3.553 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wechsler
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Wechsler
Kanzlei Wechsler & Wechsler, Hauptstr. 15, 91174 Spalt 7018.15736834 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Wechsler
aus 10 Bewertungen Tip top, absolut weiter zu empfehlen. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Meese
sehr gut
Rechtsanwalt Jonas Meese
H/T Defensio Strafverteidiger, Goethering 4, 49074 Osnabrück 6672.2945682868 km
Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jonas Meese
aus 13 Bewertungen Herr Meese hat sich sehr zeitnah mit mir in Verbindung gesetzt und mich sehr zufriedenstellend vertreten (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gero Loyens
sehr gut
Rechtsanwalt Gero Loyens
Rechtsanwalt Gero Loyens, Äußere Laufer Gasse 9-11, 90403 Nürnberg 7011.8829041662 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gero Loyens vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 115 Bewertungen Herr Loyens ist ein sehr guter Anwalt, der verständlich erklärt und sehr gut berät. Er wägt die Sachlage gemeinsam ab … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Schimp
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Schimp
Kanzlei Schimp, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6919997853 km
Schulrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jana Schimp ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 138 Bewertungen Machen sie führerschein umschreibung (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
Rechtsanwaltskanzlei Kunzendorff, Hindenburgstr. 23, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.8799198786 km
Ich bin Rechtsanwalt mit Leib und Seele und seit über 20 Jahren für Sie am Start. Bei uns sind die Reaktionszeiten schnell und die Wege kurz. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Kunzendorff
aus 358 Bewertungen Sehr positiv, der getätigte Verkauf konnte wieder rückgängig gemacht werden, obwohl ich zuvor bei einem anderen Anwalt … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Jana Hansen
aus 11 Bewertungen Ich hatte erneut das Vergnügen, einen Termin in der Anwaltskanzlei Hansen wahrzunehmen, diesmal bei Frau Hansen zum … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erich Rath
Rechtsanwalt Erich Rath
RECHTSANWALT ERICH RATH, Ulansky pereulok 22/1, Moskau, 129090, Russland 7984.6709199716 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Migrationsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Erich Rath gerne zur Verfügung
(31.08.2023) Super schnell und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Seidel
Rechtsanwalt Stefan Seidel
Kanzlei Seidel, Graben 19, 97421 Schweinfurt 6925.6770807977 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Seidel
(22.01.2022) Sehr gewissenhaft, zuferlässig, freundlichen . Kann ich nur weiter empfehlen. Mit freundlichen Grüßen Achim …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
Langmack Riebe Rechtsanwälte und Notar, Weender Landstraße 6, 37073 Göttingen 6824.8713370671 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Patrick Riebe
aus 29 Bewertungen Die Überschrift trifft es nicht ganz. Mein Anliegen betraf verschiedene Bereiche des Rechts, in deren Schnittmenge ich … (16.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Fritze
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Fritze
Rechtsanwaltskanzlei Volker F.C. Fritze, Stiftsgasse 6, 53111 Bonn 6694.3151661083 km
»Die vom Gesetz selbst geheiligte Aufgabe, an der Seite des Bedrohten zu kämpfen, ihn zu verteidigen.« (Max Alsberg)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volker Fritze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 77 Bewertungen Jederzeit empfehlenswert. (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
Rechtsanwälte Dr. Breuer, Proskauer Straße 31, 10247 Berlin 6978.3705902068 km
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht Zertifizierter Verteidiger in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Knaier
Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen H. Knaier hat ausführlich begründet wann die Kündigung eines Mietverhältnis Erfolgversprechend ist. (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Drees, Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn 6691.7887618373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(29.06.2023) Sehr kompetenter und 100% zuverlässiger Anwalt. Man fühlt sich sehr gut beraten und vertreten durch Herrn Dr. Drees. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Rechtsanwalt Eckhardt Danne
Kanzlei Eckhardt Danne, Breslauer Straße 6, 37154 Northeim 6819.4854997207 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Eckhardt Danne bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Abwicklung.......... (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer
Rechtsanwälte Kuhlmann, Kleine Büning & Jacobsmeyer, Nienberger Kirchplatz 8, 48161 Münster 6656.9066370544 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Jacobsmeyer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(11.09.2020) Wir sind eine 6-köpfige Familie haben 6 Jahre alt in Deutschland, die 4 Kinder sind in der Schule und wurden hier in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Krant&Multhaup Rechtsanwälte PartG mbB, Hagenauer Str. 30, 42107 Wuppertal 6669.8917997673 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Marc N. Wandt
aus 5 Bewertungen Ich habe mit Herrn Wandt ein Verfahren gegen das Straßenverkehrsamt Steinfurt geführt! Es ging um die Umschreibung … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas
Kanzlei Rechtsanwalt Philip Maas, Niedersachsenstr. 33, 21423 Winsen (Luhe) 6742.9719548319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 7 Bewertungen Durch den Einsatz von Herrn Maas wurden mir 50 % ( 1.350,00 Euro) von einer Zahnarztrechnung erstattet. Vielen … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aupke
Rechtsanwalt Michael Aupke
Kanzlei Schumacher & Aupke Rechtsanwälte, Rheiner Str. 45, 48282 Emsdetten 6645.6241797058 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Aupke
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Graf
Rechtsanwalt Dirk Graf
Graf und Schaefer, Hauptstr. 108, 50226 Frechen 6667.3329611978 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Graf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
(06.10.2022) Ich war sehr zufrieden mit Herr Graf
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Hess
gut
Kanzlei Roland Hess, Werderstr. 57, 79379 Müllheim 6885.8147774087 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Hess ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
sehr gut
Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße (über der Sparkasse) 29, 16515 Oranienburg 6952.9424953463 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 246 Bewertungen Schnell und unkompliziert ! (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Jansen
Rechtsanwalt Henning Jansen
Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen, Falkstr. 9, 33602 Bielefeld 6714.8098211419 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Jansen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(02.05.2023) Herr Jansen hat mir in einer Schmerzensgeldangelegenheit weitergeholfen, die in einem Nachbarland verhandelt werden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Haspel
Rechtsanwalt Dieter Haspel
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Haspel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.