Kompetenz. Sie ist eine sehr … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Güldner
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Güldner
Rechtsanwältin Bettina Güldner Kanzlei Güldner, Kölner Straße 22, 51379 Leverkusen 6671.2379341225 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Hunderecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Güldner
aus 27 Bewertungen Frau Güldner hatte sich immer ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Unterlagen sowie für die einzelnen … (11.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Beaucamp
sehr gut
Rechtsanwältin Susan Beaucamp
Beaucamp&Beaucamp, Dohmenstr. 53, 47807 Krefeld 6633.5993376268 km
Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Hunderecht bietet Frau Rechtsanwältin Susan Beaucamp
aus 108 Bewertungen Uns drohte nicht nur Feststellung der Gefährlichkeit unseres Hundes mit Leinen und Maulkorbzwang, sondern auch die … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Wittmayr
Rechtsanwältin Regina Wittmayr
Kanzlei Regina Wittmayr, Richtäcker 11, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.084901348 km
Rechtsanwälte vertreten nicht das Recht, sondern Ihre Mandanten.
Recht rund ums Tier • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hunderecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Regina Wittmayr
(30.10.2023) In dem Beziehungsgeflecht zwischen staatlichen Institutionen, Rechtsanwälten und Richtern in unserem schwierigen Fall, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Trülzsch
sehr gut
Kanzlei Johann Trülzsch, Schloßstr. 120, 12163 Berlin 6973.6991923498 km
Umweltrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Agrarrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Hunderecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Johann Trülzsch
aus 13 Bewertungen Top bewertung für unsere Tochter's Schulrecht. Wir sind wirklich zufrieden. (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Hunderecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jutta Leitherer
(26.05.2022) Habe vollstes Vertrauen in Jutta Leitherer
Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp
Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp
Neitzel § Kaupp Rechtsanwälte, Hindenburgstraße 16-18, 71083 Herrenberg 6921.6157850116 km
RECHT FAMILIEN FREUNDLICH: Familien- und Pferderecht in einer familienfreundlichen Kanzlei, in der Sie (r)echt freundlich beraten werden.
Familienrecht • Pferderecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hunderecht
(24.02.2023) Ich habe bei Frau Kaupp sehr schnell einen Termin bekommen und mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Sie hat mich super …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Ziemann
Rechtsanwältin Anna Ziemann
Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter, Rechtsanwälte, Notar, Fachanwälte, Amselweg 2, 27628 Hagen im Bremischen 6651.640886416 km
Recht gestalten - Recht behalten!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Agrarrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anna Ziemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hunderecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Siebel
Rechtsanwältin Nina Siebel
Rechtsanwälte Nina Siebel und Christian Siebel GbR, Dachsweg 3, 27628 Hagen 6652.1185724682 km
Anwälte für Sie
Verkehrsrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nina Siebel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Hunderecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Heck
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Rechtsanwältin Susanne Heck
Kanzlei Susanne Heck, Röntgenstr. 23, 67454 Haßloch 6840.1971254482 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Recht rund ums Tier
Rechtsfragen im Bereich Hunderecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Heck
aus 18 Bewertungen Sehr kompetente nette Rechtsanwältin. Sie ist nicht nur sehr gut sondern fängt mich auf und begleitet mich und meinen … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Calsow
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Rechtsanwalt Georg Calsow
Kanzlei Georg Calsow, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Georg Calsow vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Hunderecht
aus 24 Bewertungen Der konnte mich nicht nehmen hatte aber sehr gute Tips die ich jetzt gemacht habe Dankeschön (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pierre Torster
sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Torster
Rechtsanwalt Torster, An der Burgermühle 7, 83022 Rosenheim 7170.7710352052 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Hunderecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Pierre Torster
aus 33 Bewertungen Danke fürs entgegenkommen. (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Hunderecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Müller
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Kanzlei Armin Müller, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg 6720.1617144115 km
Ich helfe gern! Wer seine Arbeit gern macht, macht sie gut!
Arbeitsrecht • eBay & Recht • Recht rund ums Tier • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Armin Müller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Hunderecht
aus 35 Bewertungen Ich habe die Kanzlei Armin Müller wegen eines Beißvorfalls und damit verbundener Streitigkeiten mit der … (30.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hunderecht

Fragen und Antworten

  • Hunderecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hunderecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hunderecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hunderecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hunderecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Das Halten und der Umgang mit Hunden ist heutzutage von einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl von Rechtsfragen begleitet. In diesem Zusammenhang gelten besondere rechtliche Anforderungen, die in zahlreichen rechtlichen Bestimmungen festgehalten sind.

Zu den wichtigsten Angelegenheiten, die jeden Hundebesitzer interessieren sollten, gehören z. B.:

  • Hundekaufvertrag
  • Mängel beim Hundekauf
  • Haftung als Hundehalter
  • Hunde im Mietrecht
  • Hundehalte-Verordnungen
  • Hundesteuer

Hundekaufvertrag

§ 90a BGB stellt klar, dass Tiere keine Sachen sind, dass aber auf Tiere die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Das bedeutet, dass auch ein Hund nach wie vor wie jeder andere Kaufgegenstand behandelt wird. Grundsätzlich sind mündliche Kaufverträge wirksam, aber aus Gründen der Beweislast empfiehlt es sich in jedem Fall, einen schriftlichen Kaufvertrag zu formulieren.

Mängel beim Hundekauf

Bei einem Kaufvertrag über Hunde sind einige Besonderheiten zu beachten. Damit der Käufer überhaupt einen Sachmängelanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann, muss zunächst ein Sachmangel vorliegen. In § 434 BGB steht: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

In den meisten Kaufverträgen über Hunde wird nichts über die Beschaffenheit des Hundes vereinbart. Allerdings liegt laut Gesetz dann kein Mangel vor, wenn der Käufer die Sache in dem Zustand erhält, wie er sie erwarten darf. Das bedeutet, dass der Käufer erwarten darf, einen gesunden Hund zu bekommen. Liegt nach dieser Definition ein Sachmangel vor, so muss der Käufer nach neuem Recht zunächst Nacherfüllung verlangen. Denkbar ist dies aber nur bei einer heilbaren Krankheit, nicht erfolgten Impfungen, Kastrierung oder anderen Merkmalen und Eigenschaften des Tieres, auf die man Einfluss nehmen kann.

Ist die Nacherfüllung nicht möglich, oder ist der Verkäufer trotz Fristsetzung durch den Käufer der Nacherfüllung nicht nachkommen, oder ist die Nachbesserung zweimal erfolglos geblieben sein, kann der Käufer Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Nach neuem Recht kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und gleichzeitig Schadensersatz verlangen. Der Rücktritt wird dem Verkäufer durch den Käufer mitgeteilt und es kommt nicht auf ein Einverständnis des Verkäufers an. Ausgeschlossen ist das Recht zum Rücktritt aber dann, wenn der Mangel unerheblich ist. Beim Schadensersatz kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Das bedeutet, dass dem Käufer alle Kosten erstattet werden müssen, die er im Vertrauen auf diesen Vertrag aufgebracht hat, z. B. Kaufpreis, Impfkosten, Tierarztkosten.

Für alle bisher genannten Ansprüche des Käufers gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Hat der Verkäufer einen Mangel jedoch arglistig verschwiegen, so gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Grundsätzlich muss aber zunächst der Käufer beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden hat. Diese Risikominderung zugunsten des Verkäufers gilt nicht beim Verbrauchsgüterkauf, bei dem der Verkäufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und der Käufer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist. Unternehmer ist danach jeder, der gewerblich Hunde verkauft. Verbraucher ist danach jeder, der einen Kauf tätigt, der weder seiner gewerblichen, noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Bei dieser Art von Vertrag herrscht innerhalb der ersten sechs Monate für den Verbraucher eine Beweislastumkehr. In diesem Fall gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag.

Haftung als Hundehalter

Die Haftung als Hundehalter gehört zur allgemeinen Tierhalterhaftung und ist in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Tierhalter ist derjenige, der die Bestimmungsmacht über das Tier hat (aus eigenem Interesse, nicht etwa zufällig), für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und auch das Risiko seines Verlustes trägt. Auch mehrere Personen können Tierhalter ein und desselben Tieres sein.

Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Fall der sog. Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Tierhalter unabhängig von einem eigenen Verschulden verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der durch das Tier einem anderen an dessen Körper, Gesundheit oder Eigentum entstanden ist. Grund für die Gefährdungshaftung ist die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und die dadurch hervorgerufene Gefährdung von Rechtsgütern anderer. Neben der Gefährdungshaftung muss aber auch ein eventuelles Mitverschulden des Geschädigten rechtlich gewürdigt werden. Im Falle eines Mitverschuldens muss der Geschädigte einen Teil des Schadens oder in schwerwiegenden Fällen möglicherweise sogar den ganzen Schaden selbst tragen. Die Schadensersatzpflicht des Tierhalters umfasst sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Hierzu gehört auch der Schmerzensgeldanspruch. Ein vertraglicher Haftungsausschluss ist grundsätzlich möglich.

Die Gefährdungshaftung gilt jedoch nur für das Halten so genannter Luxustiere, nicht aber bei Nutztieren. Unter einem Nutztier versteht man ein Haustier das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist. Für diese Tiere haftet der Halter nicht für Schäden, wenn er die Tiere sorgfältig beaufsichtigt hat oder der Schaden auch bei Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflicht entstanden wäre. Die Ausnahmeregelung betrifft insbesondere Jagdhunde des Försters, Polizeihunde, Hütehunde, Blindenhunde, aber auch Milchkühe und Schlachtvieh.

Hunde im Mietrecht

Im allgemeinen Gesetzestext zum Mietrecht sind weder die Rechte noch die Pflichten beider Mietvertragsparteien bezüglich einer Tierhaltung im Mietobjekt geregelt. Daher können sie sich nur nach den zwischen den Parteien vereinbarten vertraglichen Bestimmungen richten.

