Artikelserie Mietrecht aus Investorensicht Teil 18: Gewerberaummietvertrag Abgrenzung zum Pachtvertrag

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Im Gewerberaummietrecht spielt gelegentlich die Abgrenzung zum Pachtvertrag eine Rolle. Der Pachtvertrag ist in § 581 Abs. 1 BGB geregelt. Bei dem Pachtvertrag geht es dem Mieter, zusätzlich zu den im Gewerberaummietvertrag verfolgten Interessen, um das sogenannte Fruchterzielungsinteresse. Und Pachtobjekte haben regelmäßig die Beschaffenheit, Eigenart, Einrichtung und Ausstattung, um als unmittelbare Quelle für Erträgnisse zu dienen.

Für die Abgrenzung ist entscheidend, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Überlassung zusätzlicher Geschäftswerte neben der Überlassung der Räume eine annähernd gleichwertige Rolle spielt.

Beispiel: Werden Büroräume mit Einrichtung (Computer, Schreibtische usw.) vermietet, handelt es sich regelmäßig um einen Geschäftsraummietvertrag, da die Vermietung der Einrichtung im Verhältnis zur Vermietung der Räume lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Anders wird dies aber möglicherweise bei Vermietung eines landwirtschaftlichen Betriebes unter Einbeziehung von landwirtschaftlichem Gerät, Viehbestand und bestellten Feldern sein.

Die Abgrenzung sorgt in der Praxis insbesondere wegen einer teilweise nur auf einen unterschiedlichen Sprachgebrauch zurückzuführenden Benutzung der Begriffe für mehr Verwirrung, als dies aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen von Gewerberaummietrecht bzw. Pachtrecht gerechtfertigt wäre.

Gemäß § 581 Abs. 2 BGB sind die Vorschriften über den Mietvertrag nämlich entsprechend anwendbar, soweit die §§ 582 ff. BGB keine abweichenden Regelungen treffen. Derartige Regelungen gibt es insbesondere im Hinblick auf das Inventar und die Dauer des Pachtvertrages (Kündigung nur zum Schluss des Pachtjahres).

Alle Informationen zum Thema Mietrecht aus Investorensicht finden Sie im Internet unter

http://www.mietrechtler-in.de/uploads/media/Mietrecht_aus_Investorensicht_29102012.pdf

Teil 1: Erwerb von vermieteten oder von unvermieteten Objekten

Teil 2: Wohnraum-, Gewerberaum- und Mischmietverhältnisse

Teil 4: Staffelmiete und Mieterhöhung

Teil 5: Zeitmietverträge

Teil 6: Längerfristige Mietvertragsbindung

Teil 7: Beendigung des Mietverhältnisses

Teil 8: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

Teil 9: Vorgetäuschter Eigenbedarf

Teil 10: Allgemeine formale Voraussetzungen für Kündigungen


Teil 11: Beendigung durch Tod des Mieters


Teil 12: Kündigungsgründe


Teil 13: Kündigung bei wiederholter unpünktlicher Mietzahlung

Teil 14: Mängel der Mietsache und Mietminderung

Teil 15: Rechte des Mieters bei Mietmängeln

Teil 16: Instandsetzung


Teil 17: Modernisierung

Teil 18: Gewerberaummietvertrag Abgrenzung zum Pachtvertrag


Teil 19: Gewerberaummietvertrag - Vertragsschluss

Teil 20: Gewerberaummietvertrag - Schriftform

Teil 21: Begründungs- und Verlängerungsoptionen

Teil 22: Miete und Nebenkosten

Teil 23: Konkurrenzschutz

Teil 24 : Betriebspflicht

Teil 25: Ausschluss von Rechten des Mieters


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