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Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Sonnenberg ist Ihr Ansprechpartner für Lebensgemeinschaft
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Rechtsanwalt Martin Bläser
BLÄSER RECHTSANWÄLTE, Am Kurpark 16, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7126.2541295834 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bläser bietet Rat und Unterstützung im Bereich Lebensgemeinschaft
aus 6 Bewertungen Ich habe mich bei meinen Mietangelegenheiten bisher rundum wohl und sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde stets über … (13.12.2023)
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Rechtsanwältin Katja Mahler
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Lebensgemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Mahler
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sehr gut
Rechtsanwältin Simone Sperling
Anwaltskanzlei Simone Sperling, Enderstr. 59, 01277 Dresden 7085.1948205131 km
"Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf." (Ernst Raupach)
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Lebensgemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Simone Sperling
aus 31 Bewertungen Fühlte mich von der 1 Minute an super beraten und aufgehoben. Diese Anwältin weiß was Sie tut. (24.03.2024)
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Anwalt Birgit Thomsen
Advokatfirmaet Birgit Thomsen, Hærvejen 9, Padborg 6330, Dänemark 6616.8894012737 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Anwalt Birgit Thomsen - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Lebensgemeinschaft
(12.06.2023) Schnelle Reaktion.
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Rechtsanwalt Okolisan, Königstraße 49, 70173 Stuttgart 6931.0449837636 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Okolisan hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Lebensgemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Artur Junge
Rechtsanwalt Artur Junge
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Artur Junge ist Ihr Ansprechpartner für Lebensgemeinschaft
(30.05.2023) Sehr geehrter Herr Junge, vielen Dank für die sehr professionelle, unkomplizierte und zuverlässige …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lebensgemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Lebensgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebensgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebensgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebensgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebensgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Bei der Lebensgemeinschaft ist zu unterscheiden zwischen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Heutzutage leben immer mehr Menschen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Hierbei leben Personen nicht nur als Wohngemeinschaft unter einem Dach, sondern in einer dauerhaften intimen Beziehung, in der die Lebensgefährten füreinander einstehen wollen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren möglich. Da zwischen den Lebensgefährten aber kein Vertrag - nämlich die Ehe - geschlossen wurde, kann eine Trennung relativ schnell vollzogen werden. Probleme können aber auftauchen, wenn das Paar z. B. gemeinsam Immobilien oder Hausrat erworben hat und diese Vermögenswerte nun aufgeteilt werden müssen. Denn es besteht Gütertrennung. Das bedeutet, die Lebensgefährten bilden eine Bruchteilsgemeinschaft, wonach jedem an gemeinsamen Vermögensgegenständen wie z. B. dem Gemeinschaftskonto bei der Bank oder dem Auto in der Regel 50 Prozent zusteht. Zu beachten ist auch, dass die Lebensgefährten nicht Erben ihres Partners sind. Nach dem deutschen Erbrecht steht den Lebensgefährten nicht einmal ein Pflichtteil zu. Es ist aber möglich, diesen in einem Testament oder Erbvertrag als Erben einzusetzen. Sollte ein Lebensgefährte schwer erkranken und nicht mehr in der Lage sein, die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten selbst zu klären, kann eine Vorsorgevollmacht verhindern, dass vom Gericht ein Betreuer bestellt wird.

Bei der Lebensgemeinschaft „Ehe" gemäß der §§ 1353 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dagegen haben sich Paare unter anderem dazu verpflichtet, einander treu zu sein und gegenseitig Unterhalt zu leisten. Im Übrigen hat eine Heirat auch steuerrechtliche Vorteile. So erhöht sich der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer erheblich. Außerdem steht einem Ehepartner - im Gegensatz zu Lebensgefährten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ein Zeugnisverweigerungsrecht und nach dem Tod seines Ehegatten ein Erbrecht bzw. Pflichtteilsrecht zu. Eine Trennung bzw. Scheidung ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Wichtige Voraussetzung ist vielmehr, dass die Ehe gescheitert ist. Danach muss geklärt werden, wie hoch der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, der Ehegattenunterhalt und gegebenenfalls der Kindesunterhalt ausfällt. Oft entbrennt auch Streit über das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern oder sogar mit dem Haustier. Daneben muss sich das frühere Ehepaar entscheiden, wer z. B. die bisherige Ehewohnung übernimmt, also etwa alleiniger Mieter der Räumlichkeiten wird. Wichtig bei der Ehe ist jedoch, dass sie - zumindest in Deutschland - nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden darf. Die sog. Homo-Ehe ist somit nicht möglich.

Schwule oder lesbische Paare können jedoch eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Nach den §§ 1 ff. LPartG (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) erklären die Partner vor einem Standesbeamten bzw. einem Notar ihren Willen, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Eine Lebenspartnerschaft ist der Ehe in vielerlei Hinsicht gleichgestellt. So leben z. B. auch Lebenspartner im Zweifel im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem gelten nach § 20 LPartG für Lebenspartner wie für Eheleute dieselben Vorschriften der Hinterbliebenenversorgung in der Rentenversicherung.

(VOI)

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