1.060 Anwälte für Umtausch | Seite 45

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
sehr gut
Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
Kanzlei Nurkovic, Langenstraße 36, 28198 Bremen 6675.1852614076 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Umtausch beantwortet Herr Rechtsanwalt Aldin Nurkovic
aus 178 Bewertungen Herr Nurkovic war jederzeit erreichbar und hat mich in einem Fall für Verkehrsrecht vollumfänglich und … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Graf
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Graf
Graf - Die Anwaltskanzlei, Uhlandstr. 47, 10719 Berlin 6971.573063722 km
Aut viam inveniam aut faciam!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Graf – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Umtausch
aus 85 Bewertungen Herr Graf ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er hat immer ein offenes Ohr für seine Mandanten und ist sehr menschlich. … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Haupt
Rechtsanwalt René Haupt
Dietz Pierner Melchner Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kilianstr. 142, 90425 Nürnberg 7010.9611210043 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umtausch steht Ihnen Herr Rechtsanwalt René Haupt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Graebel
Rechtsanwalt Matthias Graebel
Rechtsanwalt MATTHIAS GRAEBEL, Joachimstaler Straße 24, 10719 Berlin 6971.8264894075 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Graebel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Umtausch
(05.07.2022) Das mir einne andere alternative vorgeschlagen wurde

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umtausch

Fragen und Antworten

  • Umtausch: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umtausch umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umtausch und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Umtausch: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umtausch sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Der Umtausch von mangelfreien Waren ist gesetzlich nicht festgelegt. Nimmt der Verkäufer den einwandfreien Gegenstand zurück, passiert das aus purer Kulanz. Schließlich wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen, wonach sich der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, während der Verkäufer die Ware übereignen muss. Der Vertrag ist somit bindend und wird nicht plötzlich unwirksam, nur weil dem Käufer die Sache später nicht mehr gefällt und er sie so schnell wie möglich wieder loswerden will.

Oft kommt es aber vor, dass der Verkäufer freiwillig ein Rückgaberecht bzgl. mangelfreier Ware einräumt, sei es durch AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), beim Verkaufsgespräch, Werbung oder durch Aushang im Laden, z. B. „Ein Umtausch ist innerhalb von 14 Tagen möglich". Der Verkäufer kann dann aber bestimmen, dass er nicht den Kaufpreis zurückzahlen muss, sondern beim Umtausch lediglich einen Gutschein herausgibt. Der Käufer kann somit kein Bargeld verlangen.

Eine Sonderregel gibt es bei den Haustürgeschäften, den Verbraucherkreditgeschäften und den Fernabsatzgeschäften. Wurde etwa im Internet im Rahmen einer Online-Auktion bei eBay oder einem anderen Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop ein Gegenstand von einem Händler oder Powerseller erworben, kann man von seinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Gebrauch machen und die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Päckchens wieder zurückschicken und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ware unbenutzt und unbeschädigt ist. Außerdem darf kein Werkvertrag über die Sonderanfertigung einer Sache - z. B. die Maßanfertigung eines Kleides - geschlossen worden sein. Schließlich kann der Händler den Gegenstand dann wahrscheinlich nicht mehr an einen Dritten weiterverkaufen. Der Verbraucher muss aber über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Anderenfalls beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen und der Käufer kann die Ware auch nach über 14 Tagen an den Händler oder Hersteller zurückschicken.

Zwar ist ein Umtausch von makellosen Sachen grundsätzlich nicht möglich. Ein Mangel an der Ware, der bereits zur Zeit der Veräußerung existierte oder zumindest angelegt war, berechtigt den Käufer jedoch, sein Recht auf Gewährleistung auszuüben - also z. B. in Form der Nacherfüllung. Ist diese nicht möglich, steht dem Verbraucher das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Unter Umständen haben der Verkäufer oder der Hersteller zusätzlich eine Garantie übernommen. Der Käufer kann in diesem Fall entscheiden, ob er seine gesetzlichen Mängelansprüche oder seine Rechte aus der Garantie geltend macht, und zwar gegenüber demjenigen, der die Garantie eingeräumt hat. Im Rahmen der Produkthaftung muss der Hersteller im Übrigen Schadenersatz leisten - sog. Herstellerhaftung -, wenn etwa ein Fabrikationsfehler oder Konstruktionsfehler an der Ware festgestellt wird.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Umtausch umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Umtausch besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.