Wenn im Mietvertrag eine Tierhaltung des Mieters im Mietobjekt erlaubt ist, so bezieht sich diese Erlaubnis jedoch nur auf übliche Haustiere, wie Hunde, Katzen, Vögel und Fische. Für ungewöhnliche oder gefährliche Tiere gilt diese vertragliche Erlaubnis nicht. Werden durch den Mietvertrag bestimmte Tiere ausgeschlossen, wie z.B. Hunde, dann muss sich der Mieter daran halten. Verbietet der Mietvertrag jegliche Tierhaltung, so ist diese Klausel wirksam, wenn es sich dabei um eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter handelt. Allerdings ist diese Klausel nicht auf Kleintierhaltung anwendbar, denn diese soll in angemessener Anzahl stets möglich sein, jedenfalls, wenn keine negativen Auswirkungen auf die Mietsache oder Mitbewohner des Hauses zu befürchten sind. Dies gilt sogar für ungewöhnliche oder exotische Kleintiere.

Handelt es sich bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrag um einen Formularmietvertrag, indem jegliche Tierhaltung ausgeschlossen wird, so ist diese Klausel nach § 307 BGB insgesamt unwirksam.

Enthält der Mietvertrag keinerlei Tierhaltungsklausel, so ist die Rechtslage umstritten. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Wohngebrauch gehört und der Mieter deshalb nicht verpflichtet ist, den Vermieter zuvor um Erlaubnis zu bitten. Der Vermieter dürfe nur dann seine Erlaubnis verweigern, wenn hierfür konkrete, sachliche Gründe vorliegen. Eine andere Auffassung geht davon aus, dass bei größeren Tieren, die Tierhaltung nicht mehr zum vertragsgemäßen Wohngebrauch des Mieters gehöre, sondern eine Sondernutzung der Mietwohnung darstellt. Ob der Viermieter die Zustimmung erteilt oder versagt unterliegt dann alleine dessen Ermessen.

Hinsichtlich einer Tierhaltung des Mieters enthalten die meisten Mietverträge einen sog. Erlaubnisvorbehalt des Vermieters. Wird durch diese Klausel jede Tierhaltung, also auch Kleintierhaltung von der vorherigen Erlaubnis des Vermieters abhängig gemacht, so ist diese Klausel ebenfalls insgesamt unwirksam. Verhält sich der Mieter durch eine Tierhaltung vertragswidrig und setzt er dieses vertragswidrige Verhalten, trotz Abmahnung des Vermieters fort, so kann der Vermieter auf Unterlassung der Tierhaltung klagen.

Der Mieter hat von seiner Tierhaltung ausgehende Störungen der Hausgemeinschaft bzw. Schäden am Eigentum des Vermieters oder Dritter zu vermeiden und muss bei Beendigung des Mietverhältnisses die Gebrauchsspuren des von ihm in dem Mietobjekt gehaltenen Tieres beseitigen und das Tier selbst bei Auszug mitzunehmen. Ansonsten drohen Schadensersatzkosten.

Hundehalte-Verordnungen

In vielen Bundesländern, Städten und Gemeinden existieren inzwischen allgemeine Verordnungen, die insbesondere die Frage der Haltung von Kampfhunden, wie auch die Leinenpflicht regeln.

Eine Anzahl von Angriffen sog. „Kampfhunde" haben die Gesetzgeber in den Bundesländern dazu bewogen, spezielle Landesgesetze zu schaffen, die den Umgang mit diesen Hunden regeln. Da die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt wurden je nach Bundesland unterschiedliche Gesetze geschaffen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat jedoch Gesetze geschaffen, die so genannte „Rasselisten" einführten und dadurch bestimmte Hunderassen als gefährlich einstufen.

In Gemeinden, in denen keine spezielle Verordnung die Leinenpflicht regelt, gilt gemäß § 28 I StVO Folgendes: Es gilt ein generelles Fernhaltegebot für Hunde von der Straße. Autos, Fahrradfahrer und Fußgänger haben Vorrang. Hunde sind auf Straßen zwar zugelassen, müssen jedoch von einer geeigneten Person geführt werden, die ausreichend Einwirkung auf das Tier hat. Auf stark befahrenen Straßen muss jeder Hund angeleint geführt werden. Auf Straßen mit wenig Verkehr können Hunde, die auf Zuruf sofort kommen und sich ohnehin nicht weit vom Halter entfernen, außerhalb gepflegter Parkanlagen und besonderer Gebiete überall abgeleint werden.

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die das Halten von Hunden besteuert. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist eine sog. direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter in einer Person ist. Das Recht für die Erhebung einer Hundesteuer liegt bei den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag stehen den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Aus diesem Grund variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich und oftmals wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht. Einen stark erhöhten Steuersatz setzen viele Kommunen für sogenannte Kampfhunde fest.

Zweck der Hundesteuer ist die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen und natürlich auch die Einnahmen. Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden, darf keine Hundesteuer erhoben werden, da die Gesetzgebungskompetenz der Länder aus Art. 105 Abs. 2a GG nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken abdeckt. In vielen Kommunalsatzungen sind Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen für Hunde aus Tierheimen oder Blindenhunde vorgesehen.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Hunderecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Hunderecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.