2.887 Anwälte für Rücktritt | Seite 121

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Profil-Bild Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
sehr gut
Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte, 405 Lexington Avenue, New York, NY 10174, USA 769.65506263246 km
Steuerrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Rücktritt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
aus 20 Bewertungen Ich hatte aufgrund eines Unfalls in Florida eine Klageschrift vom Unfallbeteiligten mit Schmerzensgeldforderungen … (11.09.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Rücktritt
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Löffler hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten. In dieser Zeit hat er mich kompetent und … (17.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Perfeller
Kanzlei Nicole Perfeller, Jägerstraße 34, 52525 Heinsberg 6619.504925622 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Perfeller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rücktritt
aus 11 Bewertungen Sehr Gut (28.04.2023)
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Rechtsanwalt Thomas Albrecht
Kanzlei Thomas Albrecht, Mindelweg 3, 89343 Jettingen-Scheppach 7032.349030594 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Albrecht bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rücktritt
(08.03.2020) Herr RA Albrecht hat mich in einem Vergleich zu einem Erbfall absolut korrekt und mit viel juristischer Erfahrung …
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Rechtsanwalt Lennart Achtmann
Hüttemann Hoepner Lori & Achtmann, Saarstr. 19, 51375 Leverkusen 6676.2948877977 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lennart Achtmann bietet im Bereich Rücktritt Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Holderbaum LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Holderbaum LL.M.
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rücktritt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Holderbaum LL.M. gerne zur Verfügung
(29.11.2022) alles super, kompetente, zielorientierte Beratung mit Ergebnis und Abstimmung weiterer Vorgehensweise
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Rechtsanwältin und Notarin Sabine Bleuel
Rechtwerk GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Chemnitzer Str. 20, 63452 Hanau 6840.4804911227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sabine Bleuel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Rücktritt gerne behilflich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rücktritt

Fragen und Antworten

  • Rücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Durch den Rücktritt lässt sich ein wirksamer Vertrag rückgängig machen. Vor der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 war im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) statt von Rücktritt noch von der Wandlung die Rede.

Ein Rücktrittsrecht ist bei vielen Vertragsarten gegeben. So kann man nicht nur von einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich auch bei einem Versicherungsvertrag oder Reisevertrag möglich. Beim Versicherungsvertrag beinhaltet vor allem das VVG spezielle Rücktrittsregeln. Der Reiserücktritt ist nicht immer mit Stornogebühren verbunden, die in AGB geregelt einer Vertragsstrafe gleichkommen. Falls doch, übernimmt eine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung die Entschädigung des Reiseanbieters. Noch engeren Grenzen für einen Rücktritt begegnen Vertragspartner bei einem Erbvertrag oder einem Ehevertrag.

Das Recht zum Rücktritt können die Vertragspartner bereits im Vertrag selbst als vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. In der Regel bestimmt aber das Gesetz die Rücktrittsmöglichkeit für zahlreiche Fälle. Liegt ein entsprechender Rücktrittsgrund vor und wird der Rücktritt gegenüber dem Vertragspartner erklärt, wird der mit ihm geschlossene Vertrag häufig nach den Vorschriften des BGB rückabgewickelt.

Im Gegensatz zur Kündigung werden beim Rücktritt die bereits ausgetauschten Leistungen so zurückgewährt, als habe der Vertrag nicht bestanden. Bei der Kündigung wird der Vertrag hingegen als für die Vergangenheit bestehend betrachtet. Der Widerruf ist dem Rücktritt wiederum ähnlicher. Ein Widerrufsrecht findet sich etwa häufig im Versandhandel - insbesondere beim Online-Kauf - und steht als Verbraucherrecht nur bestimmten Personen zu. Ein Widerruf ist im Gegensatz zum Rücktritt auch grundlos möglich, dafür in der Regel aber nur innerhalb kurzer Zeit nach dem Vertragsschluss. Die Widerrufsmöglichkeit soll so einen leichten Umtausch der Ware ermöglichen.

Ein häufiger Rücktrittsgrund ist beispielsweise beim Kauf eines mangelhaften Gegenstands gegeben. Im Rahmen der Gewährleistung darf - sofern der Verkäufer den Mangel beispielsweise nicht durch Nachbesserung beheben kann - der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Statt des Rücktritts ist auch die Minderung des Kaufpreises möglich. Ein Anspruch auf Schadenersatz dagegen ist neben dem Rücktritt nicht ausgeschlossen. Ist jedoch die Gewährleistungsfrist abgelaufen, ist der Rücktritt nicht mehr möglich. Auf diese Weise ist über das Gewährleistungsrecht eine Verjährung des Rücktrittsrechts möglich. Auch von einem Werkvertrag kann etwa, wenn nicht behebbare Baumängel vorliegen, zurückgetreten werden. Liegt dem Bauvertrag jedoch die VOB zugrunde, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht des BGB häufig ausgeschlossen.

(GUE)

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