4.305 Anwälte für Maklerprovision | Seite 180

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Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
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Rechtsanwalt Norbert Müller
Müller, Förstermann - Rechtsanwälte, Gründgensstr. 26, 22309 Hamburg 6720.6976121405 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Maklerprovision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Norbert Müller
aus 25 Bewertungen Hallo Herr Müller,Vielen lieben Dank Herr Müller, das hat viel geholfen. Er ist der beste Rechtsanwalt sehr schnell … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
Kanzlei Marie Claire Moll-Eichhorn, Hermann-Löns-Str. 29, 50181 Bedburg 6648.2684349301 km
"Sich in die Position des Gegners zu versetzen, ist für die eigene Taktik unabdingbar."
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier
Im Bereich Maklerprovision bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
aus 40 Bewertungen Frau Moll-Eichhorn hat meine Interessen bei der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls äußerst kompetent vertreten. … (15.04.2024)
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Kanzlei Claudia Hölzlwimmer, Leopoldstraße 72, 80802 München 7118.5907576182 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Hölzlwimmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Maklerprovision
(01.11.2023) Sehr freundlich und kompetente Anwältin.
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Rechtsanwältin Marion Janßen
Kanzlei Marion Janßen, Hauptstraße 78, 26639 Wiesmoor 6595.2332285141 km
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen im Business Center Timmel nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Maklerprovision bietet Frau Rechtsanwältin Marion Janßen
(25.10.2023) Kompetente und freundliche Abwicklung, ist zu empfehlen.
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Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi
Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi, Maria-Theresien-Straße 5/2, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.161065536 km
Juristen finden oft Probleme - wir suchen nach den Lösungen. Unser Auftrag: Die beste Lösung für Ihre Anliegen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Jagdrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Harald Rossi ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Maklerprovision
(26.08.2023) Fachlich kompetente und freundliche Beratung. Vielen Dank.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn
Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn | Kanzlei an der Förde, Rendsburger Str. 18, 24340 Eckernförde 6663.0936298601 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Mattis Dohrn im Bereich Maklerprovision bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Hitzemann
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Rechtsanwältin Janina Hitzemann
Rechtsanwaltskanzlei Hitzemann, Schulze-Delitzsch-Strasse 17 D, 30938 Burgwedel 6766.988369063 km
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Burgwedel !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Maklerprovision unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janina Hitzemann
aus 12 Bewertungen sehr gute betreuung mit ein gutes ende. (15.03.2024)
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Rechtsanwalt Martin Neumann
Müller, Woernle & Neumann Rechtsanwälte, Rüppurrer Str. 1a, 76137 Karlsruhe 6869.8501153221 km
Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Erbrecht in Karlsruhe
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Rechtliche Fragen im Bereich Maklerprovision beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Neumann
aus 23 Bewertungen Ich wurde zeitnah zurückgerufen und bekam auch gleich einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstegespräch konnte auch … (26.04.2024)
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Rechtsanwältin Mag. Sanela Schaidreiter
Kanzlei Mag. Schaidreiter, Alpenstraße 10, 5020 Salzburg, Österreich 7233.3385081805 km
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Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Maklerprovision bietet Frau Rechtsanwältin Mag. Sanela Schaidreiter
aus 9 Bewertungen Frau Mag. Schaidreiter ist eine sehr kompetente und motivierte Rechtsanwältin. Aufgrund ihres Fachwissens konnte mein … (21.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Maklerprovision

Fragen und Antworten

  • Maklerprovision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Maklerprovision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Maklerprovision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Maklerprovision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Maklerprovision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Maklerprovision

Die Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Makler für seine Tätigkeit gemäß der §§ 652 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erhält. Der Makler wird in der Regel im Rahmen von einem Immobilienverkauf bzw. Immobilienkauf, der Immobilienvermietung oder der Vermittlung einer Versicherung – z. B. einer Haftpflicht oder einer Rechtsschutzversicherung – tätig.

Er sucht unter anderem passende Objekte und besichtigt die Immobilien, die er vermitteln soll, oder kümmert sich um deren Vermarktung, z. B. mittels Anzeigen, sowie die Erstellung des Exposés und des Energieausweises. Kann der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens zum Besichtigungstermin nämlich keinen Energieausweis vorlegen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit – ein Bußgeld droht. Im Rahmen des Maklervertrags sollte der Makler deshalb den Vermieter bzw. Verkäufer auf den fehlenden Energieausweis aufmerksam machen. Auch führt der Makler regelmäßig die Besichtigungstermine durch bzw. trifft er eine Vorauswahl der Miet- oder Kaufinteressenten. Letztlich prüft er z. B. auch, welche Miete für das betreffende Objekt erzielt werden kann. Unter Umständen entwirft er des Weiteren einen Mietvertrag und regelt die Wohnungsübergabe.

Wann kann der Makler eine Provision verlangen?

