Artikelserie Mietrecht aus Investorensicht Teil 22: Miete und Nebenkosten

  • 2 Minuten Lesezeit

Grundsätzlich kann hier zunächst auf die Ausführungen zum Wohnraummietrecht verwiesen werden.

Hinsichtlich der Mietstruktur sind die Vertragsparteien allerdings wesentlich freier als im Wohnraummietrecht. So ist z.B. die Vereinbarung einer sogenannten Umsatzmiete zulässig. Der Vermieter übernimmt dann einen Teil des unternehmerischen Risikos des Mieters. Wichtig ist, dass die Berechnungsgrundlagen für die Umsatzmiete (Netto- oder Bruttoumsatz, Umgang mit durch besondere Rabatte erzielten Umsätzen usw.) ausreichend deutlich geregelt sind.

In der Praxis kommt auch die Vereinbarung einer Indexmiete (geregelt in § 557b BGB) vor. Der Mietpreis ist bei der Indexmiete nicht dauerhaft auf einen festen Wert festgelegt, sondern wird, ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern verändert. Zumeist wird die Miete an dem, regelmäßig vom statistischen Bundesamt veröffentlichten, Lebenshaltungskostenindex bemessen.

Nebenkosten

Nebenkosten können in wesentlich größerem Umfang als im Wohnraummietrecht auf den Mieter umgelegt werden (z.B. Kosten des Center-Managements). Auch hier gelten allerdings bei Formularverträgen das Transparenzgebot des §§ 307 BGB und die Unklarheitenregel des § 305 c BGB. Die umzulegende Kostenposition sollte also so genau beschrieben sein, dass der Mieter abschätzen kann, welche ungefähren Kosten entstehen bzw. welche Leistungen unter der Position abgerechnet werden.

Umgelegt werden können nur die Kosten, deren Umlage im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt eine (wirksame) Vereinbarung verbleibt die Verpflichtung zur Kostentragung beim Vermieter.

Alle Informationen zum Thema Mietrecht aus Investorensicht finden Sie im Internet unter

http://www.mietrechtler-in.de/uploads/media/Mietrecht_aus_Investorensicht_29102012.pdf

Teil 1: Erwerb von vermieteten oder von unvermieteten Objekten

Teil 2: Wohnraum-, Gewerberaum- und Mischmietverhältnisse

Teil 4: Staffelmiete und Mieterhöhung

Teil 5: Zeitmietverträge

Teil 6: Längerfristige Mietvertragsbindung

Teil 7: Beendigung des Mietverhältnisses

Teil 8: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

Teil 9: Vorgetäuschter Eigenbedarf

Teil 10: Allgemeine formale Voraussetzungen für Kündigungen


Teil 11: Beendigung durch Tod des Mieters


Teil 12: Kündigungsgründe


Teil 13: Kündigung bei wiederholter unpünktlicher Mietzahlung

Teil 14: Mängel der Mietsache und Mietminderung

Teil 15: Rechte des Mieters bei Mietmängeln

Teil 16: Instandsetzung


Teil 17: Modernisierung

Teil 18: Gewerberaummietvertrag Abgrenzung zum Pachtvertrag


Teil 19: Gewerberaummietvertrag - Vertragsschluss

Teil 20: Gewerberaummietvertrag - Schriftform

Teil 21: Begründungs- und Verlängerungsoptionen

Teil 22: Miete und Nebenkosten

Teil 23: Konkurrenzschutz

Teil 24 : Betriebspflicht

Teil 25: Ausschluss von Rechten des Mieters


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema