3.414 Anwälte für Renovierungspflicht | Seite 143

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Rechtsanwalt Christian Vogedes
Kanzlei Vogedes, Kreuzstr. 1, 33602 Bielefeld 6714.7540697871 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Vogedes hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Renovierungspflicht
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Rechtsanwalt Horst Blümel
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Renovierungspflicht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Horst Blümel gerne zur Verfügung
(01.07.2022) Danke für die nette Beratung und hilfreichen Worte , jederzeit würde ich mich wieder an Herrn Blümel wenden. Auch …
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Rechtsanwalt Michael Harschneck
Kanzlei Doganay & Harschneck, Bismarckring 2, 65185 Wiesbaden 6799.7569320986 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Harschneck ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Renovierungspflicht
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sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Schilling
Vigano-Schilling-Bunzel PartGmbB Rechtsanwälte, Mallaustr. 99, 68219 Mannheim 6852.2951322261 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Renovierungspflicht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Schilling gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Herr Schilling hat uns zu den Themen Testament, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung sehr kompetent, verbindlich … (09.02.2024)
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Rechtsanwältin Galina Jelena Schmietendorf
Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3230061702 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Galina Jelena Schmietendorf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Renovierungspflicht
(14.04.2023) Hat alles super funktioniert, genauso wie wir besprochen haben, allerdings hat alles super lange gedauert. Der …
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Jörg Rau - Rechtsanwalt, Lerchenwinkel 18, 22844 Norderstedt 6712.4053282549 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Renovierungspflicht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Rau gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Gebäude/Elementarversichung will großen Wasserschaden nicht übernehmen. (16.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Renovierungspflicht

Fragen und Antworten

  • Renovierungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Renovierungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Renovierungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Renovierungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Renovierungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das Wort Renovierungspflicht fällt häufig in Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen im Rahmen von Mietverhältnissen. Nahezu jeder Mietvertrag enthält dabei Klauseln zur Renovierungspflicht. In der Regel übertragen sie die Pflicht zur Renovierung dem Mieter, obwohl laut Mietrecht die Instandhaltung der Mietsache eigentlich dem Vermieter obliegt. Per Vertrag lässt sich von dieser gesetzlichen Regelung jedoch abweichen. Grund für den häufigen Gebrauch dieser Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Renovierungskosten nicht in die Miete einkalkulieren muss. Das hat in der Regel niedrigere Mietkosten für den Mieter zur Folge. Daneben sind in engen Grenzen auch Kleinreparaturen auf den Mieter per Vertrag übertragbar. Besenrein meint nur das Kehren der Räume und Entfernen grober Verschmutzungen. Renovierung ist strikt von einer Modernisierung zu unterscheiden. Im Übrigen besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Wohnraummietvertrag und Gewerbemietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) stellt immer öfter fest, dass es keine Gründe gibt, Gewerberäume anders als Mietwohnungen zu behandeln.

Renovierungsklauseln unterliegen als AGB besonderer Kontrolle

Häufig stellen sich Mietvertragsklauseln zur Renovierungspflicht nach gerichtlicher Prüfung als unwirksam heraus. Das liegt insbesondere an den meist bei der Vermietung verwendeten Formularverträgen. Denn die darin enthaltenen vorformulierten Klauseln, die für eine vielfache Verwendung vorgesehen sind, gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB unterwirft das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wiederum einer umfangreichen Kontrolle, um Benachteiligungen des Vertragspartners auszuschließen. An dieser AGB-Kontrolle nach dem BGB scheitern die Formularklauseln jedoch häufig.

Renovierungspflicht entfällt bei unwirksamer Klausel ersatzlos

Stellt sich eine Renovierungsklausel als unwirksam heraus, entfällt die Renovierungspflicht des Mieters. Der Vermieter kann deswegen jedoch keine Mieterhöhung verlangen. Ebenso kann der Vermieter den Mieter nicht zu einer Vertragsänderung zwingen oder die Mietkaution einbehalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt im Übrigen die gesetzliche Regelung, die meist mieterfreundlicher ausfällt.

Häufige Fälle unwirksamer Klauseln

Die Renovierungspflicht scheitert oft daran, dass die ihr zugrunde liegenden Regelungen zu starr sind oder zu weit gehen, etwa indem sie zu einem besseren Zustand der Mietsache als vor der Anmietung, führen würden. Denn die Renovierung soll lediglich wieder zu einem vermietbaren Zustand führen. Die normale Abnutzung muss der Vermieter daher hinnehmen. Schließlich erhält er dafür auch die Miete.

Handwerkerklausel und Eigenleistung

Das betrifft zum einen Handwerkerklauseln. Eine Renovierungspflicht unter ausschließlichem Einsatz von Profis ist unwirksam und nicht zu befolgen. Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen daher in Eigenleistung erbringen. Die fehlende Notwendigkeit, Handwerker mit den Arbeiten zu beauftragen, schafft gerade bei der Endrenovierung Kostenvorteile. Da der folgende Umzug in dieser Zeit ohnehin weitere Kosten verursacht, kommt das vielen nicht ungelegen.

Farbwahlklausel und Streichen

Eine Renovierungspflicht entfällt zudem, wenn eine Klausel das Streichen beim Auszug in einer bestimmten Farbe verlangt. Lediglich eine helle, neutrale Farbe darf der Vermieter verlangen. Aus diesem Grund sind auch Regelungen, die das Weißen der Wohnung verlangen, unwirksam.

Genauso wenig darf ein Vermieter einen Außenanstrich verlangen. Der Mieter muss deshalb z. B. den Balkon, die Fensterrahmen von außen bzw. Außentüren oder gar im Treppenhaus nicht streichen. Hingegen ist es zulässig, das Streichen bzw. Renovieren von Gegenständen, die etwa zur Heizung gehören, von Bad, Dusche und mitvermieteter Einbauküche zu verlangen.

Starre Fristen und Renovierungsbedürfnis

Die Renovierungspflicht ist des Weiteren nicht gegeben, wenn das Renovieren nach starren Fristvorgaben oder willkürlich erfolgen muss. Denn die Renovierungspflicht ist vom Zustand der Wohnung abhängig. Richtet sie sich nach fest bestimmten Zeitabständen, sind entsprechende Klauseln unwirksam. Selbst wenn sie wirksam sind, kann eine beim Auszug verlangte Renovierungspflicht entfallen, wenn die Wohnung bzw. die Räume wegen der zuvor erfolgten Renovierung keinen renovierungsbedürftigen Zustand aufweisen.

Aufgrund der Vielzahl weiterer möglicher Formulierungen im Mietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht, bei denen mitunter nur ein Wort über wirksam oder unwirksam entscheidet, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Denn sonst droht bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen wegen irrtümlich angenommener Unwirksamkeit neben dem rechtmäßigen Einbehalt der Kaution durch den Vermieter auch eine Klage auf Schadenersatz. Auf der anderen Seite kann aber bei trotz unwirksamer Regelungen zur Renovierungspflicht erfolgten Schönheitsreparaturen auch ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter möglich sein.

(GUE)

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