Er erhält die Courtage nach dem geltenden Maklerrecht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: So muss etwa zwischen den Vertragsparteien zunächst ein wirksamer Maklervertrag in Textform – z. B. per E-Mail – geschlossen worden sein und eine Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit des Maklers vorliegen, die für den Hauptvertrag – das ist z. B. der Vertrag über den Kauf von Immobilien zwischen Erwerber und Veräußerer – ursächlich gewesen ist.

Daneben muss der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag mit dem vom Makler angestrebten Rechtsgeschäft identisch sein, d. h., den gleichen Inhalt haben. Weicht z. B. der zwischen den Hauptvertragsparteien tatsächlich vereinbarte Kaufpreis bei einem Hauskauf erheblich von dem zwischen den Maklervertragsparteien angestrebten Kaufpreis ab, ist keine Identität mehr gegeben und der Makler hat keinen Anspruch auf eine Provision.

Wie hoch darf die Maklerprovision sein?

Aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen können die Parteien die Höhe der Maklerprovision grundsätzlich frei bestimmen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sittenwidrigkeit oder Wucher anzunehmen ist. Ferner ist bei der Vermittlung von einem Mietvertrag an einen Wohnungssuchenden das Wohnungsvermittlungsgesetz zu beachten, wonach die Maklerprovision zwei Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer nicht übersteigen darf.

Wann hat der Makler keinen Anspruch auf die Provision?

Der Anspruch auf die Maklerprovision kann aber ausgeschlossen sein.

Das ist in der Regel etwa bei der sog. Verflechtung der Fall, wenn also z. B. die zu verkaufende Eigentumswohnung im Eigentum des Maklers steht.

Ferner kann keine Courtage verlangt werden, wenn es trotz Bemühungen des Maklers nicht zum Abschluss eines Hauptvertrags kommt.

Die Maklerprovision kann des Weiteren nicht verlangt werden, wenn der Hauptvertrag angefochten oder wenn von einem vertraglich vereinbarten Recht auf Rücktritt Gebrauch gemacht wird. Der Anspruch auf eine Maklerprovision entsteht hier nämlich erst, wenn mit einem Rücktritt nicht mehr gerechnet werden muss oder eine eventuell vereinbarte Bedingung eingetreten ist. Wurde also z. B. ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen, so kann sich der Käufer des Grundstücks ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten, dass die zuständige Behörde ihm keine Baugenehmigung erteilen sollte, weil sie die Bebauungsfähigkeit des betreffenden Grundstücks ablehnt.

Letztlich entfällt ein Anspruch auf die Courtage auch, wenn der Makler eine Pflichtverletzung begangen hat, z. B. weil er absichtlich falsche Auskünfte erteilt hat, um sich einen Provisionsanspruch zu sichern.

Die Maklerprovision und das Steuerrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Courtage von der Steuer abgesetzt werden. So stellt die Provision für einen Verbraucher, der berufsbedingt umziehen musste und für die Suche einer Mietwohnung einen Makler eingeschaltet hat, Werbungskosten dar. Auch ein Vermieter kann die Maklerkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.

Bei einem Immobilienkauf gelten jedoch andere Regeln. Hier stellen die Kosten für den Makler – zusammen mit z. B. der Grunderwerbsteuer, den Gebühren für das Grundbuch und den Notarkosten – Anschaffungsnebenkosten dar, sofern die erworbene Immobilie bzw. ein Teil davon vermietet werden soll. Die Provision wird dann dem Kaufpreis hinzugerechnet und abgeschrieben.

Wird die gekaufte Immobilie dagegen selbst genutzt, mindert die Provision die Steuer dagegen nicht.

Was ist das sog. Bestellerprinzip?

Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland das sog. Bestellerprinzip. Danach muss derjenige die Maklerprovision zahlen, der den Makler beauftragt hat. Diese Regelung betrifft jedoch nicht jede Immobilienvermittlung, sondern gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen an Verbraucher.

Im Umkehrschluss findet das Bestellerprinzip keine Anwendung, wenn eine Immobilie gekauft bzw. verkauft werden soll oder wenn der Makler den Auftrag bekommen hat, eine Gewerbeimmobilie zu vermitteln und in diesem Zusammenhang z. B. einen Gewerbemietvertrag zu erstellen.

Vermieter können aufgrund des Bestellerprinzips also nicht mehr einen Makler beauftragen und die Pflicht zur Zahlung der Provision ohne Weiteres auf den Mieter abwälzen. Umgehungsgeschäfte – z. B. das Verlangen einer Gebühr durch den Makler für den Versand eines Exposés und die Vereinbarung eines Besichtigungstermins – sind regelmäßig unwirksam.

Hat der Mieter den Makler selbst beauftragt, muss er auch die Provision übernehmen. Das gilt aber nur, wenn es tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrags gekommen ist und der Makler die Wohnung exklusiv für den Mieter nach dessen individuellen Vorstellungen gesucht hat. War ihm das zu vermietende Objekt dagegen schon bekannt oder hat er bereits zuvor erfolglos versucht, es zu vermitteln, ist er nicht ausschließlich für den betreffenden Kunden tätig geworden – der Makler kann daher von ihm auch keine Provision verlangen.

(VOI)

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