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Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Graumann
Rechtsanwalt Benjamin Graumann
Rechtsanwaltskanzlei Graumann, Kaiserhofstr. 7, 60313 Frankfurt am Main 6825.4975453642 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Modernisierung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Benjamin Graumann
aus 8 Bewertungen professionelle Erledigung der Rechtsangelegenheit (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Modernisierung
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
Rechtsanwaltskanzlei Ruoff, Bahnhofstr. 26, 74336 Brackenheim 6909.3067972291 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Im Bereich Modernisierung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
aus 7 Bewertungen Frau Ruoff hat uns schon mehrmal ganz toll beigestanden, Sie ist sehr freundlich, menschlich und kompetent. Unsere … (10.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Klimek
sehr gut
Klimek Rechtsanwalt, Kaiser-Wilhelm-Ring 26, 50672 Köln 6673.8084619786 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Klimek bietet im Bereich Modernisierung Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Herr Klimek hat mich als Vertreter einer Eigentümergemeinschaft sehr kompetent, fair und hilfreich in Fragen eines … (31.12.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin bietet im Bereich Modernisierung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Kröger
Rechtsanwalt Stephan Kröger
STAHL Rechtsanwälte & Steuerberater, Bornheimer Str. 24 24, 53111 Bonn 6694.0023620759 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Kröger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Modernisierung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Nessig
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Nessig
HEISER und Kollegen, Notar und Rechtsanwälte, Wolfenbütteler Str. 13, 38102 Braunschweig 6821.3851723005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Nessig bietet im Bereich Modernisierung Rechtsberatung und Vertretung
aus 45 Bewertungen Ich hatte eine erbrechtliches Problem und mir wurde zeitnah ein Termin gegeben. Herr Nessig hat intensiv die … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Girke
Rechtsanwalt Tim Girke
Kanzlei Tim Girke, Humboldtstraße 3, 39112 Magdeburg 6893.7630144719 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Modernisierung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tim Girke
Profil-Bild Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht
Kanzlei Dr. Holger Godknecht, Uferpromenade 18, 16515 Oranienburg 6953.7434280771 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Modernisierung bietet Herr Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht
aus 8 Bewertungen Dito (21.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Modernisierung

Fragen und Antworten

  • Modernisierung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Modernisierung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Modernisierung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Modernisierung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Modernisierung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Modernisierung liegt bei Maßnahmen vor, die die Mietsache verbessern, neuen Wohnraum schaffen oder die Energie oder Wasser einsparen sollen. Mieter müssen derartige Modernisierungen grundsätzlich dulden. Die Modernisierung berechtigt den Vermieter zudem zur Mieterhöhung in gewissen Grenzen. Allerdings ist dies an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bauliche Veränderung bedeutet nicht immer gleich Modernisierung. An einer Modernisierung fehlt es z. B. immer, wenn bloß ein Mietmangel beseitigt wird. Ebenso ist das Erbringen ohnehin nach dem Mietvertrag geschuldeter Leistungen oder das Versetzen einer Wohnung in einen allgemein üblichen Zustand keine Modernisierung. Die Kosten für solche Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung kann der Vermieter daher anders als die einer Modernisierung nicht auf die Mieter umlegen. Renovieren kann jedoch mit einer Modernisierung einhergehen, was aber eine Kostenteilung erforderlich macht. Konkrete Angaben zum Reparaturbedarf sind dabei Sache des Mieters, das Gegenteil muss im Streitfall der Vermieter beweisen. Das gilt auch, wenn der Mieter bereits entsprechend vom Vermieter bei den Modernisierungskosten in Abzug gebrachte Reparaturkosten nicht anerkennt.

Eine Verbesserung der Mietsache kann sowohl in der Mietwohnung wie im Außenbereich des Mietshauses stattfinden. Die Modernisierung muss dabei den Wohnwert verbessern. Das kann beispielsweise darin liegen, dass der Vermieter einen Balkon anbringen, einen Parkplatz anlegen oder einen Fernsehanschluss installieren lässt. Die Modernisierung kann dabei eine andere Einstufung im Mietspiegel und so eine Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete rechtfertigen. Dient die Verbesserung aber nur dazu, Mietwohnungen später in Wohnungseigentum bzw. eine Eigentumswohnung umzuwandeln, liegt keine Modernisierung vor.

Schaffung neuen Wohnraums beinhaltet die Aufstockung sowie Anbauten und den Ausbau bestehender Wohnungen. Die Schaffung neuen Wohnraums muss dabei nicht mit dem Zweck der Vermietung erfolgen.

Energetische Sanierung steht als Fachbegriff für die Modernisierung zur Senkung des Energieverbrauchs. Darunter fallen etwa Maßnahmen zur Verbesserungen der Heizung durch Solaranlagen oder der Einbau einer Wärmedämmung. Mieter dürfen bei solch einer energetischen Modernisierung für die Dauer der ersten drei Monate nicht die Miete mindern. Vor Ablauf von drei Monaten ist eine Mietminderung allerdings zulässig, wenn die Modernisierung die Nutzung der Wohnung unmöglich macht. Diese Sonderregelung bei der Mietminderung betrifft nur die energetische Modernisierung.

In anderen Fällen sind Mieter von Anfang an zur Mietminderung berechtigt. Allerdings dürfen die Beeinträchtigungen durch die Modernisierung dabei nicht unerheblich sein. Beispiel für einen Minderungsgrund ist etwa die fehlende Nutzungsmöglichkeit einer vorhandenen Einbauküche. Muss der Mieter deshalb woanders essen, kann der Vermieter sogar zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet sein. Entsprechendes gilt etwa auch für eine notwendige Reinigung durch den Mieter. Auf eine Zustimmung des Mieters zur Modernisierung kommt es dabei nicht an. Nicht zuletzt ist ein Mieter bei einer angekündigten Modernisierung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Die Kündigung muss dabei vor Ablauf des Monats erfolgen, indem dem Mieter die Modernisierung mitgeteilt worden war und wird mit Ablauf des nächsten Monats wirksam.

Im Falle einer Modernisierung müssen Mieter es bei entsprechenden Umbauarbeiten dulden, dass beispielsweise Handwerker ihre Wohnungen betreten oder Leitungen durch diese verlegt werden. Und das unabhängig davon, ob die Modernisierung ihnen zugutekommt. Von besonderer Bedeutung dafür ist aber eine rechtzeitige Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen, wie sie das Mietrecht Vermietern vorschreibt. Nach einem Hauskauf oder Wohnungskauf vermieteter Immobilien kann zudem der Käufer schon vor dem Vermieterwechsel eine Modernisierung mit Genehmigung des Vermieters ankündigen. Die Ankündigungsfrist beträgt drei Monate vor Beginn einer Maßnahme. Dabei muss die Ankündigung Angaben zur Art der Maßnahme, ihren voraussichtlichen Umfang sowie ihre Dauer und ihren Beginn beinhalten. Bei erwarteter Mieterhöhung muss ein Betrag genannt werden. Eine erwartete Energieeinsparung ist zu beziffern.

Ein Härtefall kann die Duldung einer Modernisierung ausschließen. Voraussetzungen dafür muss der Mieter vorbringen. Als Härtegründe kommen neben anderen Gründen vor allem das Ausmaß der Arbeiten, bauliche Folgen, vorherige Aufwendungen eines Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung in Frage. Die Mieterhöhung darf den Mieter nicht zwingen, die Wohnung verlassen zu müssen. Dabei kommt es auf das Verhältnis der Mieterhöhung zum Einkommen und Vermögen des Mieters an. Im Fall einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung kann der Vermieter dabei aber nicht verlangen, dass der Mieter sich mittels Untermietvertrag einen Untermieter in die Wohnung hereinholt, um so eigene Einnahmen zu erzielen.

Im Übrigen kommt es für eine zulässige Mieterhöhung aufgrund Modernisierung darauf an, dass sich zumindest der Gebrauchswert der Wohnung oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen kann auch ohne diese Gründe eine Mieterhöhung erfolgen. Die Mieterhöhung darf aber unabhängig davon maximal nur bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten bezogen auf die Jahresmiete betragen. Ein zwischenzeitlich stattgefundener Eigentumswechsel oder Vermieterwechsel hat darauf keinen Einfluss. Ausgeschlossen ist die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Staffelmiete. Außerdem dann, wenn der Mieter Modernisierungsarbeiten nicht zugestimmt hat, weil ein Härtegrund vorlag. Eine nicht rechtzeitige Ankündigung schließt das Recht zur Mieterhöhung hingegen nicht aus. Die neue Miete muss im Übrigen ab dem dritten Monat nach Erklärung der Mieterhöhung gezahlt werden. Allerdings muss die Erklärung eine ausreichende Erläuterung hinsichtlich der Kosten und des Nutzens - z. B. etwaiger Einspareffekte bei energetischer Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung - beinhalten. Bei nicht ordnungsgemäßer Mitteilung verlängert sich die Frist um sechs Monate. Nicht zuletzt dürfen Mieter auch aufgrund der Mieterhöhung den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Modernisierung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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