Bausparvertrag kündigen - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Was ist ein Bausparvertrag?
- Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
- Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
- Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
- Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
- Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Ein Haus kaufen, eine Eigentumswohnung besitzen oder einfach nur eine lukrative Vermögensanlage? Für den Abschluss eines Bausparvertrages gibt es viele gute Gründe.
Wenn Sie dennoch überlegen, Ihren Bausparvertrag z. B. bezüglich einer Umschuldung zu kündigen, müssen Sie einiges beachten. Auch wenn die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigt, sollten Sie dies nicht einfach akzeptieren, sondern die Kündigung gründlich überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bausparvertrag kündigen: Die wichtigsten Fakten
- Jeder Bausparvertrag kann mit einer Frist zwischen drei und sechs Monaten kostenlos gekündigt werden.
- Wird vor dem Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt die staatliche Wohnungsbauprämie.
- Alternativen zur Kündigung sind die Teilung oder Abtretung des Bausparvertrages sowie die Senkung der Bausparsumme.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist ein besonderer Darlehensvertrag, der zwischen einem Kunden und einer Bausparkasse abgeschlossen wird. Dieser dient in der Regel zur Finanzierung einer Immobilie, zur Modernisierung oder zum Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, also für wohnwirtschaftliche Zwecke.
Alternativ können Sie einen Bausparvertrag abschließen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese anlegen möchten. In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage oder auf eine Wohnungsbauprämie. In diesem Fall dient der Bausparvertrag zum Vermögensaufbau und kann somit zur Altersvorsorge genutzt werden.
Was können Sie in einem Bausparvertrag regeln?
Beim Abschluss eines Bausparvertrages vereinbaren Sie einen bestimmten Bauspartarif, der folgendes festlegt:
- Bausparsumme
- Höhe des Spar- und Darlehenszinses
- Tilgungszeit
- evtl. Mindestvertragsdauer
- Mindestsumme bei Zuteilung
- Regelspar- und Tilgungsbeiträge
- Abschlussgebühr
- evtl. Zins- oder Treuebonus
Die Bausparkasse legt die Konditionen für einen Bausparvertrag fest, d. h., sie bestimmt die entsprechenden Zinssätze (z. B. Darlehenszins, Bonusverzinsung) und die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl). Außerdem wird der Regelsparbeitrag festgesetzt sowie die Höhe der Abschlussgebühr und Zins,- sowie Tilgungsbeiträge. Falls das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird, wird die Höhe der Rückverzinsung des Guthabens geregelt.
Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Bausparer, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, um ihre Immobilie zu finanzieren, warten gespannt auf den Moment der Zuteilungsreife. Ab diesem Zeitpunkt können sie ihren Anspruch auf das Darlehen geltend machen. Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hängt u. a. davon ab, ob die vereinbarte Mindestsumme bereits angespart wurde, welche in der Regel 40 % der Bausparsumme beträgt. Außerdem muss die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten werden und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegen.
Wann können Verbraucher Ihren Bausparvertrag kündigen?
Ein Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist in der Ansparphase beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Allerdings kann es sein, dass die Kündigung mit Nachteilen verbunden ist, z. B. kann in manchen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigung in der Ansparphase
Die Kündigung eines Bausparvertrages während der Ansparphase ist oft mit erheblichen Nachteilen verbunden. Man verliert nicht nur den Anspruch auf das Darlehen, sondern auch auf die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Darüber hinaus wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn die drei- bis sechsmonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Diese beträgt zwischen 2 und 6 % der Bausparsumme.
Kündigung in der Darlehensphase
Auf der anderen Seite ist eine Kündigung während der Darlehensphase unproblematisch und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eigentlich handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Kündigung, sondern um eine Ablösung des Bausparvertrages. Viele Bausparverträge enthalten das Recht auf Sondertilgungen, mit denen die Ablösung des Darlehens jederzeit möglich ist.
Wie kann man den Bausparvertrag kündigen?
Die Kündigung eines Bausparvertrages ist an keine Formvorschrift gebunden. Es reicht ein formloses Kündigungsschreiben mit der Bausparnummer und dem Namen sowie der Kontoverbindung des Bausparers, damit die Bausparkasse weiß, wohin sie das Geld überweisen soll.
Welche Alternativen gibt es neben der Kündigung?
Sondertilgung:
Wenn die Möglichkeit der Sondertilgung besteht, sollte man prüfen, ob diese Möglichkeit infrage kommt. Damit der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif ist, können Sondertilgungen geleistet werden. Ein Bausparvertrag ist in der Regel zuteilungsreif, wenn mindestens 40 % der Bausparsumme angespart wurden und eine Mindestsparzeit eingehalten wurde. Außerdem muss der Bausparvertrag eine bestimmte Bewertungszahl erhalten haben.
Teilen des Bausparvertrages:
Indem der Bausparvertrag geteilt wird, kann für einen Teil der Bausparsumme die Zuteilungsreife in kürzerer Zeit erreicht werden. Dadurch kommt man schneller an sein Geld.
Bausparsumme verringern:
Wenn die Bausparsumme gemindert wird, ist der Bausparvertrag schneller zuteilungsreif. Allerdings verringert sich auch die Höhe des Darlehens, das in Anspruch genommen werden könnte.
Verkauf oder Abtreten des Bausparvertrages:
Für diesen Fall sollte man sich unbedingt zuerst die Meinung eines Finanzexperten einholen, der genau einschätzen kann, ob sich der Verkauf oder das Abtreten des Vertrages lohnt.
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Rechtstipps zu "Bausparvertrag kündigen" | Seite 11
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31.03.2016 Dr. Eckardt und Klinger Rechtsanwälte in Partnerschaft„Erstmals hat mit dem OLG Stuttgart ein Oberlandesgericht entschieden, dass Bausparkassen zuteilungsreife, aber noch nicht voll besparte Bausparverträge nicht einfach kündigen dürfen. Bausparer …“ Weiterlesen
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31.03.2016 Rechtsanwalt Robert Nebel„… Verträgen üblich – eine gute Verzinsung von 3 % pro Jahr auf. Daher wurde der Bausparvertrag von der Bausparkasse gekündigt. Die Kündigung ist kein Einzelfall. Es wird davon ausgegangen, dass in 2015 …“ Weiterlesen
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31.03.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„„Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zeigt deutlich, dass es sich lohnt, sich gegen die Kündigung von Bausparverträgen zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank …“ Weiterlesen
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31.03.2016 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„Kündigung des Bausparvertrags durch Bausparkasse Während in der Vergangenheit Bausparverträge vor allem aufgrund der günstigen Bauspardarlehen mit niedrigen Zinsen gefragt waren, sind in der heutigen …“ Weiterlesen
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30.03.2016 HEE Rechtsanwälte„Das OLG Stuttgart hat in einer richtungsweisenden Entscheidung die Kündigung eines Bausparvertrages durch die Wüstenrot Bausparkasse AG für unwirksam erklärt. Der Fall In dem Fall vor dem OLG …“ Weiterlesen
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30.03.2016 Rechtsanwalt Simon Bender„Der 9. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat die Kündigung von Bausparverträgen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB für rechtswidrig erklärt. Nachdem die klagende Bausparerin in der ersten Instanz beim …“ Weiterlesen
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30.03.2016 Rechtsanwalt Tobias Pielsticker„Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 30.03.2016 als erstes deutsches Oberlandesgericht über eine Kündigung eines Bausparvertrages nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB verhandelt und diese Kündigung für …“ Weiterlesen
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25.03.2016 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Mit Urteil vom 22.12.2015 hat die 12. Zivilkammer des LG Stuttgart erneut die vorzeitige Kündigung nicht voll besparter Bausparverträge für rechtswidrig erklärt (Az.: 12 O 97/15) und gab damit …“ Weiterlesen
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08.03.2016 Rechtsanwalt Stephan Lengnick„… der Niedrigzinsen versuchen die Bausparkassen, die Verpflichtung zur Verzinsung auszuhebeln, indem sie selbst den Bausparvertrag kündigen. Die BSQ Bauspar AG kündigt diesen Kunden häufig und behauptet …“ Weiterlesen
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08.03.2016 Hünlein Rechtsanwälte„Die Situation für – von der Kündigung ihrer Bausparverträge betroffene – Bausparer ist nach wie vor sehr verworren, da die verschiedenen Gerichte auch weiterhin sehr unterschiedlich urteilen, d.h …“ Weiterlesen
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23.02.2016 Rechtsanwalt Simon Bender„… erweckt, damit sei die Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen abschließend entschieden. Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Insbesondere bei dem OLG Stuttgart und dem OLG Celle …“ Weiterlesen
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08.02.2016 Hünlein Rechtsanwälte„Nachdem einige Landgerichte bereits erste Klagen von Bausparern, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags zur Wehr setzen, abgewiesen haben, stehen auf der anderen Seite bspw …“ Weiterlesen
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04.02.2016 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Mit Urteil vom 29.01.2016 gab diesmal das Amtsgericht Ludwigsburg (2 C 2473/15) einer erneut von MPH Legal Services vertretenen Klägerin Recht: Die Kündigung von Bausparverträgen, die nicht voll …“ Weiterlesen
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04.02.2016 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft„… ) die Kündigung eines Bausparvertrags durch die Bausparkasse für unwirksam erklärt. Damit zeichnet sich nunmehr eine positive Wendung für die betroffenen Verbraucher ab. Über 200.000 zuteilungsreife …“ Weiterlesen
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29.01.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„Nach wie vor finden Bausparer unliebsame Post in ihrem Briefkasten – die Kündigung ihres Bausparvertrags. Nach wie vor ist höchst umstritten, ob die Bausparkassen überhaupt zu der Kündigung …“ Weiterlesen
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28.01.2016 Rechtsanwalt Christian Fiehl„… Bausparverträgen durch die Bausparkasse zu prüfen. Da die Kündigungen nach der sorgfältigen Prüfung als unwirksam anzusehen sind, wurde nunmehr Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung …“ Weiterlesen
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14.01.2016 Rechtsanwalt Simon Bender„… aus dem Bausparvertrag. Hingegen sei die Zuteilung des Bauspardarlehens von der Kundin noch gar nicht beantragt worden. Der Vertrag stamme aus dem Jahr 1983, sei zuteilungsreif und zu ca. 51 % mit Guthaben angespart …“ Weiterlesen
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28.12.2015 Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff„… ist es umstritten, ob eine Bausparkasse einen zuteilungsreifen Bausparvertrag kündigen kann, wenn dieser noch nicht voll bespart ist, also die im Vertrag festgelegte Bausparsumme noch nicht erreicht wurde …“ Weiterlesen
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